IHK Schwaben Rechtstipp – Das Recht auf Umtausch nach dem Shoppen hat Grenzen

|

Image

Bei Waren mit Mängeln muss der Verkäufer haften

Was tun, wenn das neu gekaufte Shirt zuhause doch nicht gefällt? Oder die Frühlingsdeko, die im Laden überzeugt hat, so gar nicht in die Wohnung passt? Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass ein Kunde diese Waren beim Händler problemlos zurückgeben kann. Eva Schönmetzler, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben, stellt klar: „Im stationären Einzelhandel gibt es kein generelles Recht auf Umtausch, sofern die Ware einwandfrei ist. Der Händler ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, wenn sie dem Kunden nicht gefällt.“

Die Regelungen zum Umtausch sind differenziert, sagt die IHK-Rechtsexpertin: „Nicht alle Geschäfte sind gesetzlich verpflichtet, Produkte zurückzunehmen.“ Doch es gibt Ausnahmen: Beim Online-Shopping muss der Händler in der Regel ein 14-tätiges Widerrufsrecht einräumen. Auch bei Verträgen, die Unternehmen außerhalb ihrer Geschäftsräume, etwa vor dem Ladengeschäft oder in der Fußgängerzone, abschließen, kann der Verbraucher die Ware ohne Angaben von Gründen zurückgeben – sofern sie nicht ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgenommen ist.

In der Praxis kommen viele Unternehmen den Kunden entgegen. „Die meisten Händler sind daran interessiert, zufriedene Kunden zu gewinnen, und gewähren aus Kulanz freiwillige Sonderrechte bei der Warenrückgabe“, erklärt Eva Schönmetzler. „Da die Rücknahme freiwillig erfolgt, besteht aber kein Anspruch auf Barauszahlung des Kaufpreises.“ Der Händler kann entscheiden, ob er einen Gutschein ausstellt, den Kaufpreis auszahlt oder sich der Kunde eine andere Ware aussuchen darf. Die Fachberaterin rät: „Damit der Händler die umgetauschte Ware weiterverkaufen kann, sollte sie auf jeden Fall unbenutzt und nicht geöffnet in der Originalverpackung zurückgegeben werden.“

Bei Waren mit Mängeln muss der Verkäufer haften

Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Ware mangelhaft ist. Grundsätzlich muss ein Verkäufer seinem Kunden eine mangelfreie und funktionierende Ware übergeben. Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Verkäufer geltend machen. Der Händler haftet zwei Jahre ab Kauf und Übergabe der Ware, auch wenn diese reduziert ist.

Zurück


Newsletter

JETZT KEINE NACHRICHTEN MEHR VERPASSEN!
Hier für den kostenlosen Online-Newsletter von Wir sind Kaufbeuren anmelden.


Weitere Nachrichten
BSK Olympia Neugablonz kassiert Pokalschlappe gegen Thalhofen
26. Juli 2024

BSK Olympia Neugablonz kassiert Pokalschlappe gegen Thalhofen

Neugablonz trifft am Sonntag auswärts auf den TSV Merching Der…

Kaufbeurer Baureferent Helge Carl im Amt bestätigt
25. Juli 2024

Kaufbeurer Baureferent Helge Carl im Amt bestätigt

Oberbürgermeister Stefan Bosse: „Helge Carl hat sich in den vergangenen…

FOSBOS Kaufbeuren: Marathonlauf des Lebens. Erste Etappe „Abitur“ geschafft!
25. Juli 2024

FOSBOS Kaufbeuren: Marathonlauf des Lebens. Erste Etappe „Abitur“ geschafft!

Schulleiter Mellies gab den Absolventinnen und Absolventen mit auf den…


Weitere Nachrichten
Kaufbeuren öffnet sich im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen für Privat-Investoren-Modelle
25. Juli 2024

Kaufbeuren öffnet sich im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen für Privat-Investoren-Modelle

Anpassung des Kita-Angebots in Kaufbeuren In seiner Sitzung am 23.…

Öffnung des Freibads Kaufbeuren voraussichtlich im Laufe des Augusts
25. Juli 2024

Öffnung des Freibads Kaufbeuren voraussichtlich im Laufe des Augusts

Die Sanierung des Freibads Kaufbeuren geht weiter mit großen Schritten…


Weitere News
Erfolgreiche Rettung einer Entenfamilie in Kaufbeuren
25. Juli 2024

Erfolgreiche Rettung einer Entenfamilie in Kaufbeuren

Informationen zum Einsatz der Feuerwehr Kaufbeuren Die Feuerwehr Kaufbeuren wurde…


Veranstaltungen

Weitere News
Spannende Sommerferien für kleine Feuerwehrfans im Feuerwehrmuseum Kaufbeuren
24. Juli 2024

Spannende Sommerferien für kleine Feuerwehrfans im Feuerwehrmuseum Kaufbeuren

Ferienprogramm im Feuerwehrmuseum In den Sommerferien öffnet das Feuerwehrmuseum Kaufbeuren-Ostallgäu…


Angebote

Große Lagerräumung vor der Sommerpause

Große Lagerräumung vor der Sommerpause

50 % auf alles! Außer neue Handmadeprodukte und Vorbestellungen

50 % auf alles!

Gültigkeit des Angebots

01.07. bis 03.08.2024

  • Weitere Informationen
  • Sonstiges

Aus zweiter Hand – Ihr Kindersecondhandladen in Kaufbeuren

Kleidung und mehr…

Die zwei Kaufbeurer Mamas haben im Oktober 2023 einen Kindersecondhandladen mit neuen regionalen Handmadeprodukten von anderen Kleinunternehmern eröffnet.

Das Hauptaugenmerk liegt auf Nachhaltigkeit und weg von der heutigen Wegwerfgesellschaft. Gut erhaltene Kleidung, Spiele, Schuhe und Zubehör gehen für kleine Preise über die Ladentheke. Es wird nichts weggeworfen und ansonsten werden sie weiter gespendet.

Kontakt

Aus zweiter Hand – Ihr Kindersecondhandladen
Franziska Jakob und Lea Schmidt
Ganghoferstr. 32
87600 Kaufbeuren
08341 9603214 (Whatsapp)
auszweiterhandkleidung@gmx.de
www.wir-sind-kaufbeuren.de/aus-zweiter-hand

Musterhaustüren aus der Ausstellung

Musterhaustüren aus der Ausstellung zu attraktiven Preisen

Abverkauf unserer Musterhaustüren aus der Ausstellung, verschiedene Modelle in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten.
Größe 1,1 x 2,1 m und 1,5 x 2,1 m.

Bis zu 40 % reduzierte Einzelstücke

Gültigkeit des Angebots

Ab sofort. Solange der Vorrat reicht.

  • Weitere Informationen
  • Sonstiges

Verschiedene Modelle in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten.

Größe 1,1 x 2,1 m und 1,5 x 2,1 m.

Kontakt

Firma: JOAS Kaufbeuren
Straße: Innovapark 20
PLZ Stadt: 87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 99 57 30
Email: info@joas-kaufbeuren.de
Internet: www.joas-kaufbeuren.de


Stellenanzeigen