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Expertentipp

Interview zur privaten Unfallversicherung: Experte Alexander Koller, Inhaber der AXA Geschäftsstelle Kaufbeuren

„Der Experten-Tipp“. Was beinhaltet eine private Unfallversicherung, wie sinnvoll ist sie und worauf sollte man beim Abschluss achten?

In der aktuellen Ausgabe von „Der Experten-Tipp“ widmen wir uns dem Thema private Unfallversicherung.

Laut “Statista” hatten im Jahre 2021 27,08 Mio. Menschen in Deutschland eine private Unfallversicherung. Das sind über 40 % der deutschen Haushalte. Ein bedeutender Anteil.

Wir sprachen darüber mit Alexander Koller, Inhaber der AXA Geschäftsstelle in Kaufbeuren und Diedorf (bei Augsburg): über seine Experten-Meinung zur privaten Unfallversicherung, seine Erfahrungen und fachlichen Tipps.

Frage: Herr Koller, haben Sie eine Unfallversicherung?

Alex Koller (lacht): Ja, habe ich. Seit vielen Jahren. Da ich direkt an der Quelle sitze, habe ich mich frühzeitig damit beschäftigt und sie passend auf mich zugeschnitten abgeschlossen.

Frage: Was beinhaltet eine private Unfallversicherung?

Alex Koller: Eine private Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz bei Unfällen, die in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub passieren. Sie gilt rund um die Uhr und überall auf der Welt. Die private Unfallversicherung zahlt eine festgelegte Summe, eine Invaliditätsleistung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt werden oder sterben. Die Höhe des auszuzahlenden Betrages richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Außerdem können Sie weitere Leistungen dazu wählen, wie zum Beispiel Krankentagegeld, kosmetische Operationen, Durchführung von Reha-Leistungen und einige mehr. In einem persönlichen Gespräch findet man gemeinsam die passende Lösung für die jeweilige Lebenssituation. Welche anderen Versicherungen existieren noch, wie sind die wirtschaftlichen Verhältnisse oder wie ist das Lebensumfeld. Denn neben einer leistungsfähigen Versicherung sollte man auch darauf achten, nicht überversichert zu sein.

Frage: Für Sie also eine wichtige Vorsorge?

Alex Koller: Ich habe sie für mich damals als wichtig empfunden und empfehle sie auch meinen Kundinnen und Kunden. Eine private Unfallversicherung ist aus meiner Sicht aber nicht nur eine wichtige, sondern sogar notwendige Vorsorge für jeden, der sich und seine Familie schützen will. Denn ein Unfall kann jeden treffen. Und wenn Sie in Ihrer Freizeit einen Unfall haben, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Das kann zu großen finanziellen Problemen führen, wenn Sie zum Beispiel Ihr Zuhause anpassen oder gar größere Umbauten vornehmen müssen. Mit einer privaten Unfallversicherung ist man sehr gut abgesichert und kann sich auf seine Genesung konzentrieren.

Frage: Ist die Wahrscheinlichkeit eines schwerwiegenden Unfalls denn wirklich so hoch?

Alex Koller: Die Statistik zeigt, dass jeder zweite Deutsche mindestens einmal im Leben einen Unfall hat. Und davon sind 70% im privaten Bereich, also zu Hause, beim Sport oder im Straßenverkehr. Das sind mehr als 7 Millionen Unfälle pro Jahr in Deutschland. Und jeder vierte davon hat dauerhafte Folgen für die Gesundheit und die Lebensqualität. Deshalb sollte man sich rechtzeitig abzusichern und nicht erst handeln, wenn es zu spät ist.

Frage: Und wenn der schlimme Fall eines schweren Unfalls eingetreten ist?

Alex Koller: Dann zahlt Ihnen, wie gesagt, die Unfallversicherung eine einmalige Summe, wenn Sie durch diesen Unfall dauerhaft geschädigt wurden. Die Höhe dieser Summe können Sie bei Abschluss der Versicherung selbst festlegen und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Welcher Betrag bzw. Anteil der vertraglich festgelegten Summer im Schadensfall zur Auszahlung kommt, richtig sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Dies gilt ebenso für einen Teil der abgeschlossenen Zusatzleistungen.

Frage: Für wen kommt eine private Unfallversicherung denn in Frage?

