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Politik Wirtschaft

Neue Vorstand der IHK-Regionalversammlung KF-OAL traf sich zum Auftaktgespräch mit Vertretern der Landes- und Bundespolitik

Wirtschaft und Politik im Dialog fürs Allgäu

Vertreter der IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren und Ostallgäu haben sich mit Abgeordneten der Landes- und Bundesebene getroffen, um gemeinsam über Lösungsansätze für die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen in der Region zu diskutieren. Ziel des Auftaktgesprächs, geleitet vom neuen IHK-Regionalvorsitzenden Peter Leo Dobler, war eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmensvertretern und politischen Entscheidungsträgern zu etablieren und so die Wirtschaft im Allgäu zu stärken.

Die IHK-Regionalversammlung bündelt und vertritt die Interessen von rund 15.000 IHK-Mitgliedsunternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen in Kaufbeuren und im Ostallgäu. Derzeit ist die Stimmung unter diesen Betrieben mehrheitlich schlecht. Das machte Dobler, der auch stellvertretender IHK-Präsident ist, im Gespräch mit den politischen Ansprechpartnern deutlich. So kamen die Wirtschaftsvertreter mit den Bundestagsabgeordneten Stephan Thomae und Stefan Stracke sowie die Landtagsabgeordneten Andreas Kaufmann, Peter Wachler und Bernhard Pohl zusammen.

Die jüngste IHK-Konjunkturumfrage bestätigt die Dringlichkeit dieses Austauschs, da sie das schwierige Umfeld für Unternehmen beleuchtet. „Wir bewegen uns weit unter den wirtschaftlichen Möglichkeiten. Eine konjunkturelle Trendwende ist nicht in Sicht“, machte Dobler deutlich. Im Zentrum der Diskussion standen strukturelle Probleme wie der Mangel an Arbeits- und Fachkräften, hohe Energiepreise, eine hohe Steuerlast und massive bürokratische Hürden. „Gerade die hausgemachten Probleme sollte die Politik schnell angehen. Nur dann können wir das wirtschaftliche Potenzial auch hier in der Region voll ausschöpfen“, stellte Dobler klar.

Politik und Unternehmen sind sich einig, dass die politischen Weichen jetzt gestellt werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimische Betriebe zu verbessern und damit die Grundlage für den Wohlstand in der Region zu erhalten. Ein längeres Abwarten verschlimmere die Situation. „Umso wichtiger ist der ständige Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, damit wir Impulse für wirtschaftspolitische Verbesserungen setzen“, so Björn Athmer, IHK-Regionalgeschäftsführer im Allgäu abschließend.

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Ratgeber

IHK Schwaben Rechtstipp – Das Recht auf Umtausch nach dem Shoppen hat Grenzen

Bei Waren mit Mängeln muss der Verkäufer haften

Was tun, wenn das neu gekaufte Shirt zuhause doch nicht gefällt? Oder die Frühlingsdeko, die im Laden überzeugt hat, so gar nicht in die Wohnung passt? Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass ein Kunde diese Waren beim Händler problemlos zurückgeben kann. Eva Schönmetzler, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben, stellt klar: „Im stationären Einzelhandel gibt es kein generelles Recht auf Umtausch, sofern die Ware einwandfrei ist. Der Händler ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, wenn sie dem Kunden nicht gefällt.“

Die Regelungen zum Umtausch sind differenziert, sagt die IHK-Rechtsexpertin: „Nicht alle Geschäfte sind gesetzlich verpflichtet, Produkte zurückzunehmen.“ Doch es gibt Ausnahmen: Beim Online-Shopping muss der Händler in der Regel ein 14-tätiges Widerrufsrecht einräumen. Auch bei Verträgen, die Unternehmen außerhalb ihrer Geschäftsräume, etwa vor dem Ladengeschäft oder in der Fußgängerzone, abschließen, kann der Verbraucher die Ware ohne Angaben von Gründen zurückgeben – sofern sie nicht ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgenommen ist.

In der Praxis kommen viele Unternehmen den Kunden entgegen. „Die meisten Händler sind daran interessiert, zufriedene Kunden zu gewinnen, und gewähren aus Kulanz freiwillige Sonderrechte bei der Warenrückgabe“, erklärt Eva Schönmetzler. „Da die Rücknahme freiwillig erfolgt, besteht aber kein Anspruch auf Barauszahlung des Kaufpreises.“ Der Händler kann entscheiden, ob er einen Gutschein ausstellt, den Kaufpreis auszahlt oder sich der Kunde eine andere Ware aussuchen darf. Die Fachberaterin rät: „Damit der Händler die umgetauschte Ware weiterverkaufen kann, sollte sie auf jeden Fall unbenutzt und nicht geöffnet in der Originalverpackung zurückgegeben werden.“

Bei Waren mit Mängeln muss der Verkäufer haften

Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Ware mangelhaft ist. Grundsätzlich muss ein Verkäufer seinem Kunden eine mangelfreie und funktionierende Ware übergeben. Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Verkäufer geltend machen. Der Händler haftet zwei Jahre ab Kauf und Übergabe der Ware, auch wenn diese reduziert ist.

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Verwaltung Wirtschaft

Stefan Schmid wird zum 1. April 2024 stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben

Das IHK-Präsidium bestätigte den gemeinsamen Vorschlag von IHK-Präsident Reinhold Braun und Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen

Stefan Schmid folgt Markus Anselment nach, der Ende März in den Ruhestand tritt. Lucassen: „Stefan Schmid ist ein ausgewiesener Kenner der IHK Schwaben. Als langjähriger Verwaltungsleiter der IHK und kaufmännischer Geschäftsführer der IHK-Bildungstöchter trägt er bereits seit vielen Jahren an entscheidenden Stellen Verantwortung für unser Haus. Ich freue mich sehr, auf die Fortsetzung unserer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.“

Stefan Schmid wurde 1970 in Augsburg geboren. Nach einem betriebswirtschaftlichen Studium an der Hochschule Augsburg führte ihn sein beruflicher Weg unter anderem über die Münchner BayWa AG zurück nach Bayerisch-Schwaben. 2008 trat der zweifache Familienvater in die IHK Schwaben ein. Seit 2016 leitet er den Geschäftsbereich Verwaltung und ist seit 2021 zudem kaufmännischer Geschäftsführer der IHK Akademie Schwaben sowie des ManagementCentrums Schloss Lautrach (MCSL).

Lucassen: „Durch die IHK-Wahl erfolgte ein Generationswechsel im Ehrenamt der IHK Schwaben. Ein entsprechender Generationswechsel findet nun auch im Hauptamt statt. Mit dieser Personalie gehen wir sehr gut aufgestellt in die kommenden Jahre.“

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Wirtschaft

EU-Lieferkettengesetz – Deutsches Nein würde Unternehmen vor zusätzlichen Belastungen bewahren

IHK Schwaben hält Gesetzesvorhaben für nicht ausgereift

Die IHK Schwaben begrüßt, dass die Bundesregierung dem Vorschlag zum europäischen Lieferkettengesetz aller Voraussicht nach nicht zustimmen wird. „Angesichts der aktuell schwierigen konjunkturellen Lage ist das der einzig richtige Schritt, um die Unternehmen vor weiteren Belastungen zu schützen“, sagt Nina Reitsam, Leiterin des Geschäftsbereichs Unternehmensservice bei der IHK Schwaben.

Der Gesetzesentwurf zu einem europaweiten Lieferkettengesetz hat bei den Unternehmen massive Kritik hervorgerufen. „Die geplanten Regelungen sind unausgereift und weder praxistauglich noch zielführend“, sagt Dr. Nina Reitsam. „Sie belasten die Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie und führen zu Rechtsunsicherheit und schwer kalkulierbaren Risiken, ohne dass sie dem Schutz von Menschenrechten und ökologischen und sozialen Standards effektiv Rechnung tragen.“ Es sei daher richtig, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. „Es wäre falsch, ein Gesetz, das solch weitreichende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen hätte, nur unter dem Druck der bald endenden Legislaturperiode durchzupeitschen“, sagt Reitsam.

Betroffen wären selbst kleine und mittlere Unternehmen ohne Auslandsaktivität
Der Gesetzentwurf sieht umfassende Berichtspflichten für Unternehmen vor und nimmt sie auch für Geschäftspartner und nachgelagerte Tätigkeiten in die Pflicht. Formal fielen rund 400 Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben in den Geltungsbereich des europäischen Lieferkettengesetzes. „Die Erfahrungen mit dem bereits geltenden deutschen Lieferkettengesetz zeigen, dass auch weitaus kleinere Unternehmen und selbst Betriebe betroffen sind, die gar nicht im Ausland Geschäfte tätigen“, berichtet Reitsam. Denn sind Unternehmen – ob international aktiv oder nicht – Zulieferer oder Partner direkt betroffener Unternehmen, müssen sie unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatzvolumen umfassende Informationen liefern, sich in Compliance-Systemen registrieren, Fragebögen ausfüllen oder weitreichende Erklärungen abgeben. „Gerade unsere vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Bayerisch-Schwaben werden von dieser Fülle an Anforderungen überfordert“, sagt Reitsam. Eine IHK-Umfrage zum deutschen Lieferkettengesetz, das seit Anfang 2023 in Kraft ist, belegt das. Demnach macht der bürokratische Aufwand, der bereits durch das deutlich moderatere deutsche Gesetz entsteht, mehr als 90 Prozent der befragten Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben zu schaffen. Die unklaren und nicht praxistauglichen Vorgaben sowie die entstehenden Kosten sind für jeweils 76 bzw. 71 Prozent problematisch.

Ausgleich zwischen Nachhaltigkeitszielen und Wettbewerbsfähigkeit
„Natürlich unterstützen wir als IHK Schwaben das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern“, betont Reitsam. „Aber dabei muss es uns gelingen, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nachhaltigkeitszielen und der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft erziehen. Sonst droht das Vorhaben sein eigentliches Ziel zu torpedieren“, so Reitsam.

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Jugend Karriere Wirtschaft

Berufliche Ausbildung weiter im Aufwind – deutlich mehr Verträge im Jahr 2023

Bald beginnt die heiße Bewerbungsphase für den Berufsstart im Herbst.

Mehr als 9.000 junge Menschen haben im Jahr 2023 in Bayerisch-Schwaben eine Ausbildung in einem IHK-Beruf gestartet. Das sind noch einmal 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Der positive Trend auf dem Ausbildungsmarkt setzt sich damit weiter fort. „Immer mehr junge Menschen erkennen wieder, dass eine Ausbildung beste Karrierechancen bietet“, sagt Dr. Christian Fischer, Leiter der Abteilung Ausbildung bei der IHK Schwaben. „Gleichzeitig haben viele Betriebe ihre Ausbildungsbemühungen verstärkt, um sich aktiv gegen den Arbeitskräftemangel zu stemmen.“ Allein im Allgäu wurden 2023 mehr als 3.700 Ausbildungsverträge geschlossen.

