Das ändert sich für Unternehmen und Beschäftigte im Jahr 2026

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IHK-Experten klären auf: Diese Vorschriften treten im neuen Jahr in Kraft.

Neues Jahr, neue Vorschriften: Im Jahr 2026 treten einige rechtliche Änderungen in Kraft, die Unternehmen und ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen – vom Mindestlohn bis zu Vorschriften zu Nachhaltigkeitsversprechen. Die Experten der IHK Schwaben erklären, worauf man sich nach dem Jahreswechsel einstellen muss.

Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro. Die Erhöhung hat Auswirkungen auf die Minijobs. „Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijobgrenze“, sagt Anna Rommel, Arbeitsrechts-Expertin der IHK Schwaben. Damit liegt die Minijobgrenze ab Januar 2026 bei 603,00 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 7.236 Euro. Der Mindestlohn gilt in der Regel für alle Beschäftigten in Deutschland über 18 Jahre. Aber Achtung: Für einzelne Branchen gelten aufgrund anderer gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen höhere Mindestlöhne. Auch die Mindestvergütung für Auszubildende steigt – ab 2026 im ersten Ausbildungsjahr auf 724 Euro brutto, im zweiten auf 854 Euro, im dritten sind es 977 Euro und im vierten 1.014 Euro. „Der größte Teil der Auszubildenden erhält ohnehin eine deutliche höhere Vergütung“, erklärt Dr. Christian Fischer, Leiter der Abteilung Ausbildung der IHK Schwaben. „In vielen Tarifverträgen ist zudem eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung vorsehen.“

Unternehmen müssen Gehälter offenlegen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 7. Juni 2026 auf Bundesebene umgesetzt werden muss, soll die Lohntransparenz fördern und das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen verringern. „Die Richtlinie bringt für Unternehmen weitreichende neue Auskunfts- und Berichtspflichten mit sich, etwa zum durchschnittlichen Einkommen im Betrieb“, sagt Anna Rommel aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft. So müssen Unternehmen zukünftig u. a. Gehaltsunterschiede nachvollziehbar begründen können, Entgeltstrukturen einführen und dokumentieren oder den Bewerbern in Stellengesuchen eine Gehaltsspanne für die Stelle mitteilen..

CO₂-Preis steigt: Höhere Kosten fürs Tanken und Heizen

Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt weiter – und damit die Kosten für Unternehmen und Beschäftigte. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht vor, dass Inverkehrbringer pro Tonne CO₂, die bei der Verbrennung von Diesel, Benzin, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl entsteht, eine Abgabe zahlen müssen. Aktuell liegt diese bei 55 Euro. Ab 2026 werden Emissionszertifikate über Auktionen vergeben, der Preis bewegt sich dann in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro. „Die Kosten für die CO₂-Zertifikate werden in der Lieferkette bis zu den Verbrauchern weitergereicht und werden damit z. B. an der Tankstelle oder beim Heizen mit Gas und Öl spürbar werden“, erklärt der IHK-Energieexperte Dr. Robert Gonda. Entlastung gibt es für rund 100 Unternehmen in Bayerisch-Schwaben, die vom günstigeren Industriestrompreis profitieren, der ab Jahresbeginn 2026 für drei Jahre gilt.

Welche Kosten Unternehmen durch den höheren CO₂-Preis entstehen, lässt sich hier nachrechnen: ihk.de/co2-preisrechner

Von Widerruf bis Reparatur: Neue Pflichten für Hersteller und (Online-)Händler

Bestellungen einfach per Klick auf einen Button widerrufen – ab 19. Juni müssen Online-Händler das ihren Kunden ermöglichen. Die Anbieter müssen einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihrer Internetseite einbauen. Zudem müssen Hersteller bestimmter Produktgruppen und Händler ihren Kunden künftig ein Recht auf Reparatur anbieten, wenn diese wirtschaftlich sinnvoller ist als ein Ersatz. Ab September 2026 kommen verpflichtende Gewährleistungs- und Garantielabels hinzu. Sie sollen Verbraucher besser darüber informieren, welche gesetzlichen Ansprüche und Haltbarkeitsgarantien für ein Produkt gelten. „Die Unternehmen sollten sich jetzt bereits darauf vorbereiten“, sagt Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen nur mit Nachweis

Unternehmen, die ihr Produkt als „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ bewerben, müssen diese Aussagen künftig wissenschaftlich belegen. Das schreibt die neue Green-Claims-Verordnung vor, die ab Mitte 2026 in der EU gilt. Zu Werbezwecken verwendet werden dürfen nur noch geprüfte Siegel.

Sinkt der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie?

Ab dem 1. Januar 2026 soll in der Gastronomie der Mehrwertsteuersatz auf Speisen von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Das Bundeskabinett hat die Senkung beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Neuigkeiten für Pendler und Dienstwagenfahrer

Gute Nachricht für alle Beschäftigten, die pendeln müssen: Die Pendlerpauschale erhöht sich von 30 auf 38 Cent. Wer mit einem Verbrenner fährt, muss allerdings an der Tankstelle tiefer in die Tasche greifen (siehe CO₂-Preis). Auch bei E-Autos gibt es einige Änderungen: Die Befreiung von der Kfz-Steuer wurde verlängert. Für vollelektrische Dienstwagen gibt es höhere Preisgrenzen für die reduzierte Besteuerung. Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zum konventionellen Verbrenner.

Weniger Geld für Photovoltaikanlagen-Betreiber

Ab Februar 2026 sinkt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom um rund 1 Prozent pro Kilowattstunde. Die genaue Höhe hängt weiterhin von der Größe der Photovoltaikanlage und der Art der Einspeisung ab. Für alle Anlagen, die 2026 neu in Betrieb gehen, bleibt die 20-jährige Festvergütung zunächst bestehen. Ab 2027 ist jedoch mit neuen gesetzlichen Regelungen zu rechnen. Die schrittweise Absenkung setzt sich fort: Zum 1. August 2026 erfolgt die nächste Reduzierung um etwa 1 Prozent.

Ein Pass für Batterien mit allen wichtigen Infos

Die EU-Batterieverordnung verpflichtet Hersteller, ab 2026 wichtige Informationen über Zusammensetzung, Rezyklatanteil und Nachhaltigkeit von Industrie und Elektrofahrzeugbatterien auf den Produkten anzugeben. Über einen digitalen Batteriepass mit QR-Code können Verbraucher spätestens ab 2027 Materialherkunft, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Leistungsdaten abrufen.

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