Alex Koller: Eigentlich für jeden. Sie ist aus meiner Sicht eine der wesentlichen Versicherungen neben der Kranken- und der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Haftpflichtversicherung. Sie deckt den Freizeitbereich ab, für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht aufkommt. Zudem ist sie besonders sinnvoll für Menschen, die nicht oder nur teilweise durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind oder für Personen mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können. Ich empfehle sie aber nicht nur für Erwachsene, sondern auch für jungen Menschen vom Baby bis zum 18. Lebensjahr. Denn auch hier kann Schlimmes passieren, was die Zukunft und Lebensplanung maßgeblich verändern kann. Insgesamt gilt: Niemand möchte an einen Unfall mit dauerhaften Schäden denken, aber wenn es passiert, kann es zu schweren finanziellen und existenziellen Problemen führen. Eine Unfallversicherung bietet hier einen wichtigen Schutz für die Zukunft.

Frage: Was kostet eine Unfallversicherung?

Alex Koller: Das kommt ganz auf Ihre individuellen Wünsche an. Je nachdem, wie hoch die Versicherungssumme sein soll und welche Zusatzleistungen Sie wählen, kann der Beitrag variieren. Aber grundsätzlich ist eine Unfallversicherung günstig und schon für rund acht bis zehn Euro im Monat zu haben. Doch kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus raten, hier nicht auf den letzten Euro zu achten. Wichtig ist, einen Tarif mit einer möglichst hohen Grundsumme für die einmalige Zahlung im Invaliditätsfall zu wählen. Sonst können die Kosten, die eventuell auf einen zukommen, übermächtig sein. Wer sparen möchte oder muss, kann dies dann eher bei einigen Zusatzleistungen wie dem Tagegeld oder dem Krankenhaus-Tagegeld tun. Insgesamt gilt: Für den Fall eines schweren Unfalls sollte eine private Unfallversicherung einen großen Unterschied darin machen, wie ich mein zukünftiges Leben gestalten kann.

Wir sind Kaufbeuren: Herr Koller, wir danken Ihnen für das Gespräch!

Alex Koller: Sehr gerne.

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Expertentipp

Laut Forsa-Umfrage weiß ein Großteil der Bevölkerung in Bayern – Bewegung stärkt die Gesundheit

Wer sich ausreichend bewegt, lebt gesünder.

Das wissen nicht nur Medizinerinnen und Mediziner, sondern auch ein Großteil der Bevölkerung in Bayern, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK ergab. Die Mehrheit der Befragten (60 %) befürchtet demnach, im Laufe ihres Lebens aufgrund zu geringer körperlicher Aktivität zu erkranken. Und 45 Prozent führen sogar eigene gesundheitliche Beschwerden auf Bewegungsmangel und zu langes Sitzen zurück.

„Bewegung hat einen außerordentlich positiven Einfluss auf unseren Körper“, bestätigt Martina Zollitsch, Bewegungsexpertin der AOK Kaufbeuren-Ostallgäu und ergänzt: „Sie erhöht die Durchblutung, stärkt damit das Herz-Kreislauf-System und regt den Stoffwechsel an.“ Weitverbreiteten Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck oder Diabetes kann so vorgebeugt werden. Zudem trägt sportliche Bewegung auch dazu bei, gesundheitsgefährdendes Übergewicht abzubauen.“ Vielversprechend findet Martina Zollitsch, dass laut Umfrage über drei Viertel aller Befragten in Bayern (80 %) Spaß an körperlicher Aktivität haben.

In Bewegung kommen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt gesunden Erwachsenen ein Minimum von 21 Minuten Bewegung pro Tag – oder 150 Minuten pro Woche – in moderater bis hoher Intensität. „Moderat bedeutet, dass man einen erhöhten Puls hat, leicht ins Schwitzen kommt, aber nicht außer Atem gerät“, so Martina Zollitsch. Also normales Radfahren oder schnelles Gehen nach dem Leitsatz „Laufen ohne Schnaufen“. Damit ist kein Spaziergang gemeint – der kann aber ein guter Start für diejenigen sein, die sich bisher sehr wenig bewegen, um sich dann nach und nach an weitere sportliche Betätigung heranzutasten.