Damit sind derzeit insgesamt mehr als 20.000 junge Menschen in einem bayerisch-schwäbischen Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung in Ausbildung. Deutliche Zuwächse gab es vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe (+ 11,7 Prozent), das sich nach harten Einschnitten in der Corona-Krise weiter erholt, sowie in der Industrie (+ 6,9 Prozent) und im Bankenwesen (+ 24,3 Prozent). In diesen Branchen zeigt sich der Arbeitskräftemangel besonders deutlich. Aus diesem Grund haben viele Betriebe ihr Engagement in der Ausbildung noch einmal verstärkt, berichtet IHK-Experte Fischer. „Es ist bemerkenswert, dass die Unternehmen trotz der vielen Herausforderungen, mit denen sie derzeit konfrontiert sind, schon heute Verantwortung für die Arbeitskräfte von morgen tragen.“

Bewerbermangel wird sich weiter verschärfen

Viele Unternehmen hätten sogar noch mehr junge Menschen ausgebildet, berichtet Fischer. Mehr als 4.400 aktive Ausbildungsbetriebe im Bereich Produktion, Handel und Dienstleistung gibt es aktuell in Bayerisch-Schwaben, davon fast 1.700 im Allgäu. „Bei etlichen Betrieben blieben aber auch im vergangenen Jahr trotz intensiver Bemühungen Ausbildungsstellen unbesetzt, weil sich kein geeigneter Bewerber fand.“ Der IHK-Experte geht davon aus, dass sich das Problem weiter verschärfen wird. Prognosen zeigen, dass die Zahl der Schulabsolventen in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen wird. „Für die Unternehmen steigt damit der Aufwand, gute Bewerberinnen und Bewerber von sich zu überzeugen“, so Fischer. „Die jungen Leute dagegen können sich freuen: Die Chancen, einen Ausbildungsplatz im Wunschberuf zu bekommen, standen nie besser.“

Wichtig: Rechtzeitig mit der Jobsuche beginnen

Und noch ein weiterer Trend zeichnet sich ab: Unternehmen und Bewerber finden immer später zueinander. War es früher üblich, dass sich junge Menschen bereits ein oder zwei Jahre vor Ende ihrer Schulzeit um einen Ausbildungsplatz bemühten, werden heute viele Verträge erst nach dem offiziellen Ausbildungsstart geschlossen. Allein in Bayerisch-Schwaben starteten 2023 rund 1.600 junge Menschen erst nach dem 1. September in ihre Ausbildung. „Das eröffnet zwar auch denjenigen eine Chance, die sich erst spät entscheiden oder von einer weiterführenden Schule oder einer Hochschule in den Beruf wechseln“, so Fischer. Andererseits verpassen die Spätstarter unter Umständen wichtigen Unterrichtsstoff in der Berufsschule. Fischer empfiehlt daher dringend, sich so schnell wie möglich auf die Suche nach dem Traumberuf zu machen und nicht unnötig abzuwarten.

IHK rechnet mit hoher Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen

Damit auch in diesem Jahr möglichst viele Auszubildende und Unternehmen zusammenfinden, ist die IHK Schwaben an vielen Stellen aktiv. Sie unterstützt die Betriebe mit vielfältigen Beratungsangeboten, ist auf Berufsinfo-Messen vertreten und wirbt bei jungen Menschen auch mit ungewöhnlichen Aktionen, z. B. mit einem Pop-up-Store, der in diesem Sommer wieder in Kempten eröffnet werden soll. „Wir können es uns nicht leisten, dass interessierte Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz bleiben, weil sie nicht wissen, welche Möglichkeiten sie haben oder wie sie Zugang zum Ausbildungsmarkt finden“, betont Fischer. Daher ist die Berufsorientierung an den Schulen ein Schwerpunkt der IHK-Arbeit. „Mit den Zwischenzeugnissen, die die Schülerinnen und Schüler Ende Februar erhalten, beginnt die heiße Phase der Bewerbung für den Ausbildungsstart im Herbst“, so Fischer. Er rechnet auch für dieses Jahr mit einer hohen Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen.

Kontakt für Unternehmen und Jobsuchende

Interessierte Jugendliche sowie Unternehmen, die ausbilden möchten, können sich an die Hotline der Berufsorientierung der IHK Schwaben unter 0821 3162-100 wenden. Informationen zu den Angeboten der IHK Schwaben gibt es unter ihk.de/schwaben/ausbildung. Eine Übersicht über offene Ausbildungsstelle in der Region finden Interessierte unter ihk-lehrstellenboerse.de.

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Ratgeber Wirtschaft

Streik bei der Bahn: Das müssen Unternehmen und ihre Beschäftigten jetzt wissen

IHK-Rechtsexpertin gibt die wichtigsten Antworten

Bei der Bahn wird wieder gestreikt: Ab Mittwoch (24. Januar) wird es zu Zugausfällen und Verspätungen kommen. Die Arbeitsniederlegung soll bis Montag, 29. Januar, dauern. Was bedeutet das für die vielen Pendler in Bayerisch-Schwaben, die auf die Bahn angewiesen sind? Was müssen Arbeitgeber beachten? Hanna Schmid vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks zuhause bleiben?
Nein, sagt die Rechtsexpertin der IHK Schwaben. „Ein Streik ist rechtlich keine Entschuldigung dafür, von der Arbeit fern zu bleiben.“ Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint. „Er trägt das so genannte Wegerisiko“, so Schmid. Wer unentschuldigt fehlt oder zu spät kommt, dem drohen im schlimmsten Fall Gehaltskürzungen oder eine Abmahnung – auch wenn der Arbeitsausfall nicht unbedingt sein Verschulden war. „Grundsätzlich gilt auch während des Bahnstreiks die Pflicht der Erwerbstätigen, ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen“, betont Schmid.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer, um pünktlich zur Arbeit zu kommen?
„Beschäftigte müssen alles tun, was ihnen zumutbar ist, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein“, erläutert Schmid. Das heißt: sich frühzeitig auf den Weg machen oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten bemühen, z. B. mit dem Auto fahren, Carsharing nutzen oder auf das Fahrrad steigen. „Was dabei zumutbar ist, muss im Einzelfall geklärt werden“, sagt die Rechtsexpertin.

Wie können Unternehmen und Beschäftigte die Situation gut meistern?
Die IHK-Arbeitsrechtsexpertin empfiehlt Unternehmen und ihren Beschäftigten, sich angesichts der Streiks rechtzeitig über Lösungen zu verständigen. „Es gibt viele Möglichkeiten, wie man die Situation für beide Seiten gut gestalten kann“, sagt Schmid. Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten den betroffenen Beschäftigten anbieten, mögliche Verspätungen an den Streiktagen über ihre Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten auszugleichen oder gleich einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen. „Entscheidend ist hier die Kommunikation“, so Schmid. „Beschäftigte sollten auf jeden Fall ihre Vorgesetzten informieren, dass es am Tag des Streiks später werden könnte. So können bereits in Vorfeld Missverständnisse vermieden werden.“

Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks im Homeoffice bleiben?
„Auch das muss im Einzelfall geklärt werden“, sagt Schmid. „Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es in Deutschland nicht. Das gilt auch während des Streiks.“ Möglich wäre aber – sofern es der Arbeitsplatz und das Tätigkeitsfeld zulassen –, dass Beschäftigte in den Tagen, in denen die Züge stillstehen, von zu Hause aus arbeiten. „Ist Homeoffice oder mobiles Arbeiten bereits gängige Praxis im Arbeitsalltag des Betriebs, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten dies für den Tag des Streiks gestatten und die Situation für beide Seiten entspannen“, sagt Schmid.

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Politik Wirtschaft

Reinhold Braun ist neuer IHK-Präsident

Die Vollversammlung der IHK Schwaben hat den Unternehmer aus Zusmarshausen auf ihrer Sitzung zum Präsidenten gewählt.

Reinhold Braun ist neuer Präsident der IHK Schwaben. Die IHK-Vollversammlung hat den Unternehmer aus Zusmarshausen am heutigen Dienstag (16. Januar) gewählt. Reinhold Braun, Geschäftsführender Gesellschafter der Sortimo International GmbH, folgt damit auf Gerhard Pfeifer, der nach dem Tod von Dr. Andreas Kopton die Brücke in die neue IHK-Ehrenamtsgeneration geschlagen hat. „Angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen unsere Mitgliedsunternehmen stehen, brauchen wir eine große wirtschaftspolitische Vision. Bayerisch-Schwaben hat ein wirtschaftliches Ökosystem, das wir hegen und pflegen müssen. Die IHK Schwaben wird dafür einen innovativen und kooperativen Beitrag leisten. Denn: Wirtschaft beginnt mit wir“, so der neue IHK-Präsident in einem ersten Statement.

Alle fünf Jahre wählen die Mitgliedsunternehmen der IHK Schwaben in den Wahlgruppen Produktion, Handel und Tourismus sowie Dienstleistungen die 320 Mitglieder der elf IHK-Regionalversammlungen. Aus deren Kreis bildet sich die 80-köpfige IHK-Vollversammlung, die dann das Präsidium wählt, an dessen Spitze der Präsident der IHK Schwaben steht. Dieser leitet gemeinsam mit Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen die IHK Schwaben.

IHK-Präsident Reinhold Braun
Reinhold Braun wurde 1965 in Zusmarshausen geboren. Er absolvierte eine Schlosserausbildung im Betrieb seines Vaters und studierte anschließend Maschinenbau in Augsburg. Nach seinem Berufsstart beim US-amerikanischen NCR-Konzern stieg er 1993 als Geschäftsführender Gesellschafter bei der Sortimo International GmbH ein. In die Regionalversammlung Augsburg-Land der IHK Schwaben wurde er 2008 erstmalig gewählt. Seit 2014 ist er Mitglied der IHK-Vollversammlung. Braun war zehn Jahre lang Vorsitzender der IHK-Regionalversammlung Augsburg-Land und die vergangenen fünf Jahre einer von drei Stellvertretern von IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton und seit dessen Tod von Gerhard Pfeifer.


Stellvertretende IHK-Präsidenten: Dorothee Buhmann, Peter Leo Dobler und Gerd Stiefel. Der Präsident der IHK Schwaben wird auch weiterhin durch ein Trio vertreten.

  • Dorothee Buhmann leitet als Geschäftsführende Gesellschafterin die Buhmann Systeme GmbH in Weiler im Allgäu. Seit 2018 ist sie Mitglied und stellvertretende Vorsitzende der IHK-Regionalversammlung Lindau und der IHK-Vollversammlung.
  • Peter Leo Dobler ist Geschäftsführer der Dobler GmbH & Co. KG Bauunternehmung in Kaufbeuren. 2014 wurde er in die IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren/Ostallgäu gewählt, ebenso in die Vollversammlung der IHK Schwaben. Seit 2018 hat er den Vorsitz der IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren/Ostallgäu inne.
  • Gerd Stiefel ist Geschäftsführender Gesellschafter der Fritz Stiefel Industrie-Vertretungen GmbH in Neu-Ulm. 2009 wurde er in die IHK-Regionalversammlung Neu-Ulm und in die Vollversammlung der IHK Schwaben gewählt. Seit 2014 ist er darüber hinaus Vorsitzender der IHK-Regionalversammlung Neu-Ulm.

Alle drei Stellvertreter sind neu im Amt. Die bisherigen Stellvertreter Josef Brandner und Stefan Offermann hatten sich nicht mehr zu Wahl gestellt.

Präsidium: Elf Unternehmerinnen und Unternehmer aus den IHK-Regionalversammlungen

Neben dem Präsidenten und den drei Stellvertretern gehören die Vorsitzenden der elf IHK-Regionalversammlungen in den kommenden fünf Jahren dem IHK-Präsidium an.

Diese sind:

  • Wirtschaftsraum Augsburg: Ellen Dinges-Dierig (Dierig Holding AG, Regionalversammlung Augsburg-Stadt), Ramona Meinzer (Aumüller Aumatic GmbH, Regionalversammlung Augsburg-Land), Katrin Krauß-Herkert (Forum Media Group GmbH, Regionalversammlung Aichach-Friedberg)
  • Nord- und Westschwaben: Andreas Dirr (Fendt-Caravan GmbH, Regionalversammlung Donau-Ries), Alexander Merenda (Gartner Extrusion GmbH, Regionalversammlung Dillingen), Hermann Hutter (Hutter Büro GmbH & Co. KG, Regionalversammlung Günzburg), Gerd Stiefel (Fritz Stiefel Industrie-Vertretungen GmbH, Regionalversammlung Neu-Ulm)
  • Allgäu: Peter Leo Dobler (Dobler GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Regionalversammlung Kaufbeuren/Ostallgäu), Andrea Thoma-Böck (Thoma Metallveredelung GmbH, Regionalversammlung Memmingen/Unterallgäu), Julia Zwicker (Panoramahotel Oberjoch GmbH, Regionalversammlung Kempten/Oberallgäu) und Rolf Thomann (Thomann GmbH, Regionalversammlung Lindau-Bodensee).

