Der IHK-Rechtstipp!

|

Image

Per Handschlag oder in Schriftform: Worauf es beim Abschluss eines Vertrags ankommt. Expertin Eva Schönmetzler erläutert im Rechtstipp die wichtigen Details

Wer einen Vertrag abschließen will, findet im Internet für jedes Anliegen zahlreiche Muster zum Download – vom Kaufvertrag über die Mietvereinbarung bis zum Schuldschein. Doch worauf kommt es bei Verträgen wirklich an? Was muss enthalten sein und wie steht es um Vereinbarungen per Handschlag? Die IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler erläutert im Rechtstipp des Monats, worauf zu achten ist.

„Grundsätzlich gilt, dass die wenigsten Verträge zu ihrer Wirksamkeit einer bestimmten Form bedürfen“, sagt Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Das bedeutet, dass die meisten Verträge wie der Verkauf eines Autos, eines Smartphones oder auch ein Fitnessvertrag mündlich oder per Handschlag abgeschlossen werden können. „Nur für bestimmte Verträge ist eine besondere Form vorgeschrieben“, betont Schönmetzler.

Schriftform oder Text – der Teufel liegt im Detail

Besondere Form – das betrifft unter anderem die Schrift- oder Textform. Und hier liegt der Teufel im Detail. Ist die Schriftform erforderlich, muss das Vertragsdokument eigenhändig vom Aussteller unterschrieben werden. „Damit ein Vertrag wirksam wird, müssen beide Parteien eigenhändig unterschrieben haben“, sagt Schönmetzler. Ist die Textform erforderlich, ist dagegen keine eigenhändige Unterschrift notwendig. Hier genügt es, wenn eine lesbare Erklärung vorliegt, in der die Beteiligten genannt werden. „Das kann auch per E-Mail, Fax oder sogar per SMS erfolgen“, erläutert Schönmetzler. „Wichtig ist, dass der Text auf einem dauerhaften Datenträger liegt oder geschrieben ist.“

Ein Blick ins Gesetz gibt Aufschluss über die richtige Form

Und woher wissen Vertragsparteien nun, welche Form ihr Anliegen erfordert? „Verträge, die man zwingend in einer bestimmten Form abschließen muss, sind in verschiedenen Gesetzen festgehalten, zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch“, sagt Schönmetzler. Bei einer Bürgschaftserklärung ist beispielsweise die Schriftform vorgeschrieben. Grundstücksverträge oder GmbH-Gesellschaftsverträge bedürfen sogar notarieller Beurkundungen. An diese Vorgaben müssen sich die Vertragsparteien unbedingt halten. „Selbst wenn man sich einig ist, darf man auf die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht verzichten“, sagt Schönmetzler. „Andernfalls ist der Vertrag nicht wirksam.“ Ohnehin empfiehlt die IHK-Rechtsexpertin, bestimmte Verträge stets schriftlich oder zumindest in Textform abzuschließen. „So hat man immer einen Beweis über den Vertragsabschluss und den jeweiligen Inhalt“, so Schönmetzler

Zurück

Zurück


Newsletter

JETZT KEINE NACHRICHTEN MEHR VERPASSEN!
Hier für den kostenlosen Online-Newsletter von Wir sind Kaufbeuren anmelden.


Weitere Nachrichten
BSK Olympia Neugablonz kassiert Pokalschlappe gegen Thalhofen
26. Juli 2024

BSK Olympia Neugablonz kassiert Pokalschlappe gegen Thalhofen

Neugablonz trifft am Sonntag auswärts auf den TSV Merching Der…

Kaufbeurer Baureferent Helge Carl im Amt bestätigt
25. Juli 2024

Kaufbeurer Baureferent Helge Carl im Amt bestätigt

Oberbürgermeister Stefan Bosse: „Helge Carl hat sich in den vergangenen…

FOSBOS Kaufbeuren: Marathonlauf des Lebens. Erste Etappe „Abitur“ geschafft!
25. Juli 2024

FOSBOS Kaufbeuren: Marathonlauf des Lebens. Erste Etappe „Abitur“ geschafft!

Schulleiter Mellies gab den Absolventinnen und Absolventen mit auf den…


Weitere Nachrichten
Kaufbeuren öffnet sich im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen für Privat-Investoren-Modelle
25. Juli 2024

Kaufbeuren öffnet sich im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen für Privat-Investoren-Modelle

Anpassung des Kita-Angebots in Kaufbeuren In seiner Sitzung am 23.…

Öffnung des Freibads Kaufbeuren voraussichtlich im Laufe des Augusts
25. Juli 2024

Öffnung des Freibads Kaufbeuren voraussichtlich im Laufe des Augusts

Die Sanierung des Freibads Kaufbeuren geht weiter mit großen Schritten…


Weitere News
Erfolgreiche Rettung einer Entenfamilie in Kaufbeuren
25. Juli 2024

Erfolgreiche Rettung einer Entenfamilie in Kaufbeuren

Informationen zum Einsatz der Feuerwehr Kaufbeuren Die Feuerwehr Kaufbeuren wurde…


Veranstaltungen

Weitere News
Spannende Sommerferien für kleine Feuerwehrfans im Feuerwehrmuseum Kaufbeuren
24. Juli 2024

Spannende Sommerferien für kleine Feuerwehrfans im Feuerwehrmuseum Kaufbeuren

Ferienprogramm im Feuerwehrmuseum In den Sommerferien öffnet das Feuerwehrmuseum Kaufbeuren-Ostallgäu…


Angebote

Musterhaustüren aus der Ausstellung

Musterhaustüren aus der Ausstellung zu attraktiven Preisen

Abverkauf unserer Musterhaustüren aus der Ausstellung, verschiedene Modelle in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten.
Größe 1,1 x 2,1 m und 1,5 x 2,1 m.

Bis zu 40 % reduzierte Einzelstücke

Gültigkeit des Angebots

Ab sofort. Solange der Vorrat reicht.

  • Weitere Informationen
  • Sonstiges

Verschiedene Modelle in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten.

Größe 1,1 x 2,1 m und 1,5 x 2,1 m.

Kontakt

Firma: JOAS Kaufbeuren
Straße: Innovapark 20
PLZ Stadt: 87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 99 57 30
Email: info@joas-kaufbeuren.de
Internet: www.joas-kaufbeuren.de

Musterdächer aus der Ausstellung

Musterdächer aus der Ausstellung zu attraktiven Preisen

Abverkauf unserer Musterdächer aus der Ausstellung zu attraktiven Preisen und sofort verfügbar.
Mehrere Modelle in verschiedenen Ausführungen.

Bis zu 40 % reduzierte Einzelstücke

Gültigkeit des Angebots

Ab sofort. Solange der Vorrat reicht.

  • Weitere Informationen
  • Sonstiges

Mehrere Modelle in verschiedenen Ausführungen.

Kontakt

Firma: JOAS Kaufbeuren
Straße: Innovapark 20
PLZ Stadt: 87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 99 57 30
Email: info@joas-kaufbeuren.de
Internet: www.joas-kaufbeuren.de


Stellenanzeigen