Die empfohlenen 21 Minuten an Mindestbewegung pro Tag sehen für jede und jeden ein bisschen anders aus: Alter, körperliche Fitness und Vorerkrankungen spielen eine Rolle. „Letztlich geht es darum, den Alltag, ob im Beruf oder in der Freizeit, möglichst aktiv und bewegungsreich zu gestalten“ so Martina Zollitsch. Wenn man diese Mindestempfehlung aus medizinischen Gründen nicht erreichen kann, sollte man sich so viel bewegen, wie es die eigene gesundheitliche Situation erlaubt.

Gesundheitskurse nutzen
Idealerweise geht man über das Minimum von 21 Minuten Bewegung pro Tag hinaus und erhöht die wöchentliche körperliche Aktivität, um einen noch größeren Gesundheitseffekt zu erzielen. Die AOK unterstützt dabei, mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren und nachhaltig etwas für die eigene Gesundheit zu tun. „Wir fördern eine Vielzahl von Gesundheitskursen, aus denen man das für sich passende Bewegungsangebot auswählen kann“, so Martina Zollitsch. Auch digitale Prävention ist im Programm. Ein Vorteil bei den Cyperfitness-Angeboten ist, sich jederzeit und überall per PC, Tablet oder Smartphone in Kurse einloggen zu können ohne an feste Kurszeiten gebunden zu sein.

Internet-Tipps für mehr Bewegung:
www.aok.de/bayern/gesundheitsangebote
www.aok.de/bayern/cyberpraevention

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Rechtstipp: Was bei Reklamationen zu beachten ist

Ist die Ware mangelhaft, gibt es klare Regeln. IHK-Expertin erklärt Details.

Der neue Strickpullover hat ein Loch, das kürzlich gekaufte Handy einen schwachen Akku: Für Kunden stellt sich in solchen Fällen die Frage, welche Rechte sie als Käufer haben. Rückgabe, Reparatur oder Ersatzlieferung – was ist möglich? Die IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler erläutert im IHK-Rechtstipp des Monats, auf was Verkäufer und Kunden achten müssen.

Bei der Frage, welche Rechte und Möglichkeiten ein Kunde hat, muss unterschieden werden, ob die Ware einen Mangel hat oder einfach nicht gefällt oder passt. „Grundsätzlich muss ein Verkäufer seinem Kunden eine mangelfreie und funktionierende Ware übergeben“, sagt Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. „Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.“ Dieser muss zwei Jahre ab Übergabe der Ware für die Mangelfreiheit haften. Der Hinweis, das Produkt sei im Sale erworben worden, greift dabei übrigens nicht. „Die Gewährleistungsansprüche gelten grundsätzlich auch für reduzierte Waren“, betont Schönmetzler.

Ersatzlieferung oder Reparatur – was passiert bei einem Mangel?

Was darf ein Kunde erwarten, wenn er eine mangelhafte Ware reklamiert? Der Kunde kann wählen: beispielsweise Reparatur der mangelhaften Ware oder Ersatzlieferung. Das Unternehmen muss diesem Wunsch in der Regel entsprechen. „Der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Form nur verweigern, wenn sie für ihn unzumutbar oder gar unmöglich ist“, sagt Schönmetzler. Scheitert die Reparatur oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, hat der Kunde weitere Optionen. „Dann kann er den Vertrag rückgängig machen oder verlangen, dass der Kaufpreis entsprechend dem Mangel herabgesetzt wird“, so die IHK-Expertin.

Bei wem liegt die Beweislast?

Doch wer muss beweisen, dass es sich tatsächlich um einen Mangel am Produkt und nicht um eine Beschädigung nach dem Kauf handelt? Eva Schönmetzler erklärt: „Ist der Käufer ein Endverbraucher, so wird im ersten Jahr ab Übergabe der Ware gesetzlich vermutet, dass ein auftretender Mangel schon beim Kauf vorhanden war. In diesem Zeitraum muss der Kunde keinen Beweis erbringen, dass die Ware schon beim Übergabezeitpunkt mangelbehaftet war“, so die Rechtsexpertin. „Der Verkäufer muss die gesetzliche Vermutung widerlegen, sofern er dies nachweisen kann.“ Tritt der Mangel an der Ware erst nach einem Jahr auf, steht der Kunde in der Beweispflicht.