Reinhold Braun: „Die IHK Schwaben ist seit über 180 Jahren ein Public Private Partnership – also eine gelungene Kooperation von Wirtschaft und Staat. Wir sind als Teil einer deutschlandweiten starken IHK-Organisation das Scharnier, das die Wirtschaft und die Politik verbindet. Im vertrauensvollen Miteinander von Ehren- und Hauptamt stehen wir auch weiterhin für die drei Kernthemen der IHK: Bilden, Bündeln und Beraten. Die IHK Schwaben bleibt ein verlässlicher Partner in der Region und gleichzeitig Treiber für neue Impulse und Innovationen.“

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Panorama Wirtschaft

EU-Lieferkettengesetz wird zum Wettbewerbsnachteil für die heimische Wirtschaft

IHK Schwaben sieht enorme Belastungen auf Unternehmen zukommen

Die IHK Schwaben sieht nach der Einigung zum EU-Lieferkettengesetz enorme Belastungen auf die Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen zukommen. „Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind der stark exportorientierten Wirtschaft in Bayerisch-Schwaben wichtige Anliegen“, sagt IHK-Präsident Gerhard Pfeifer. „Doch die überbordenden Regelungen könnten ihre eigentlichen Ziele torpedieren und zum Wettbewerbsnachteil für die europäische Wirtschaft werden.“

Das Europaparlament hatte sich am Donnerstag mit dem Ministerrat auf europaweite Regelungen geeinigt, die umfassende

Berichtspflichten für Unternehmen vorsehen und sie auch für Geschäftspartner und nachgelagerte Tätigkeiten in die Pflicht nehmen. Den Unternehmen drohen nicht zur zusätzliche Auflagen, sondern auch rechtliche Unsicherheiten und Haftungsrisiken. „Die Unternehmen werden mit bürokratischen Anforderungen überhäuft, die ihnen zunehmend den Spielraum für ihr Kerngeschäft nehmen“, warnt der IHK-Präsident. Die auf EU-Ebene erzielte Einigung sieht vor, dass bereits Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden betroffen sind, wenn sie einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro pro Jahr erzielen. Für Unternehmen aus so genannten Risikosektoren wie z.B. der Textilindustrie, der Rohstoffgewinnung oder der Nahrungsmittelindustrie, gelten noch strengere Vorgaben. Bei Verstößen drohen teilweise empfindliche Strafen. Die finanziellen Sanktionen können bis zu fünf Prozent des globalen Nettoumsatzes eines Unternehmens betragen.

Auch kleine Unternehmen ohne Auslandsaktivität werden betroffen sein

Formal fielen rund 400 Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben in den Geltungsbereich des europäischen Lieferkettengesetzes. „Die Erfahrungen zeigen, dass auch weitaus kleinere Unternehmen und selbst Betriebe, die gar nicht im Ausland aktiv sind, betroffen sein“, berichtet Gerhard Pfeifer. Er bezieht sich dabei auf die Auswirkungen des nationalen Lieferkettengesetzes, das seit Anfang 2023 gilt. Sind Unternehmen Zulieferer oder Partner direkt betroffener Unternehmen, müssen sie unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatzvolumen umfassende Informationen liefern, sich in Compliance-Systemen registrieren, Fragebögen ausfüllen oder weitreichende Erklärungen abgeben.

Laut einer IHK-Umfrage aus diesem Jahr macht der bürokratische Aufwand, der durch das deutsche Lieferkettengesetz entsteht, mehr als 90 Prozent der befragten Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben zu schaffen. Die unklaren und nicht praxistauglichen Vorgaben sowie die entstehenden Kosten sind für jeweils 76 bzw. 71 Prozent problematisch. Zum Jahreswechsel wird der Geltungsbereich der nationalen Regelungen ausgeweitet.

Europaweite Regelungen sind gut, aber nicht praxistauglich

Bislang gilt das Gesetz für Großunternehmen mit 3.000 Beschäftigte. Ab dem neuen Jahr sind bereits Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Die europäischen Regelungen gehen noch einmal weit über die nationalen Vorschriften hinaus und dürften die Belastungen für die Unternehmen deutlich erhöhen. „Wir teilen das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern, und begrüßen eine europaweit einheitliche Regelung“, so Pfeifer. „Aber wir dürfen die Unternehmen nicht mit Regelungen instrumentalisieren, die weder praxistauglich noch verhältnismäßig sind, um Aufgaben wahrzunehmen, die eigentlich in politischer Verantwortung liegen.“

Es drohen Verluste bei Wohlstand und weltweitem Einfluss

Pfeifer sieht angesichts der erzielten Einigung weitreichende Folgen für die Unternehmen in Bayerisch-Schwaben: „Das Gesetz könnte den Rückzug der heimischen Wirtschaft aus verschiedenen Regionen der Welt befördern.“ Dass Pfeifers Sorge nicht unbegründet ist, belegt die Umfrage zum deutschen Lieferkettengesetz: Ein Viertel der Unternehmen gibt an, das Engagement in bestimmten Regionen der Welt bereits zu überprüfen. Rund 3.000 bayerisch-schwäbische Unternehmen sind derzeit auf internationalen Märken aktiv. Darüber hinaus könnten, so Pfeifers Befürchtung, attraktive Geschäftspartner im Ausland den von ihnen zu erfüllenden bürokratischen Aufwand ablehnen und sich anderen Kunden, etwa in Wachstumsmärkten wie Asien und Afrika, zuwenden. „Das EU-Lieferkettengesetz in dieser Form wird sowohl in den Zielländern als auch in Europa, speziell in Deutschland, zu Wohlstandsverlusten führen“, so Pfeifer. „Die von deutschen Mittelständlern in die Welt getragenen positiven Entwicklungsbeiträge werden sich verflüchtigen. Stattdessen überlassen wir die Entwicklung anderen und wundern uns hinterher, warum Länder wie China ihren Einfluss in der Welt ausbauen“, so der IHK-Präsident.

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Jugend Karriere Wirtschaft

Für die IHK-Auszubildenden haben die Abschlussprüfungen begonnen

Mehr als 1.000 junge Menschen aus dem Allgäu gehen bei den Prüfungen an den Start

Für fast 2.900 Auszubildende in Bayerisch-Schwaben laufen seit dieser Woche die IHK-Abschlussprüfungen. Darunter sind mehr als 1.000 Prüfungsteilnehmende aus dem Allgäu. „Für die jungen Leute sind die Abschlussprüfungen ein wichtiger Meilenstein auf ihrem Weg in das Berufsleben“, sagt Patrick Augustin, Leiter der Abteilung Ausbildungsprüfungen bei der IHK Schwaben. „Wir drücken allen Prüfungsteilnehmenden die Daumen.“

Zunächst standen am 28. und 29. November die schriftlichen Abschlussprüfungen in 36 kaufmännischen und gastronomischen Berufen mit mehr als 1.400 Teilnehmenden an – darunter mehr als 450 aus dem Allgäu. Dabei wurden unter anderem angehende Bank- oder Einzelhandelskaufleute sowie Restaurantfachkräfte oder Köche geprüft. Ab dem 5. Dezember folgen die Prüfungen in den gewerblich-technischen Berufen – von der Industriemechanikerin über den Mechatroniker bis zur Elektronikerin. Dazu sind rund 1.500 Auszubildende in mehr als 100 Berufen gemeldet, rund 600 stammen aus dem Allgäu. „Die Auszubildenden, die jetzt zu den Prüfungen antreten, sind die Fachkräfte von morgen. Ihnen stehen mit dem erfolgreichen Berufsabschluss in unserer Region alle Türen offen“, sagt Patrick Augustin, Leiter der Abteilung Ausbildungsprüfungen. „Denn die Unternehmen in Bayerisch-Schwaben suchen dringend gut ausgebildete Beschäftigte.“

Betriebe und Schulen arbeiten Hand in Hand
Rund 4.500 Ausbildungsbetriebe in Bayerisch-Schwaben – davon mehr als 1.700 im Allgäu – engagieren sich in der dualen Ausbildung und haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die jungen Leute optimal auf die nun laufenden Prüfungen vorzubereiten. „Auch die beruflichen Schulen tragen maßgeblich zum Erfolg der beruflichen Bildung bei“, sagt Augustin.

Ehrenamtliche Prüfungsfachleute garantieren hohes Ausbildungsniveau
Um den IHK-Berufsabschluss zu erreichen, müssen die Azubis neben dem schriftlichen Teil Anfang kommenden Jahres noch mündliche oder praktische Prüfungen meistern. Über 4.500 ehrenamtliche Prüfungsfachleute aus den Unternehmen sowie Lehrkräfte aus den Berufsschulen unterstützen die IHK bei den Prüfungen. „Nur durch dieses Engagement ist es möglich, die Ausbildungsqualität auf so hohem Niveau zu halten“, sagt Augustin. Die schriftlichen IHK-Abschlussprüfungen werden bundesweit gleichzeitig organisiert und finden in den Berufsschulen sowie in Stadt- und Mehrzweckhallen statt.

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Expertentipp

Rechtstipp: Was bei Reklamationen zu beachten ist

Ist die Ware mangelhaft, gibt es klare Regeln. IHK-Expertin erklärt Details.

Der neue Strickpullover hat ein Loch, das kürzlich gekaufte Handy einen schwachen Akku: Für Kunden stellt sich in solchen Fällen die Frage, welche Rechte sie als Käufer haben. Rückgabe, Reparatur oder Ersatzlieferung – was ist möglich? Die IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler erläutert im IHK-Rechtstipp des Monats, auf was Verkäufer und Kunden achten müssen.

Bei der Frage, welche Rechte und Möglichkeiten ein Kunde hat, muss unterschieden werden, ob die Ware einen Mangel hat oder einfach nicht gefällt oder passt. „Grundsätzlich muss ein Verkäufer seinem Kunden eine mangelfreie und funktionierende Ware übergeben“, sagt Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. „Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.“ Dieser muss zwei Jahre ab Übergabe der Ware für die Mangelfreiheit haften. Der Hinweis, das Produkt sei im Sale erworben worden, greift dabei übrigens nicht. „Die Gewährleistungsansprüche gelten grundsätzlich auch für reduzierte Waren“, betont Schönmetzler.

Ersatzlieferung oder Reparatur – was passiert bei einem Mangel?

Was darf ein Kunde erwarten, wenn er eine mangelhafte Ware reklamiert? Der Kunde kann wählen: beispielsweise Reparatur der mangelhaften Ware oder Ersatzlieferung. Das Unternehmen muss diesem Wunsch in der Regel entsprechen. „Der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Form nur verweigern, wenn sie für ihn unzumutbar oder gar unmöglich ist“, sagt Schönmetzler. Scheitert die Reparatur oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, hat der Kunde weitere Optionen. „Dann kann er den Vertrag rückgängig machen oder verlangen, dass der Kaufpreis entsprechend dem Mangel herabgesetzt wird“, so die IHK-Expertin.

Bei wem liegt die Beweislast?

Doch wer muss beweisen, dass es sich tatsächlich um einen Mangel am Produkt und nicht um eine Beschädigung nach dem Kauf handelt? Eva Schönmetzler erklärt: „Ist der Käufer ein Endverbraucher, so wird im ersten Jahr ab Übergabe der Ware gesetzlich vermutet, dass ein auftretender Mangel schon beim Kauf vorhanden war. In diesem Zeitraum muss der Kunde keinen Beweis erbringen, dass die Ware schon beim Übergabezeitpunkt mangelbehaftet war“, so die Rechtsexpertin. „Der Verkäufer muss die gesetzliche Vermutung widerlegen, sofern er dies nachweisen kann.“ Tritt der Mangel an der Ware erst nach einem Jahr auf, steht der Kunde in der Beweispflicht.

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Die IHK-Expertin weist zudem auf eine wichtige Unterscheidung hin: „Nicht zu wechseln ist die Gewährleistung mit der Garantie.“ Garantie ist ein vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegebenes Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen, das  über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann.

Ein ausführliches Video zum Thema Gewährleistung gibt es unter ihk.de/schwaben, Nr. 5932928. Die weiteren Folgen unserer Reihe „Rechtstipp des Monats“ finden Sie unter ihk.de/schwaben, Nr. 3574732.

