DRK fordert Erhöhung der Mittel für Freiwilligendienste

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Foto: BRK Ostallgäu
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Investition in die Zukunft

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Mittel für Freiwilligendienste aufgrund der angespannten Haushaltslage zu reduzieren. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kritisiert diese Entscheidung und empfiehlt stattdessen Investitionen von rund vier Milliarden Euro, um die Freiwilligendienste zu stärken. „Es erscheint paradox, dass ständig Diskussionen um eine Pflichtzeit oder ein Gesellschaftsjahr aufkommen, während die bestehenden Freiwilligenprogramme unter Druck geraten. Wir sollten die vorhandenen Potentiale der Freiwilligendienste besser nutzen und diesen Bereich stärken“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

Das DRK schlägt einen Mindestauszahlungsbetrag von 800 Euro pro Freiwilligen und Monat als Mindeststandard und einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligenplatz vor. Die Finanzierung der Leistungen an die Freiwilligen muss dem Bund obliegen. Dabei orientiert sich das DRK an der Höhe des BaföG-Höchstsatzes für Studierende unter 25 Jahren, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben. Mit diesem Mindestbetrag könnten die ausgezahlten Leistungen, einschließlich Taschengeld und Geldern für Unterkunft und Verpflegung, erhöht, die pädagogische Begleitung gesichert und somit die Attraktivität der Programme gesteigert werden.

„Freiwilligendienste stärken das Miteinander im Gemeinwesen, helfen dabei, junge Menschen an eine Verantwortungsübernahme für die Gesellschaft heranzuführen und fördern Zusammenhalt, Integration und Demokratie“, so Hasselfeldt. „Die bestehenden Programme haben bei relativ geringen Kosten eine hohe gesellschaftliche Wirkung.”

Derzeit engagieren sich rund 100.000 junge Menschen pro Jahr im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD). Entsprechend des DRK-Vorschlages würden die Kosten für den Bund bei zwölf-monatigen Einsätzen auf 1,34 Milliarden Euro im Jahr steigen. Das DRK hält bei gesteigerter Attraktivität eine Verdreifachung der Freiwilligenzahlen für möglich. Könnte die Gesamtzahl der Teilnehmenden in den Programmen auf 300.000 junge Menschen erhöht werden, lägen die Gesamtkosten bei rund 4 Milliarden Euro im Jahr. Diese Summe unterschreitet Schätzungen für Umsetzungskosten eines neu einzuführenden Pflichtdienstes um ein Vielfaches.

„Die Bundesregierung sollte deshalb ihre Ankündigung, die Mittel für die Freiwilligendienste zu kürzen, dringend überdenken“, sagt Hasselfeldt. „Die bereits bestehenden Programme auszubauen und besser auszustatten, wäre eine lohnende Investition in die Zukunft und wäre ein effektiverer Ansatz als neue Maßnahmen einzuführen.“

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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