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Die IHK-Expertin weist zudem auf eine wichtige Unterscheidung hin: „Nicht zu wechseln ist die Gewährleistung mit der Garantie.“ Garantie ist ein vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegebenes Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen, das  über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann.

Ein ausführliches Video zum Thema Gewährleistung gibt es unter ihk.de/schwaben, Nr. 5932928. Die weiteren Folgen unserer Reihe „Rechtstipp des Monats“ finden Sie unter ihk.de/schwaben, Nr. 3574732.

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Expertentipp Ratgeber

Saison akuter Atemwegserkrankungen beginnt

Bundesgesundheitsminister und RKI-Spitze rufen zur Impfung auf

Ab 18. September wird der an die neuen Varianten angepasste COVID-19-Impfstoff in den Praxen angeboten. Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch-Institut rufen gemeinsam die Bevölkerung auf, sich über die Impfempfehlungen zu informieren und in Abstimmung mit ihrem Arzt impfen zu lassen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:
„Die Pandemie ist vorbei, das Virus bleibt. Wir können den Verlauf kommender Coronawellen nicht vorhersagen, aber klar ist, dass ältere Personen und Menschen mit Vorerkrankungen weiterhin ein höheres Risiko haben, an COVID-19 schwer zu erkranken. Auch wenn schwere Verläufe durch die erreichte Basisimmunität in der Bevölkerung deutlich seltener geworden sind: COVID ist keine Erkältung! Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen sollten sich impfen lassen, am besten auch gleich gegen Influenza. Auch bei der Influenza sind es die Älteren und die Vorerkrankten, die am stärksten gefährdet sind.“

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, die für ihre Empfehlungen das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die zu impfende Gruppe bewertet, empfiehlt eine jährliche COVID-19-Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Personen ab 60 Jahren, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko (medizinisches und pflegerisches Personal) in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten nach letzter Impfung oder Infektion. Diesen Gruppen empfiehlt die STIKO auch die jährliche Influenza-Impfung. COVID-19- und Influenza-Impfung sind am gleichen Impftermin möglich und beeinträchtigen sich nicht gegenseitig.

Prof. Lars Schaade, kommissarischer RKI-Präsident:
„In der kalten Jahreszeit sind die Bedingungen für die Übertragung von Atemwegserregern wie SARS-CoV-2, Influenzaviren oder RSV besser als im Sommer. Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollte man generell drei bis fünf Tage zu Hause bleiben. Eine Maske hilft dann zum Fremdschutz; das ist besonders wichtig, wenn man trotz Symptomen den Kontakt zu Risikopersonen nicht völlig vermeiden kann. Und vor allem Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten diese Möglichkeit auch zum Selbstschutz in Betracht ziehen.“

Generell empfiehlt das RKI, in den kommenden Wochen und Monaten zum Schutz von schweren respiratorischen Erkrankungen Folgendes zu beachten:

  • Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben.
  • Wenn die Symptomatik sich verschlechtert, sich nicht verbessert oder man einer Risikogruppe mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf angehört, sollte man die Hausarztpraxis konsultieren.
  • Die Impfungen gegen COVID-19, Influenza und Pneumokokken sollten gemäß Empfehlungen der STIKO aktuell sein.

Text: Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle

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Expertentipp Ratgeber Veranstaltung

Erste Hilfe bei Baby- und Kleinkindernotfälle

Kostenfreies Online-Kursangebot der AOK Bayern in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Kaufbeuren

Säuglinge und Kleinkinder sind keine kleinen Erwachsenen. Daher unterscheiden sich die Maßnahmen, die in einer Notfallsituation ergriffen werden sollen. Auch medizinische Laien können schnell und kompetent Erste Hilfe leisten.

Der AOK-Partner, der Arbeiter-Samariter-Bund Kaufbeuren, bietet die Inhalte des Kurses „Erste Hilfe bei Baby- und Kleinkindernotfällen“ online über Microsoft-Teams an. Die Kurstermine sind am 10.10., 19.10., 26.10., 27.10. und 07.11.2023 jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Die Teilnahme ist als Serviceleistung der AOK Bayern für Alle kostenfrei.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen je Kurstermin begrenzt.

Interesse? Dann schnell bei Ulrike Hindelang telefonisch (08341/431-111) oder per Mail (ulrike.hindelang@by.aok.de) für die begehrten Kurstermine anmelden.