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Panorama Politik

IHK Schwaben Präsident Gerhard Pfeifer

 

Statement zum Ergebnis der Bayerischen Landtagswahl

„Das Ergebnis der Bayerischen Landtagswahl ist ein Auftrag an die künftigen Fraktionen schnell für klare Verhältnisse zu sorgen. Die bayerisch-schwäbische Wirtschaft erwartet die zeitnahe Bildung einer stabilen und handlungsfähigen Staatsregierung. Die Probleme der Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen sind vielfältig, die Stimmung ist schlecht. Die Wirtschaft braucht politische Initiativen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Dazu gehören sichere und bezahlbare Energie, strukturelle Antworten auf den Arbeitskräftemangel und weniger Bürokratie. Neben Europa und dem Bund muss auch der Freistaat neue Akzente setzen und Vorreiter sein, für die Politik in Berlin und Brüssel. Die Herausforderungen der Wirtschaft sind genauso groß wie die Erwartungen an die Landespolitik. Die IHK Schwaben wird ihren Beitrag leisten, damit Bayerisch-Schwaben ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt.“

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Karriere Panorama

Endspurt vor dem neuen Ausbildungsjahr

 

Die Unternehmen im Allgäu bilden deutlich mehr aus. Allerdings fehlen noch immer hunderte Bewerber

Am 1. September startet das neue Ausbildungsjahr. Nach wie vor sind im Allgäu viele Ausbildungsplätze unbesetzt. IHK-Ausbildungsexperte Dr. Christian Fischer appelliert an die Schulabsolventen: „Eine Ausbildung bietet beste Perspektiven und viele Karriereoptionen. Die Wirtschaft in Bayerisch-Schwaben sucht nach wie vor nach gut ausgebildeten Fachkräften. Es lohnt sich, sich auch jetzt noch zu bewerben.“ Die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen ist groß. Es zeichnet sich ab, dass die Zahl der neuen Ausbildungsverträge die des Vorjahres deutlich übertreffen wird.

Im vergangenen Jahr waren im Allgäu mehr als 3.600 Ausbildungsverträge in IHK-Berufen neu abgeschlossen worden, über 1.700 Unternehmen bilden derzeit aus. Schwabenweit waren es im Jahr 2022 8.700 neue Ausbildungsverträge im Bereich Produktion, Handel und Dienstleistungen – das war ein Plus von fast fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und auch in diesem Jahr zeichnet sich ein weiterer Zuwachs ab. „Die Unternehmen stemmen sich aktiv gegen den Fachkräftemangel. Viele haben ihr Ausbildungsangebot sogar noch einmal ausgeweitet“, berichtet Dr. Christian Fischer, Abteilungsleiter Ausbildung bei der IHK Schwaben. Aktuell sind bei der IHK Schwaben fast 6.500 neue Ausbildungsverträge für 2023 eingetragen. Zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr waren es etwa 6.250 gewesen. Auch im Allgäu sind es mit aktuell fast 2.800 neuen Verträgen deutlich mehr als im vergangenen Jahr.

Noch viel Bewegung auf dem Ausbildungsmarkt

Fischer geht davon aus, dass die Zahlen bis zum Jahresende weiter kräftig ansteigen werden. „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auch über den offiziellen Ausbildungsstart im September hinaus viel Bewegung auf dem Ausbildungsmarkt ist.“ Viele Schülerinnen und Schüler lassen sich Zeit mit der Berufsorientierung und starten erst in die Bewerbungsphase, wenn sie bereits ihr Zeugnis in der Hand haben. Gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden, haben Spätstarter allemal. Denn nach wie vor sind in Bayerisch-Schwaben viele Stellen im Angebot. In der IHK-Lehrstellenbörse sind aktuell fast 1.000 offene Ausbildungsplätze für September eingetragen.

Chancen für Bewerber waren selten so gut

Offene Stellen gibt es quer durch alle Branchen, besonders im Bereich Lager, in der Gastronomie und Hotellerie sowie in der Industrie. Im Allgäu haben die Unternehmen rund 400 Ausbildungsplätze für September gemeldet, die in der IHK-Lehrstellenbörse zu finden sind. „Die Chancen der jungen Menschen waren selten so gut wie in diesem Jahr – auch wenn nicht immer der Wunschberuf direkt vor der Haustüre angeboten wird“, sagt Fischer. Er rät Bewerbern, die bislang nicht fündig wurden, bei der Suche flexibel zu sein und sich über Alternativen zu informieren. Denn die Möglichkeiten in der dualen Ausbildung und das Angebotsspektrum sind groß und oft nicht in vollem Umfang bekannt. „Bei 140 Berufsbildern, die die Unternehmen in Bayerisch-Schwaben anbieten, dürfte für alle Fertigkeiten und Interessen etwas dabei sein“, so Fischer. Der IHK-Bildungsexperte vermutet, dass auch in diesem Jahr etliche Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben werden. Laut einer IHK-Umfrage konnte im vergangenen Jahr jeder zweite Betrieb in Bayerisch-Schwaben nicht alle offenen Stellen besetzen.

So unterstützt die IHK Schwaben bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz

Um möglichst vielen jungen Menschen beim Start ins Berufsleben zu helfen, ging die IHK Schwaben auch in diesem Jahr ungewöhnliche Wege. So gab es neben Berufsinfo-Messen und verschiedenen digitalen Info-Angeboten einen Pop-up-Store in der Kemptener Innenstadt, in dem sich junge Menschen beraten lassen konnten. Mit der bundesweiten Kampagne „Ausbildung macht mehr aus uns“ wirbt die IHK Schwaben für eine Aufwertung der dualen Ausbildung.

Interessierte, die noch offene Ausbildungsplätze suchen, unterstützt die IHK Schwaben mit diesen Angeboten:

  • Das Expertenteam der IHK Schwaben hilft unter der Hotline 0821 3162-100 und bietet Unterstützung bei individuellen Fragen. „Unser Beratungsteam steht nicht nur jungen Menschen, sondern auch interessierten Eltern mit Rat und Tat zu Seite“, betont Fischer.
  • Wer einen Ausbildungsplatz sucht, kann unter ihk-lehrstellenbörse.de bequem nach Beruf und Region suchen.
  • Darüber hinaus gibt es zahlreiche digitale Info-Angebote unter ihk.de/schwaben/ausbildung.

 

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Panorama Wirtschaft

IHK-Wahl 2023: Die Mitglieder der IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren und Ostallgäu stehen fest

 

31 Unternehmerinnen und Unternehmer vertreten künftig die Interessen der Allgäuer Wirtschaft

Die IHK-Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Tourismus sowie Dienstleistungen haben 31 Unternehmerinnen und Unternehmer in die IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren und Ostallgäu gewählt. Das regionale Unternehmensparlament der IHK Schwaben wird in den kommenden fünf Jahren das Gesamtinteresse der rund 15.000 IHK-Mitgliedsunternehmen in Kaufbeuren und dem Ostallgäu vertreten. „Die IHK-Regionalversammlung ist das Spiegelbild der regionalen Wirtschaft, das ehrenamtliche Engagement ihrer 31 Mitgliedsunternehmen zielt darauf ab die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Allgäu zu stärken. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Engagement weitergeführt wird“, kommentiert IHK-Präsident Gerhard Pfeifer das Wahlergebnis.

Die IHK-Wahl fand im Juli statt. Von den IHK-Mitgliedsunternehmen gewählt werden zunächst die elf Regionalversammlungen der IHK Schwaben, die alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungs- und zugleich Kammerbezirks abdecken – unter ihnen auch die IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren und Ostallgäu. Mitte Oktober findet die konstituierende Sitzung des Unternehmensparlaments statt, in der der Vorstand sowie die künftigen acht Mitglieder der IHK-Vollversammlung gewählt werden. Die Vollversammlung ihrerseits wählt Anfang 2024 das Präsidium inklusive des Präsidenten bzw. der Präsidentin.

42 Prozent der Regionalversammlungsmitglieder wurden erstmalig in das regionale IHK-Gremium gewählt, bei einem Frauenanteil von 13 Prozent. „In der IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren und Ostallgäu engagieren sich Vertreter aus ganz verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen. Die Vielfältigkeit der Zusammensetzung ist das Herzstück der ehrenamtlichen IHK-Arbeit und bildet die Basis für die optimale Vertretung des Gesamtinteresses der Allgäuer Wirtschaft, freut sich Björn Athmer, IHK-Regionalgeschäftsführer im Allgäu, auf die künftige Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Ehrenamt.

Mitglieder der Wahlgruppe Industrie:

  • Ingrid Bussjäger-Martin, AGCO GmbH (Marktoberdorf)
  • Peter Leo Dobler, Dobler GmbH & Co. KG Bauunternehmung (Kaufbeuren)
  • Stefan Fritz, Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH (Kaufbeuren)
  • Harald Hertweck, Endress+Hauser Wetzer GmbH & Co. KG (Nesselwang)
  • Rudolf Hörmann, Rudolf Hörmann GmbH & Co.KG (Buchloe)
  • Frank Jakob, Ott-Jakob Spanntechnik GmbH (Lengenwang)
  • Udo Lademann, DECKEL MAHO Pfronten GmbH (Pfronten)
  • Ferdinand Mayr, Chr. Mayr GmbH & Co. KG (Mauerstetten)
  • Armin Rehle, Albert Frey AG (Wald)
  • Kai Schmidt, J.M. Gabler-Saliter Milchwerk GmbH & Co. KG (Obergünzburg)
  • Wolfgang Sochor, HAWE Hydraulik SE (Kaufbeuren)
  • Sonja Wiedemann, SENSOR-TECHNIK WIEDEMANN GmbH (Kaufbeuren)

Mitglieder der Wahlgruppe Handel und Tourismus:

  • Johanna Eggensberger, EGGENSBERGER OHG (Füssen)
  • Markus Hein, Markus Hein Damen- und Herrenmoden KG (Kaufbeuren)
  • Christoph Hermann, Georg Jos. Kaes GmbH (Mauerstetten)
  • Christian Karner, KARNBACH Gastro GmbH (Kaufbeuren)
  • Heinrich Mayr, Heinrich Mayr Landmaschinenhandel (Eggenthal)
  • Jons Menzel, Buchhandlung Werner Menzel e.K. Inh. Jons Menzel (Kaufbeuren)
  • Niko Stammel, B. Stammel GmbH & Co. KG (Buchloe)

Mitglieder der Wahlgruppe Dienstleistungen:

  • Thomas Denninger, Thomas Denninger Hard- und Software TD Computer (Mauerstetten)
  • Florian Hausmann, Bewegungsflow Consulting GmbH & Co. KG (Stötten)
  • Christian Heiserer, Christian Heiserer Handelsvertretung und Versicherungsbüro (Stöttwang)
  • Christoph Huber, VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG (Kaufbeuren)
  • Susen Knabner, SGK Treuhand GmbH (Kaufbeuren)
  • Dr. Markus Knestel, KNESTEL Technologie & Elektronik GmbH (Untrasried)
  • Thomas Konter, mooser ingenieure gmbh & co. kg (Kaufbeuren)
  • Christian Meis, ONLINE-INFO SERVICE GmbH (Kaufbeuren)
  • Benedikt Tobias Roßmann, Spedition Ansorge GmbH & Co. KG (Biessenhofen)
  • Christian Sobl, Wohnungsbaugeno. GABLONZER SIEDLUNGSWERK Kaufbeuren eG (Kaufbeuren)
  • Tobias Streifinger, Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren (Kaufbeuren)
  • Franz Widmann, Südcert Qualitätssicherungssysteme GmbH (Marktoberdorf)

 

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Karriere

Nach der Prüfung ist vor der Bewerbung

 

1.400 Ausbildungsplätze sind noch unbesetzt. In gut neun Wochen startet das Ausbildungsjahr. Chancen für Bewerber sind gut

Die Jugendlichen an den Gymnasien erhalten am Freitag ihre Abiturzeugnisse. Und auch die Real-, Wirtschafts- und Mittelschüler sind bei ihren Abschlussprüfungen auf der Zielgeraden. Wie geht es danach weiter? Mit dem Abschluss in der Tasche haben die Jugendlichen beste Chancen, noch in diesem Jahr eine Ausbildung zu starten, sagt Dr. Christian Fischer, Leiter des Fachbereichs Ausbildung bei der IHK Schwaben. „Das Angebot an offenen Stellen ist so groß wie nie.“ Mehr als 1.400 Ausbildungsplätze in IHK-Berufen sind derzeit für Bayerisch-Schwaben in der IHK-Lehrstellenbörse eingetragen, rund 580 davon im Allgäu.

