Strascke: Das Gesetz schafft die Möglichkeit, den Wolf unabhängig vom Erhaltungszustand in Gebieten zu bejagen, die aufgrund von Geländebedingungen nicht zumutbar geschützt werden können wie zum Beispiel die Alpbewirtschaftung in unserer Region
Am 05. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht beschlossen. Dazu äußert sich der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) wie folgt:
„Jahrelang haben wir als CSU dafür gekämpft, dass der Wolf in das Bundesjagdrecht aufgenommen wird. Jetzt können wir Vollzug melden. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes können Wölfe künftig leichter bejagt werden. Wir haben in fast ganz Deutschland mittlerweile für den Wolf einen günstigen Erhaltungszustand. Das heißt: Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Ganz im Gegenteil: Durch die wachsende Anzahl der Wölfe sind in den vergangenen Jahren immer mehr Tiere gerissen worden. Für unsere Weidetierhalter und für die Alpwirtschaft in unserer Region ist diese Situation zu einer großen Belastung geworden. Der Schritt, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen, war daher überfällig. Dadurch erhalten Jagdbehörden und Jäger praktikable Instrumente für ein wirksames Wolfsmanagement. Das umfasst auch die erleichterte Entnahme von Wölfen. Das Gesetz schafft zudem die Möglichkeit, den Wolf unabhängig vom Erhaltungszustand in Gebieten zu bejagen, die aufgrund von Geländebedingungen nicht zumutbar geschützt werden können wie zum Beispiel die Alpbewirtschaftung in unserer Region. Die Bundesregierung führt zudem Gespräche mit unseren Anrainerstaaten wie Österreich. Ziel ist es, grenzübergreifend für die sogenannte alpine Region ebenfalls den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden zu können.“



