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Expertentipp Ratgeber Wirtschaft

Sanierung als Chance – Komplett-Service aus einer Hand

Ein altes Dach, ungedämmte Wände, steigende Heizkosten? Zeit, sich mit dem Thema energetisch Sanierung auseinanderzusetzen! Die erfahrenen Experten des Höbel Bauservice haben fast jede Situation schon einmal gesehen

Eine der größten Chancen liegt im Dach. Spätestens nach 30 Jahren kommt ein Dach in die Jahre. Eine energetische Sanierung ist auch ohne Neueindeckung möglich, sofern die Dachbalken intakt und der Dachstuhl trocken sind. Bis zu 30 Prozent Wärmeenergie kann hier eingespart werden. Gleichzeitig bietet sich die Chance, zum Beispiel durch den Einbau von Gauben oder Dachfenstern, das Dachgeschoss viel wohnlicher zu machen. In diesem Zug können auch PV- oder Solaranlagen auf dem Dach nachgerüstet werden.

Auch eine gute Fassadendämmung kann bis zu 24 Prozent der Energiekosten einsparen. In Bezug auf den Zeitpunkt lässt sich diese Maßnahme gut mit der Dachsanierung verknüpfen – für beide wird ein Gerüst benötigt.

Die erfahrenen Experten des Höbel Bauservice haben fast jede Situation schon einmal gesehen. Sie erkennen Mängel, können die richtigen Maßnahmen vorschlagen und sind mit den neuesten Techniken und Materialien vertraut. Und das Beste: Der Kunde bespricht seine Wünsche nur mit dem Bauservice. Dieser kümmert sich dann für die erfolgreiche Umsetzung und koordiniert alle dazugehörigen Gewerke. Es kann tatsächlich so einfach sein!

Infos unter www.hoebel-bauservice.de.

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Expertentipp Panorama Ratgeber

Psychosoziale Beratungsstelle für schwule und bisexuelle Männer* in Schwaben

Anlaufstelle SchwubiS für SBTIQ ab 21 Jahren: Außensprechtage in der Gleichstellungsstelle der Stadt Kaufbeuren. Im Rahmen der Allgäu Pride Week findet der erste Außensprechtag in den Räumlichkeiten der Gleichstellungsstelle statt

Seit diesem Jahr besteht die Anlaufstelle SchwubiS für SBTIQ ab 21 Jahren, die das bestehende Angebot „lebis“ für Frauen vom Frauenzentrum Augsburg e. V. ergänzt. Schwubis bietet psychosoziale Beratung für schwule und bisexuelle Männer* (cis*trans*inter) und Non-Binaries ab 21 Jahren und ist Anlaufstelle für deren soziales Umfeld. Bei Schwubis können alle Themen rund um die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und queerem Leben Ihren Platz finden: sei es (spätes) Coming Out, Partnerschaft, Beziehungen, Diskriminierung, Einsamkeit, Leben im ländlichen Raum, Älterwerden usw.

Im Rahmen der Allgäu Pride Week findet am Montag, 28.08.2023 von 11 – 15 Uhr, der erste Außensprechtag in den Räumlichkeiten der Gleichstellungsstelle der Stadt Kaufbeuren, Salzmarkt 2-4, 2. Stock, statt. Die SchwubiS stehen allen Interessierten bei Fragen zur Identität, Beziehungen, mentaler Gesundheit oder anderen Themen in einem geschützten Raum zur Seite. Besucherinnen und Besucher sollen sich frei, ohne Angst vor Vorurteilen oder Stigmatisierung ausdrücken können. Die Beratung in Kaufbeuren findet zukünftig einmal im Monat in den Räumlichkeiten der Gleichstellungsstelle statt.

Weitere Termine sind jeweils montags: 18.09.23, 23.10.23 sowie der 27.11.23 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Anmeldung für den Außensprechtag unter: schwubis@awoschwaben.de.

Dieser Außensprechtag wird in Kooperation mit den Gleichstellungsstellen der Stadt Kaufbeuren und des Landkreises Ostallgäu durchgeführt. Die psychosozialen Beratungsstelle SchwubiS ist an das AWO-Zentrum für Aidsarbeit Schwaben (ZAS) angeschlossenen und das Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.