Am 1. September startet das neue Ausbildungsjahr in den mehr als 1.700 IHK-Ausbildungsbetrieben im Allgäu. Trotz zahlreicher Krisen ist die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe aus Produktion, Handel und Dienstleistungen ungebrochen. „Viele Unternehmen möchten in diesem Jahr sogar mehr junge Menschen in Ausbildung bringen“, berichtet IHK-Ausbildungsexperte Fischer. Allerdings fehlen etlichen Betrieben bislang die passenden Bewerberinnen und Bewerber. In der IHK-Lehrstellenbörse unter ihk-lehrstellenboerse.de sind nach wie vor fast 1.400 offene Ausbildungsplätze für September eingetragen. Vor allem im Handel, in der Logistik, in der Industrie und der Dienstleistungsbranche suchen die Unternehmen nach Nachwuchs. Im Allgäu haben die Unternehmen rund 580 freie Ausbildungsplätze gemeldet. „Die Aussichten für die diesjährigen Absolventen sind perfekt: Wer jetzt eine Bewerbung schreibt, kann unter Umständen schon im September in eine Ausbildung starten“, so Fischer.

Beste Chancen auf einen krisensicheren Job

Bereits in den vergangenen Jahren war der Ausbildungsmarkt im Gegensatz zu früher spät in Schwung gekommen. „Die vielen Krisen haben nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch bei den Jugendlichen für Unsicherheit gesorgt“, berichtet Fischer. Die Folge: Statt Monaten im Voraus werden Ausbildungsplätze häufig erst kurzfristig besetzt – zum Leidwesen der Unternehmen. Viele Schülerinnen und Schüler lassen sich Zeit mit der Entscheidung, wie es für sie nach dem Abschluss weiter gehen soll. „Eine Ausbildung bietet auf jeden Fall beste Chancen auf einen krisensicheren Job. Denn gut ausgebildete Fachkräfte werden in der Region quer durch alle Branchen gesucht“, so Fischer. Rund 60 Prozent aller bayerisch-schwäbischen Unternehmen sehen laut der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage im Fachkräftemangel ein Risiko für ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung. „Wer heute einen Ausbildungsabschluss vorweisen kann, dem stehen in der Region auf dem Arbeitsmarkt alle Türen offen“, berichtet Fischer. Bei 140 Berufsbildern, die die Unternehmen in Bayerisch-Schwaben anbieten, dürfte zudem für alle Fertigkeiten und Interessen etwas dabei sein.

IHK Schwaben unterstützt mit zahlreichen Angeboten

Wie können junge Leute jetzt noch fündig werden? Die IHK Schwaben unterstützt Interessierte und Unternehmen dabei, die noch offenen Ausbildungsplätze auch kurzfristig zu besetzen. Das Expertenteam der IHK Schwaben hilft unter der Hotline 0821 3162-100 und bietet Unterstützung bei individuellen Fragen – egal, ob es um die Wahl des passenden Jobs oder das richtige Anschreiben für die Bewerbung geht. „Unser Beratungsteam steht nicht nur jungen Menschen, sondern auch interessierten Eltern mit Rat und Tat zu Seite“, betont Fischer. „Denn oftmals sind die Mütter und Väter die wichtigsten Berufsberater ihrer Kinder.“ Darüber hinaus gibt es zahlreiche digitale Info-Angebote unter ihk.de/schwaben/ausbildung. Dort können Interessierte auch erfahren, mit welchen Angeboten die IHK Schwaben junge Menschen in der Region erreichen will, z. B. mit dem Pop-up-Store, der am 10. Juli in der Kemptener Innenstadt eröffnen wird, oder gezielten Nachvermittlungsaktionen mit lokalen Firmen.

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Panorama Wirtschaft

Die Stimmung im Ostallgäu und in Kaufbeuren hellt sich auf

 

Die IHK-Regionalversammlung Kaufbeuren & Ostallgäu fordert aber weniger Steuerlast und Bürokratie für die regionale Wirtschaft

Der IHK-Konjunkturindex für den Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren ist im Vergleich zum Jahresbeginn um 5 Punkte auf nun 123 Punkte im Frühjahr 2023 gestiegen. Das zeigt die Konjunkturumfrage der IHK Schwaben. Die Stimmung im Allgäu ist demnach besser als in Bayerisch-Schwaben, wo der Index bei 113 Punkten liegt. „Die Unternehmen blicken spürbar optimistischer in die Zukunft, da die Worst-Case-Szenarien bei der Energiekrise nicht eingetreten sind“, sagt Björn Athmer, Regionalgeschäftsführer der IHK im Allgäu. Grund zur Freude sieht er aber nicht: „Obwohl sich die konjunkturelle Lage stabilisiert hat, bleibt der erhoffte Investitionsschub im Inland aus. Arbeits- und Fachkräfte fehlen und die Energie- und Rohstoffkosten sind international weiterhin nicht wettbewerbsfähig. Wenn die Politik nicht schnell handelt, droht unserem Standort ein schleichender Verlust seiner industriellen Substanz“, so Athmer.

Bessere Erwartungen heben die Stimmung
Über die IHK-Konjunkturumfrage werden dreimal jährlich die aktuelle Geschäftslage sowie die Erwartungen der Unternehmen abgefragt, die zusammen den IHK-Konjunkturindex bilden. Die Bewertung der Lage im Ostallgäu ist nahezu gleichbleibend, 52% der Betriebe bewerten die aktuelle Geschäftslage als gut. Neun Prozent berichten von einer gegenwärtig schlechten Situation. Die Erwartungen sind jedoch deutlich optimistischer als zuvor: 24 Prozent erwarten eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation, 17 Prozent eine Verschlechterung.

Risiken bleiben Arbeits- und Fachkräftemangel sowie Energiepreise
„Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist in der Risikobewertung angestiegen und stellt gemeinsam mit den Energie- und Rohstoffpreisen mit jeweils 65 Prozent das derzeit größte Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung dar“, so Peter Leo Dobler, IHK-Regionalvorsitzender. Die Bedeutung der Energie- und Rohstoffpreise ist für die Unternehmen weiterhin hoch, jedoch in ihrer Intensität rückläufig. Eine sinkende Inlandsnachfrage, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und steigende Arbeitskosten sind für rund jedes zweite Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko.

Vorbildlicher Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Die wirtschaftlichen Risiken kommen besonders zum Tragen, wenn man die Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt betrachtet. Die Arbeitslosenquote lag im Ostallgäu im April bei 2,6 Prozent. Damit herrscht im Allgäu Vollbeschäftigung. „Was erfreulich klingt, ist für die Allgäuer Betriebe eine enorme Herausforderung. Um weiter produzieren oder Dienstleistungen anbieten zu können, braucht die Wirtschaft dringend Fach- und Arbeitskräfte“, erklärt Dobler. Ähnlich sieht es am Ausbildungsmarkt aus. Im Landkreis Ostallgäu setzt die Wirtschaft auf den Nachwuchs, die Ausbildungsbereitschaft ist hoch. „Die Unternehmen würden noch mehr ausbilden, wenn sich mehr junge Menschen bewerben würden“, so Gerhard Schlichtherle, Vize-Präsident der IHK Schwaben.

Schwächelnde Investition sind ein Alarmzeichen
Der IHK-Konjunkturumfrage zufolge äußert nur ein geringer Teil der Unternehmen Investitionsabsichten. Schon der Kriegsausbruch in der Ukraine bremste die Investitionen vor einem Jahr aus. Auch steigende Finanzierungskosten sowie Unsicherheiten bezüglich regulatorischer Vorgaben etwa bei der ökologischen Transformation lassen keine weiteren Impulse erwarten. Dazu kommt, dass mit 62 Prozent der Großteil der Investitionen in Ersatzbeschaffungen fließt. Dobler warnt: „Der von uns erhoffte Investitionsschub bleibt weiter aus. Unser Wirtschaftsstandort verliert somit schleichend aber beständig an Substanz, insbesondere wenn Unternehmen immer öfter im Ausland investieren.“

Politik muss jetzt handeln
Damit der Wettbewerbsnachteil der Region im Vergleich zum Ausland nicht zu groß wird, fordert die Wirtschaft von der Politik konkrete Schritte. „Die Politik muss endlich die großen wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit anpacken. Infrastruktur ausbauen, die Steuerlast auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau bringen, verlässliche Regeln für die digitale und energetische Transformation aufstellen und alle Potentiale für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heben. Und über allem steht der dringend notwendige Bürokratieabbau. Das sind alles Aufgaben, die nicht neu sind, aber teilweise seit Jahrzehnten aufgeschoben werden“, so Schlichtherle abschließend.

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Ratgeber Wirtschaft

Auf diese Angaben kommt es bei Rechnungen an

 

IHK-Rechtstipp: Fehlen Informationen, droht Ärger mit Kunden und Fiskus

Welche Angaben dürfen auf einer Rechnung auf keinen Fall fehlen? Eine Frage, die nicht nur für Kunden interessant ist, die etwas bezahlen müssen, sondern auch für Unternehmen. „Sollten Pflichtangaben auf der Rechnung fehlen, drohen Ärger mit dem Rechnungsempfänger und dem Fiskus“, warnt Simion Hersonski, Rechtsexperte bei der IHK Schwaben. Im Rechtstipp des Monats erläutert er, worauf es bei der Rechnungsstellung ankommt.

Führt ein Unternehmen eine Leistung aus, sollte es mit der Rechnungsstellung nicht allzu lange warten. „Im Regelfall muss innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausgestellt werden. Das ist steuerlich erforderlich“, sagt der IHK-Rechtsexperte. Eine spätere Ausstellung kann unter Umständen zu Schwierigkeiten mit den Behörden führen. Der Anspruch gegenüber dem Kunden auf Zahlung ist von dieser Frist nicht betroffen. „Das Unternehmen kann auch nach den sechs Monaten noch seine Gegenleistung einfordern“, betont Hersonski.

Art und Umfang der Leistung müssen genau bezeichnet sein
Welche allgemeinen Pflichtangaben dürfen auf einer Rechnung nicht fehlen? Wichtig sind Angaben zum Namen und der Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers. Außerdem müssen die Steuernummer und das Datum der Rechnung enthalten sein. Die Art der Leistung und deren Umfang müssen genau bezeichnet sein. Wichtig sind zudem eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie Hinweise auf eine Steuerschuld des Leistungsempfängers. Diese Vorgaben gelten auch bei einer Gutschrift, die ein Unternehmen z. B. bei einer Reklamation ausstellt.

Wie sieht es mit der Zahlungsverpflichtung des Kunden aus?
Und was passiert, wenn eine Rechnung nicht alle wichtigen Informationen enthält? „Kunden können verlangen, dass die Rechnung korrekt ausgestellt wird“, erklärt Hersonski. „Hat das Unternehmen seine Leistung korrekt erbracht, führt eine mangelhafte Rechnung nicht zwangsläufig dazu, dass die Zahlungsverpflichtung entfällt.“

Zusätzliche Informationen zu dem Thema Rechnungen sowie ein Erklärvideo mit den wichtigsten Vorgaben zur Rechnungsstellung finden Sie unter www.ihk.de/schwaben, Nr. 5791536. Weitere Folgen unserer Serie „Rechtstipp des Monats“ gibt es unter www.ihk.de/schwaben/rechtstipp.

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Panorama Wirtschaft

Nachwahl – Gerhard Pfeifer ist neuer IHK-Präsident

 

Die Vollversammlung der IHK Schwaben wählt den Allgäuer Unternehmer zum Nachfolger des kürzlich verstorbenen Dr. Andreas Kopton

Gerhard Pfeifer ist neuer Präsident der IHK Schwaben. Die IHK-Vollversammlung wählte den Allgäuer Unternehmer bis zum Ende der laufenden IHK-Wahlperiode im Januar 2024 zum Nachfolger von Dr. Andreas Kopton, der kürzlich im Amt verstorben ist. „Der viel zu frühe Tod von Dr. Andreas Kopton, meine jahrzehntelange Verbundenheit zur IHK Schwaben und der hohe Wert, den ich in der Selbstverwaltung der Wirtschaft sehe, haben mich zu einer Kandidatur veranlasst. Ich danke der IHK-Vollversammlung für das in mich gesetzte Vertrauen, das ich mit einer aktiven Rolle als IHK-Präsident und als Brückenbauer in die kommende Ehrenamtsgeneration gerne zurückgeben werde“, so Pfeifer in einer ersten Reaktion. Seinen frei gewordenen Platz im Präsidiumsausschuss der IHK Schwaben übernimmt Stefan Offermann, der zum stellvertretenden Präsidenten der IHK Schwaben gewählt wurde.

Dr. Andreas Kopton hat die IHK Schwaben seit 2009 mit Herzblut, großem Engagement und Weitsicht geführt. Durch seinen Tod am 14. April 2023 wurde die Nachwahl für die laufende IHK-Wahlperiode notwendig. Diese hat die IHK-Vollversammlung bei ihrer regulären Sitzung am 4. Mai 2023 bei DMG Mori in Pfronten durchgeführt.

Gerhard Pfeifer: Engagierter Familienunternehmer aus dem Allgäu
1955 geboren, studierte Gerhard Pfeifer Betriebswirtschaftslehre an der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg. Bereits 1984 trat der zweifache Familienvater in das elterliche Familienunternehmen, die Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH & Co. KG Memmingen ein, das er bis heute in verschiedenen Funktionen maßgeblich prägt. Im Ehrenamt der IHK Schwaben ist Pfeifer seit 1995 aktiv. Sein Weg führte ihn über die IHK-Regionalversammlung Memmingen und Unterallgäu und die IHK-Vollversammlung 2009 ins IHK-Präsidium, dem er neben Reinhold Braun und Josef Brandner als stellvertretender IHK-Präsident angehörte.

Stefan Offermann: International engagiert, im Landkreis Günzburg beheimatet
Der dreifache Familienvater Stefan Offermann wurde 1957 in Günzburg geboren. Nach seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg trat er 1984 ins eigene Familienunternehmen, die BWF Offermann, Waldenfels & Co. KG Offingen ein, deren Weg er bis heute maßgeblich beeinflusst. Ins IHK-Ehrenamt startete Offermann 1991 in der IHK-Regionalversammlung Günzburg, seit 1994 ist er Mitglied der IHK-Vollversammlung, von 2004 bis 2009 war er Vizepräsident der IHK Schwaben und bis heute Vorsitzender des IHK-Ausschusses International. Die IHK Schwaben ist für ihn „das Sprachrohr der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft“, zur Wahl hat sich Offermann unter anderem gestellt, weil „es bestimmt im Sinne unseres verstorbenen Präsidenten und meines Freundes Dr. Andreas Kopton gewesen wäre.“

Kontinuität bis zur regulären Neuwahl im Januar 2024
„Dr. Andreas Kopton verstand es, die Arbeitsteilung und damit das Zusammenspiel von Ehren- und Hauptamt der IHK Schwaben im Sinne des Gesamtinteresses der regionalen Wirtschaft bestmöglich auszutarieren. Dabei half ihm seine jahrzehntelange Erfahrung im Ehrenamt der IHK Schwaben, welche Gerhard Pfeifer und Stefan Offermann ebenfalls einbringen. In diesem Sinne ist die Entscheidung der IHK-Vollversammlung ein klares Zeichen für die strukturelle und inhaltliche Kontinuität der IHK Schwaben“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen.

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Ratgeber Wirtschaft

Wie findige Unternehmen nach Verstärkung suchen

 

Der Fachkräftetag der IHK Schwaben zeigt unterschiedliche Wege auf, wie trotz des harten Wettbewerbs das passende Personal zu finden ist

Wie findige Unternehmen nach Verstärkung suchen

Der Fachkräftetag der IHK Schwaben zeigt unterschiedliche Wege auf, wie trotz des harten Wettbewerbs das passende Personal zu finden ist

Der Kampf um qualifizierte Beschäftigte hat alle Branchen und Unternehmensgrößen erreicht. Dass es trotzdem noch Hoffnung gibt, bewies der Fachkräftetag der IHK Schwaben. Hier diskutierten Fachleute aus der Praxis, Unternehmensvertreter sowie Ministerin Ulrike Scharf Lösungsansätze für den hohen Bedarf an Fachkräften.

Derzeit sieht es schon nicht sehr gut aus, doch die demographische Entwicklung deutet auf eine besorgniserregendes Szenario hin: Zwischen 2022 und 2035 werden in Bayern rund 1,5 Millionen mehr Menschen in Rente gehen als die Schule verlassen werden. Was also tun? Antworten lieferte der IHK-Fachkräftetag, bei dem 160 Gäste Lösungsansätze diskutierten. Ulrike Scharf, Bayerische Ministerin für Familie, Arbeit und Soziales unterstrich bei ihrer Begrüßung: „Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Mit Aus- und Weiterbildung machen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Im Wettbewerb um geeignete Arbeitskräfte ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein entscheidender Wirtschaftsfaktor! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben heute die Wahl und entscheiden sich für das Unternehmen, bei dem sie ihre familiären und beruflichen Aufgaben optimal vereinbaren können. Familienfreundliche Betriebe sind auf die Arbeitswelt der Zukunft vorbereitet – sie sind zukunftsfähig und leben eine moderne Arbeitskultur!“ Die Arbeitsministerin betonte weiter: „Ich setze mich für eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes ein. Auch das ist wichtig, wenn wir über „New Work“ sprechen. Wir brauchen flexiblere, zeitgemäße Möglichkeiten für die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche der Betriebe und Beschäftigten. Die Menschen sollen dabei nicht mehr, sondern flexibler innerhalb der geregelten Wochenarbeitszeit und unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes arbeiten können. Damit ist Bayern auch in Zukunft gemeinsam stark.“

Einwanderung von Fachkräften wird wichtiger Baustein

Viel Hoffnung setzen die Unternehmen auch auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit vereinfachten Verfahren soll es nun gelingen, noch mehr Menschen auch außerhalb der EU nach Deutschland zu locken. Aus Sicht der IHK Schwaben enthalten die derzeit diskutierten Reformpläne richtige Ansätze, gehen aber nicht weit genug. „Bei der Beschäftigung von Menschen mit berufspraktischer Erfahrung und auch bei der Chancenkarte sind komplexe und zeitintensive Prüfverfahren vorgesehen. Ebenso fehlen weitreichende Maßnahmen, um die Anerkennungs- und aufenthaltsrechtlichen Prozesse in Konsulaten und Ausländerbehörden spürbar zu beschleunigen. Das geht alles noch deutlich schlanker“, sagt Sarah Winter, Fachkräfteexpertin der IHK Schwaben.

Viele Maßnahmen nötig

Auf dem Podium wurde schnell klar, wie vielfältig die Antwort auf die Herausforderung des Fachkräftemangels sein muss. Reinhold Braun, Geschäftsführer der Sortimo International GmbH, stellte seine Erfahrungen dar. „Wir beschäftigen Menschen aus 40 Nationen in Zusmarshausen, dabei stellt uns insbesondere das Thema ausreichender Wohnraum vor Probleme.“ Ramona Meinzer, Geschäftsführerin der Aumüller Aumatic GmbH, konnte ähnliches berichten: „Uns liegt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr am Herzen, weswegen wir uns für optimale Bedingungen zur Kinderbetreuung einsetzen.“ Elsa Koller-Knedlik, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Augsburg, beschrieb den derzeitigen Trend: „Erwerbstätige fordern mittlerweile ein, dass die Arbeit stets zu den Bedürfnissen ihres derzeitigen Lebensabschnittes passt. Das schafft viel Arbeit für die Unternehmen, darauf muss man sich jedoch einstellen.“

Workshops: Von Generationenmanagement bis betriebliche Vielfalt

In vier Workshops hatten die teilnehmenden Personen die Möglichkeit, konkrete Wege der Fachkräftegewinnung und -sicherung intensiver kennenzulernen. So ging es bei einem Workshop um das so genannte Generationenmanagement – also die Fähigkeit, auf die Bedürfnisse der einzelnen Generationen (z.B. Generation Z) einzugehen und diese als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Einen genauen Blick auf die Beschäftigten legte auch der Workshop zum Thema „Betriebliche Diversifizierung als Zukunftsperspektive.“ Hier ging man der Frage nach, wie man die vorhandene Vielfalt im Betrieb steigern und für den Unternehmenserfolg nutzen kann. Zum erfolgreichen Wirtschaft gehört mittlerweile auch das Arbeitsumfeld, das im Fokus des Workshops „New Work“ stand. Hier stellten die Teilnehmenden dank vieler Best-Practice-Beispiele fest, dass es hier auch für KMU Wege gibt, das Umfeld angenehm für die Beschäftigten zu gestalten. Welche Tipps hingegen beim erfolgreichen Ankommen von eingewanderten Fachkräften fruchten, erfuhren die Unternehmensvertreter beim vierten Workshop. Denn gerade hier gilt, was grundsätzlich rund um das Thema Fachkräfte zu beherzigen ist: Mit Engagement und Strategie lassen sich Herausforderungen in Chancen umwandeln.

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Ratgeber Wirtschaft

Der IHK-Rechtstipp!

 

Per Handschlag oder in Schriftform: Worauf es beim Abschluss eines Vertrags ankommt. Expertin Eva Schönmetzler erläutert im Rechtstipp die wichtigen Details

Wer einen Vertrag abschließen will, findet im Internet für jedes Anliegen zahlreiche Muster zum Download – vom Kaufvertrag über die Mietvereinbarung bis zum Schuldschein. Doch worauf kommt es bei Verträgen wirklich an? Was muss enthalten sein und wie steht es um Vereinbarungen per Handschlag? Die IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler erläutert im Rechtstipp des Monats, worauf zu achten ist.

„Grundsätzlich gilt, dass die wenigsten Verträge zu ihrer Wirksamkeit einer bestimmten Form bedürfen“, sagt Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Das bedeutet, dass die meisten Verträge wie der Verkauf eines Autos, eines Smartphones oder auch ein Fitnessvertrag mündlich oder per Handschlag abgeschlossen werden können. „Nur für bestimmte Verträge ist eine besondere Form vorgeschrieben“, betont Schönmetzler.

Schriftform oder Text – der Teufel liegt im Detail

Besondere Form – das betrifft unter anderem die Schrift- oder Textform. Und hier liegt der Teufel im Detail. Ist die Schriftform erforderlich, muss das Vertragsdokument eigenhändig vom Aussteller unterschrieben werden. „Damit ein Vertrag wirksam wird, müssen beide Parteien eigenhändig unterschrieben haben“, sagt Schönmetzler. Ist die Textform erforderlich, ist dagegen keine eigenhändige Unterschrift notwendig. Hier genügt es, wenn eine lesbare Erklärung vorliegt, in der die Beteiligten genannt werden. „Das kann auch per E-Mail, Fax oder sogar per SMS erfolgen“, erläutert Schönmetzler. „Wichtig ist, dass der Text auf einem dauerhaften Datenträger liegt oder geschrieben ist.“

Ein Blick ins Gesetz gibt Aufschluss über die richtige Form

Und woher wissen Vertragsparteien nun, welche Form ihr Anliegen erfordert? „Verträge, die man zwingend in einer bestimmten Form abschließen muss, sind in verschiedenen Gesetzen festgehalten, zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch“, sagt Schönmetzler. Bei einer Bürgschaftserklärung ist beispielsweise die Schriftform vorgeschrieben. Grundstücksverträge oder GmbH-Gesellschaftsverträge bedürfen sogar notarieller Beurkundungen. An diese Vorgaben müssen sich die Vertragsparteien unbedingt halten. „Selbst wenn man sich einig ist, darf man auf die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht verzichten“, sagt Schönmetzler. „Andernfalls ist der Vertrag nicht wirksam.“ Ohnehin empfiehlt die IHK-Rechtsexpertin, bestimmte Verträge stets schriftlich oder zumindest in Textform abzuschließen. „So hat man immer einen Beweis über den Vertragsabschluss und den jeweiligen Inhalt“, so Schönmetzler

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Ratgeber Wirtschaft

Digitalisierungsschub in der Wirtschaft bleibt aus

 

Die Unternehmen stellen sich in Sachen Digitalisierung nur ein befriedigendes Zeugnis aus. Bei der IT-Sicherheit steigt die Sensibilität

Die bayerisch-schwäbische Unternehmerschaft bewertet den Stand der Digitalisierung in ihren Betrieben als befriedigend. Damit bleibt die Selbsteinschätzung der heimischen Wirtschaft mit der Schulnote 3,1 im Vergleich zum Vorjahr (3,0) fast unverändert. Das ergab die Digitalisierungsumfrage der IHK-Organisation, deren regionale Auswertung nun vorliegt.

„Der Digitalisierungsschub bleibt weiter aus“, sagt Tatjana Hübner vom Team Wirtschaftsforschung der IHK Schwaben. „Die multiplen Krisen in den vergangen Jahren hatten für die Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen Priorität. Da blieb wenig Zeit und Geld für Investitionen in die Digitalisierung.“ Beim genauen Blick auf die Umfrageergebnisse ergibt sich ein differenziertes Bild. Demnach bewerten 29 Prozent der Unternehmen den Stand der Digitalisierung als gut oder sehr gut. Nimmt man die Bewertung „befriedigend“ noch hinzu, stellen sich mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Unternehmen ein überwiegend positives Zeugnis aus.

Dienstleister stark digitalisiert, Industrie mit Luft nach oben
Im Vergleich der Branchen stechen besonders die Dienstleister hervor. „Aufgrund ihrer starken Serviceorientierung ist die Digitalisierung in der Dienstleistungsbranche am stärksten“, berichtet Hübner. 40 Prozent der Dienstleister bewerten ihre Digitalisierung als sehr gut oder gut. Beim Handel zeigt sich eine positive Entwicklung, auch aufgrund des voranschreitenden Online-Handels. Hier verbessert sich die Durchschnittsnote von 3,3 auf 3,1. In der Industrie hingegen werden die Unternehmen negativer in ihrer Einschätzung. So gibt es nur bei zehn Prozent der Unternehmen eine Bewertung von gut oder sehr gut, nahezu die Hälfte (46 Prozent) nennt den Stand der eigenen Digitalisierung ausreichend.

Hauptmotiv bleibt die Flexibilisierung
Bei den Motiven für die Digitalisierung zeigen sich wenige Veränderungen. Die Unternehmen wollen vor allem ihren Prozesse flexibilisieren (72 Prozent), die Kosten senken (45 Prozent) und Kunden binden (44 Prozent). „Je nach Branche und Unternehmensgröße variieren die Gründe“, erklärt Hübner. „So ist die Flexibilisierung besonders ein Thema für große und mittlere Unternehmen, kleine Betriebe setzen eher auf die Kundenbindung, etwa über Social Media.“

Sensibilität für IT-Sicherheit steigt, Lücken gibt es weiterhin
Bei der IT-Sicherheit zeigen sich Licht und Schatten. „Wir stellen ein steigendes Bewusstsein für die Bedeutung von Cybersicherheit fest“, meint Niklas Gouverneur vom Team Wirtschaftsforschung der IHK Schwaben. So führen fast alle Unternehmen Backups durch (94 Prozent), die allermeisten aktualisieren auch ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig (83 Prozent). „Doch gerade in Sachen Notfallplan sehen wir einen starken Nachholbedarf bei den Unternehmen. Im Handel haben gerade einmal 20 Prozent einen Notfall-Plan in der Schublade. Das ist deutlich zu wenig.“, erklärt Gouverneur.

Politik und Eigeninitiative gefragt
Das befriedigende Zeugnis ist aus Sicht der IHK-Fachleute aber kein Grund für Pessimismus. „Wir registrieren eine steigende Nachfrage bei unseren Angeboten rund um Digitalisierung – gerade auch beim Thema IT-Sicherheit. Hier müssen wir weiter ansetzen“, ist sich Gouverneur sicher. So informiert die IHK beispielsweise rund um Fördermittel und Ansprechpartner im Bereich Digitalisierung. Das ist laut Umfrage auch das, was die Unternehmen von der Politik fordern. So wünschst sich die Wirtschaft besseren Zugang zu Fördermitteln (43 Prozent) und mehr Unterstützung bei der Daten- und Informationssicherheit (36 Prozent). Größte Forderung bleibt aber weiterhin: der Ausbau der Breitbandinfrastruktur (62 Prozent). „Die Anbindung ans Breitband ist besser geworden, aber noch immer nicht in allen Gewerbegebieten in der Region in der nötigen Qualität angekommen. Das sollte die Politik in Kürze beheben“, stellt Gouverneur klar.

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IHK-Arbeitsrechtsexpertin informiert

 

Das müssen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten zum Warnstreiktag am Montag wissen. IHK-Arbeitsrechtsexpertin Hanna Schmid informiert über Rechte und Pflichten

Die Warnstreiks im Nah- und Fernverkehr werden am Montag Tausende Pendler in Bayerisch-Schwaben und deren Arbeitgeber treffen. Was haben Unternehmen zu beachten, wenn ihre Beschäftigten nicht pünktlich zur Arbeit kommen können? Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Die Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben, Hanna Schmid, informiert über die wichtigsten Fakten.

Gleich vorweg: Ausnahmeregelungen wegen des Streiks gibt es nicht. „Ein Streik ist keine Entschuldigung dafür, zu spät zur Arbeit zu kommen. Grundsätzlich gilt auch in dieser Situation die Pflicht der Erwerbstätigen, ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen“, so die IHK-Rechtsexpertin Hanna Schmid. Das heißt im Detail: „Um auch am Tag des Streiks pünktlich zu sein, müssen sich Beschäftigte rechtzeitig auf den Weg machen. Das kann unter Umständen bedeuten, einige Stunden früher als gewöhnlich loszufahren oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten zu bemühen, z. B. mit dem Auto zu fahren, Carsharing zu nutzen oder auf das Fahrrad zu steigen“, so Schmid weiter.

Wichtig: Rechtzeitig über mögliche Lösungen verständigen
Die IHK-Expertin empfiehlt Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern, sich angesichts der Streiks rechtzeitig über Lösungen zu verständigen. „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, können betroffenen Beschäftigten anbieten, mögliche Verspätungen an den Streiktagen über ihre Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten auszugleichen oder gleich einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.“

Dürfen Arbeitnehmer von Zuhause arbeiten?
Möglich wäre auch – sofern es der Arbeitsplatz zulässt – von Zuhause aus zu arbeiten. „Ist Homeoffice oder mobiles Arbeiten bereits gängige Praxis im Arbeitsalltag des Betriebs, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten dies für den Tag des Streiks gestatten“, sagt Schmid. Das muss jedoch im Einzelfall abgestimmt werden. Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es in Deutschland nicht.

Kommunikation ist das A und O
Die Kommunikation im Vorfeld sei das A und O, so Rechtsexpertin Schmid: „Beschäftigte sollten auf jeden Fall ihre Vorgesetzten informieren, dass es am Tag des Streiks später werden könnte. So können bereits in Vorfeld Missverständnisse vermieden werden.“ Kommt eine angestellte Person wegen eines Streiks unentschuldigt zu spät zur Arbeit, kann der Arbeitgeber unter gewissen Umständen für die ausgefallene Zeit eine anteilige Kürzung des Gehalts vornehmen.

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Ratgeber Wirtschaft

DER IHK Rechtstipp

 

Welche Informationen dürfen Unternehmen über ihre Beschäftigten speichern? IHK-Expertin erläutert Regeln zum Datenschutz im Betrieb

Name, Geburtsdatum, Personalnummer, dazu das Teamfoto auf der Website: Arbeitgeber verfügen mitunter über sensible Daten ihrer Beschäftigten. Wie sind diese Informationen geschützt? Was darf gespeichert werden? Was nicht? Die Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben, Hanna Schmid, erläutert im Rechtstipp des Monats die Hintergründe. „Es ist sowohl für Unternehmen als auch für deren Beschäftigte wichtig zu wissen, wie mit diesen Daten in der Arbeitswelt umzugehen ist“, sagt Schmid.

Wer wissen will, welche Regelungen gelten, muss auf mehrere Rechtsquellen zurückgreifen. Unter dem Begriff Beschäftigtendatenschutz werden Regelungen zusammengefasst, die sich speziell mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befassen. „Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu finden“, erklärt Schmid.

Welche Daten darf der Arbeitgebende erfassen?

Was ist nun tatsächlich erlaubt? „Generell dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber all diejenigen Informationen verarbeiten, die für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind“, sagt die IHK-Expertin. Dazu gehören z. B. Daten aus dem Arbeitsvertrag wie der Vorname und Nachname, die Adressdaten sowie die Religionszugehörigkeit, aber auch die Bankverbindung des Mitarbeitenden. Anders sieht es bei Fotos aus: Veröffentlicht ein Unternehmen beispielsweise Bilder von Beschäftigten auf der Website ohne deren Einwilligung, ist das in der Regel rechtswidrig. Und was passiert mit den Daten, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt? „Wie lange personenbezogene Daten aufzubewahren sind, bevor eine Löschung vorgenommen werden kann, ist abhängig von deren Inhalt und Zweck“, sagt Schmid. Mitunter müssen Unternehmen Informationen auch nach dem Ausscheiden des Mitarbeitenden z. B. aus steuerlichen Gründen vorhalten. „Einen generellen Anspruch auf eine sofortige Löschung aller Daten gibt es also nicht“, so die IHK-Expertin.

Unternehmen sind zur Auskunft verpflichtet

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitenden auf Verlangen mitteilen, welche personenbezogenen Daten sie von ihnen verarbeiten. Auf Verlangen der Beschäftigten müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen unrichtige personenbezogene Daten löschen. Um Datenschutzverstöße zu vermeiden, rät die IHK-Expertin den Unternehmen, die Daten ihrer Mitarbeitenden generell sparsam und transparent zu verarbeiten.

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Panorama Wirtschaft

Ungelöste Probleme trotz besserer Stimmung

 

IHK Schwaben stellt die Ergebnisse der Konjunkturumfrage im Winter vor

Die Stimmung in der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft hellt sich zum Jahresbeginn 2023 spürbar auf. Sowohl die aktuelle Geschäftslage als auch die Erwartungen haben sich verbessert. Der IHK-Konjunkturindex steigt im Vergleich zum Herbst 2022 spürbar um 23 auf 108 Punkte. „Der Stimmungsblues des letzten Jahres ist vorläufig gestoppt, auch wenn der IHK-Konjunkturindex noch immer deutlich hinter seinem zehnjährigen Durchschnitt zurückbleibt“, stellt Dr. Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, bei der Vorstellung der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage fest. Das größte Risiko der wirtschaftlichen Entwicklung bleiben die Energie- und Rohstoffpreise. „Die Preisbremsen für Strom und Gas wirken. Doch die Unternehmen in Deutschland zahlen noch immer die höchsten Energiepreise im internationalen Vergleich. Die Politik ist gefordert, die strukturellen Probleme zu lösen, da ansonsten ein schleichender Verlust der wirtschaftlichen Substanz droht.“

Vom 9. bis zum 20. Januar 2023 hat die IHK Schwaben einen repräsentativen Querschnitt ihrer Mitgliedsunternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen zur aktuellen Lage, den Erwartungen und den größten konjunkturellen Risiken befragt. Annähernd 800 Unternehmen haben geantwortet, was einer repräsentativen Stichprobe entspricht.

Die Lage bleibt stabil, die Erwartungen hellen sich auf
Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage ist robust, die Zahl der Unternehmen mit einer derzeit schlechten Geschäftslage sinkt. Lucassen: „Der Energieverbrauch der Wirtschaft sinkt und die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze steigt. Das sind zwei Beispiele, die zeigen, wie sich die Unternehmen erfolgreich gegen die Krisen stemmen.“ So beurteilen nur noch elf Prozent der Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage als schlecht, dagegen 89 Prozent als gut oder befriedigend. „Erfreulich ist, dass der Pessimismus langsam schwindet. So erwartet zwischenzeitlich nur noch jedes vierte Unternehmen, dass sich die Geschäftslage verschlechtern wird. Vor wenigen Monaten war dieser Wert noch doppelt so hoch“, erklärt der IHK-Hauptgeschäftsführer den spürbaren Anstieg des IHK-Konjunkturindex über die Wachstumsschwelle von 100 Punkten.

Das Auf und Ab im Reise- und Gastgewerbe setzt sich fort
Die branchenspezifischen Konjunkturindizes und damit die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage und der Erwartungen nähern sich an. Dennoch bleiben deutliche Unterschiede zwischen den Branchen bestehen. An der Spitze stehen die Dienstleistungen für Unternehmen mit einem Konjunkturindex von 123 Punkten, am Ende stehen das Baugewerbe mit 96 Punkten sowie das Transportgewerbe mit 92 Punkten. Den größten Sprung nach oben macht seit Herbst 2022 das Reise- und Gastgewerbe mit einem Zuwachs von 38 auf jetzt 102 Punkte. Ebenfalls deutlich verbessert ist das Niveau in der Industrie mit 108 Punkten und im Einzelhandel mit 105 Punkten.

Die Industrie wartet vergeblich auf positive Impulse aus dem Ausland
„Die Industrie ist besonders stark vom Auslandsgeschäft abhängig. Umso schwieriger ist es, dass sich die Wirtschaftsregionen der Welt nach wie vor sehr uneinheitlich entwickeln“, so Lucassen. Zwar hat sich das Auftragsvolumen aus Nordamerika und China im Vergleich zum Herbst 2022 etwas erhöht, doch gleichzeitig sind die Aufträge aus der Euro-Zone und dem sonstigen westlichen Europa gesunken. Lucassen dazu: „Ob und in welchem Umfang die Industrie vom erwarteten Wachstum der Weltwirtschaft in 2023 profitieren wird, ist noch offen. Die geopolitischen Krisen verschärfen sich weiter. So wartet die heimische Wirtschaft noch immer auf eine erfolgversprechende Antwort Europas auf den Inflation Reduction Act der US-Regierung.“

Hohe Energiekosten, fehlende Arbeitskräfte und eine geringe Inlandsnachfrage belasten die Investitionsbereitschaft im Inland
Die wirtschaftlichen Risiken bleiben ungelöst. Die größten Risiken sind quer über alle Branchen hinweg die Energie- und Rohstoffpreise (71 Prozent), der Arbeits- und Fachkräftemangel (60 Prozent) sowie die Inlandsnachfrage (52 Prozent). „Die Energie- und Rohstoffpreise haben zwar etwas an Bedeutung verloren, dennoch bleiben sie vor dem Arbeits- und Fachkräftemangel das größte Risiko für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Hinzu kommt die schwache Inlandsnachfrage, von der besonders der Einzelhandel betroffen ist“, erläutert Braun. Die weiterhin hohe Inflationsrate drückt auf die Kauflaune der Endverbraucher und belastet zudem die laufenden Tarifverhandlungen. Es besteht das Risiko stark steigender Arbeitskosten. In Folge dessen könnten Unternehmen verstärkt im Ausland und weniger im Inland investieren. Gerade Investitionen in Kapazitätserweiterungen oder in Produktinnovationen hierzulande würden zunehmend ausbleiben.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten: Energiekrise meistern, Fachkräfte sichern und Bürokratie abbauen
„Die vordringlichste Aufgabe der Politik bleibt es, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die Energiepreise auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau sinken müssen. Die Preisbremsen für Gas und Strom sind kurzfristig richtig, mittel- und langfristig allerdings weder sinnvoll noch ausreichend“, stellt Braun fest. Die Vollversammlung der IHK Schwaben hat sich daher bereits im Dezember 2022 mit einem breit gefächerten Maßnahmenpaket positioniert. So fordert die heimische Wirtschaft mehr Tempo beim Ausbau regenerativer Energieträger und des Stromnetzes sowie den Weiterbetrieb der grundlastfähigen Kernkraftwerke über das Frühjahr 2023 hinaus. Mehr Tempo und weniger bürokratische Hürden erwartet sich die Wirtschaft auch beim Zuzug von Menschen aus Drittstaaten in den heimischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, da der Bedarf aufgrund des demographischen Wandels nicht aus dem Inland und den europäischen Nachbarstaaten alleine gedeckt werden kann. Braun abschließend: „Der Wirtschaftsstandort Bayerisch-Schwaben verliert schleichend an Substanz. Das vollzieht sich nicht in Form einer Insolvenzwelle, sondern indem die Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb entweder reduzieren oder Investitionen in wettbewerbsfähigere Standorte im Ausland verlagern. Solange wir hierzulande unsere strukturellen Probleme nicht lösen, nimmt diese unheilvolle Entwicklung ungehindert ihren Lauf.“

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Karriere Ratgeber

Neuer Schwung für die Ausbildung

 

Mehr Verträge trotz vieler Krisen. Unternehmen bildeten im Jahr 2022 deutlich mehr aus als im Vorjahr. Kaufbeuren im Minus. Insgesamt bleiben viele Stellen unbesetzt

8.700 junge Menschen haben in Bayerisch-Schwaben im Jahr 2022 eine Ausbildung in einem IHK-Beruf aufgenommen. Das sind 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Erstmals seit Beginn der Pandemie zeigt sich damit ein deutlich positiver Trend. „Mit dem Ende fast aller Corona-Beschränkungen hat der Ausbildungsmarkt 2022 neuen Schwung erhalten. Da Jugendliche und Ausbildungsbetriebe besser zueinander fanden, starteten wieder mehr Auszubildende in den Beruf “, sagt Dr. Christian Fischer, Fachbereichsleiter Ausbildung in der IHK Schwaben. Im Allgäu wurden 3.614 Ausbildungsverträge geschlossen.

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Damit sind derzeit insgesamt mehr als 20.000 junge Menschen in einem bayerisch-schwäbischen Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung in Ausbildung. Deutliche Zuwächse gab es im aktuellen Ausbildungsjahr vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe (+ 19.5 Prozent), das sich nach harten Einschnitten in der Corona-Krise allmählich wieder erholt, sowie in der Industrie (+ 9,2 Prozent). Laut IHK-Experte Fischer ist das vor allem auf den sich immer weiter verschärfenden Fachkräftemangel zurückzuführen. „Die Unternehmen tragen trotz der vielfältigen Krisen, mit denen sie zu kämpfen haben, Verantwortung für die Fachkräfte von morgen. Einige wollen ihr Ausbildungsangebot sogar ausweiten.“

Bewerbermangel wird sich weiter verschärfen
Mehr als 4.500 aktive Ausbildungsbetriebe im Bereich Produktion, Handel und Dienstleistung gibt es aktuell in Bayerisch-Schwaben. „Schon heute bleiben bei ihnen viele Stellen unbesetzt“, sagt der Fachbereichsleiter. Aufgrund des demographischen Wandels und sinkender Schülerzahlen dürfte sich das Problem in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Die IHK Schwaben unterstützt die Betriebe mit vielfältigen Beratungsangeboten und wirbt mit ungewöhnlichen Aktionen für die duale Ausbildung, z. B. im Freibad oder in Pop-up-Stores. „Wir wollen die jungen Menschen dort abholen, wo sie sind“, sagt Fischer. Der Ansatz hat zuletzt Wirkung gezeigt.

Auch Spätstarter hatten gute Chancen
Bis zuletzt war viel Bewegung auf dem Ausbildungsmarkt gewesen – ein Trend, der sich in den vergangenen Jahren bereits abgezeichnet hatte. So wurden schwabenweit seit dem offiziellen Ausbildungsstart im September 2022 bis Ende des Jahres noch 1.500 zusätzliche Verträge geschlossen. „Auch diejenigen, die sich spät für eine Ausbildung entscheiden oder von einer weiterführenden Schule oder Uni in den Beruf wechseln, haben gute Chancen, fündig zu werden“, sagt Fischer. Während diese Situation für die jungen Menschen komfortabel ist, müssen die Unternehmen viel Arbeit investieren. „Wer heute gute Auszubildende finden will, muss um sie werben. Ohne aktives Azubi-Marketing geht es nicht mehr.“

IHK erwartet weiterhin hohe Ausbildungsbereitschaft
Auch für dieses Jahr rechnet Fischer mit einer hohen Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge könnte also weiter steigen – sofern die Betriebe ausreichend qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen finden. Die IHK Schwaben ist daher in den kommenden Monaten auf zahlreichen Jobbörsen in den Regionen präsent. Mit individuellen Beratungs- und Infoangeboten unterstützt sie junge Menschen. „Mit den Zwischenzeugnissen, die die Schülerinnen und Schüler im Februar erhalten, beginnt bereits die heiße Phase der Bewerbung für den Ausbildungsstart im Herbst“, sagt Fischer.

Kontakt für Unternehmen und Jobsuchende
Interessierte Jugendliche sowie Unternehmen, die ausbilden möchten, können sich an die Hotline der Berufsorientierung der IHK Schwaben unter 0821 3162-100 wenden. Informationen zu den Angeboten der IHK Schwaben sowie einen Überblick über alle Jobbörsen in der Region gibt es unter ihk.de/schwaben/ausbildung.

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Ratgeber Wirtschaft

Damit die Freude am Geschenk nicht getrübt wird

 

Im Rechtstipp des Monats erklärt IHK-Expertin Eva Schönmetzler, was bei der Einlösung von Gutscheinen zu beachten ist

Egal ob für den Besuch im edlen Restaurant, den lang ersehnten Yoga-Kurs oder das Shoppen im Lieblings-Laden: Gutscheine sind beliebte Geschenke – gerade zu Weihnachten. „Sie sind praktisch, aber nicht ohne Tücken“, sagt Eva Schönmetzler, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Sie erläutert im „Rechtstipp des Monats“ die größten Fallstricke bei Gutscheinen.

Befristung: Nicht jedes Ablaufdatum ist zulässig
Grundsätzlich kann der Händler Gutscheine mit einer Befristung versehen. Ist die Frist verstrichen, kann der Händler die Einlösung des Gutscheins verweigern. Der Beschenkte kann dann verlangen, dass ihm der Geldwert erstattet wird. Der Händler darf allerdings einen Teilbetrag in Höhe des entgangenen Gewinns zurückbehalten. „Ob die Befristung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab“, sagt die IHK-Expertin Eva Schönmetzler. „Eine Befristung unter drei Jahren wird jedoch nur in Ausnahmefällen möglich sein.“

Nach drei Jahren ist Schluss – wann Gutscheine verfallen
Wann verfallen Gutscheine, die mit keiner Frist versehen sind? „Ein Gutschein muss innerhalb von drei Jahren eingelöst werden“, betont Schönmetzler. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ausnahmen gelten, wenn der Gutscheinen z. B. für eine termingebundene Veranstaltung wie ein Konzert oder Musical ausgestellt wurde. Ist der Termin verstrichen, kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Der Händler muss auch keinen Ersatz zahlen.

Was der Name des Beschenkten auf Gutscheinen bedeutet
Ist der Name des Beschenkten auf dem Gutschein vermerkt, dann unterstreicht das die persönliche Note des Geschenks. Mehr allerdings nicht. „Rechtliche Auswirkungen hat die Namensnennung nicht“, sagt Schönmetzler. „Der Gutschein kann von jedem eingelöst werden.“

Nicht alles auf einmal: Teileinlösung eines Gutscheins
Grundsätzlich ist eine Teileinlösung eines Gutscheins möglich, sagt Schönmetzler. „Gewöhnlich wird die Restsumme auf dem Gutschein vermerkt, wenn nicht der komplette Betrag aufgebraucht ist.“ Einen Anspruch auf die Auszahlung des Restbetrages gibt es allerdings nicht.

Lieber nicht zu lange zögern
Der Tipp der IHK-Fachberaterin an alle, die zu Weihnachten Gutscheine bekommen haben: „Diese Gutscheine sollten zeitnah eingelöst werden.“ Denn gibt es ein Geschäft nicht mehr, ist der Gutschein meist wertlos

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