Aktionsgemeischaft: „Miteinander – nicht gegeneinander zum Thema Sondernutzungssatzung“

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Im Rahmen einer offiziellen Stellungnahme äußert sich aktuell die Aktionsgemeinschaft Kaufbeuren zum Problem der neuen Sondernutzungssatzung in der Altstadt

Miteinander – nicht gegeneinander

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bosse, geehrte Bürgermeister, Stadträte und Verwaltung,

die in der Sondernutzungssatzung enthaltenen „Richtlinien zum Vollzug der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaufbeuren“ erhitzen in der Umsetzung derzeit gerade die Gemüter. Erste Gespräche von Vertretern
der Gastronomie führten zu Aussagen wie: „Dann gibt es bei uns keine Außenbestuhlung mehr.“ Dies kann auf längere Sicht keine Lösung sein.

Aus diesem Grund haben wir persönliche Gespräche mit Geschäftsführern aus Handel und Gastronomie geführt, um die Probleme zu erfassen. Wir leben und arbeiten zusammen in der gleichen Stadt, daher ist es uns ein Anliegen, auch Fehlentwicklungen zu benennen und diesen entgegenzuwirken.

Zur Erläuterung haben wir die Probleme in 3 Bereiche unterteilt und mit Beispielen versehen:

Allgemein Sondernutzungssatzung

Nicht Genehmigung von teils neuwertigen Sonnenschirmen, Bestuhlung etc. Pflanzgefäße nur noch 50x50x50 /Metall, reduziert auf 2 pro Gastronomie und Handel.

Entsorgung und Neuinvestition für Außenbereiche führen in dieser Form schnell zu einem Schaden von mehreren tausend Euro für den Einzelnen.

3.7 Werbereiter etc.

Reduzierung / Anpassung der Außenwerbung Weniger Kunden für Geschäfte in Bereichen mit größerem Leerstand gerade in Bereichen mit weniger Laufkundschaft ( Obere K-M-S ). Schlechtere Auffindbarkeit und erzwungene Investitionen sorgen für finanzielle Probleme.

3.1. Generelle Begrenzung der Fläche

2 Meter im Bereich der Kaiser-Max-Straße / 1,5 Meter in Teilen der Altstadt als Abstand zwischen Hauswand und Bestuhlung. Bestuhlung muss reduziert werden oder Teile davon ragen in den befahrenen Bereich hinein. Besonders problematisch im Bereich obere Ludwigstraße/ Rosental / Hafenmarkt – Neue Gasse mit 1,5 Metern in der Praxis.

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Praktische Beispiele:

Cafe Picollo / Hafenmarkt

Frau M. hatte bisher ein dreieckiges Sonnensegel, welches bisher von der Stadt geduldet wurde, sowie zwei Tische mit Bestuhlung an der Wand im Außenbereich. Bei Einhaltung der nun geforderten 1,5m Abstand zwischen Hauswand und Bestuhlung befindet sich diese nun mitten im befahrenen Bereich. Im Rahmen von Lieferverkehr, Anwohnern und Paketdiensten entsteht so in einer beengten Situation ein hohes Konfliktpotential. Ein Sonnenschirm ist auch aufgrund dieses Problems nicht möglich, und die nun geforderte Markise mit dem dazugehörigen Bauantrag, den Neuanschaffungs- und Montagekosten ist ein nicht zu unterschätzender Schaden für die Betroffene. Die Außenbestuhlung steht somit in der Praxis vor dem aus. Eine Lösung wäre die Duldung der bisherigen Situation bis Ende 2020, um den Schaden Abzuschwächen sowie eine Änderung in der Gestaltungssatzung mit den 1,5m Abstand in diesem Bereich, da dieser dort weder hilfreich noch praktikabel ist.

Mediterrano / Ludwigstraße

Die bisherige Bestuhlung war vom Stil her passend zur Einrichtung im Lokal (Griechenland). Weder alt noch als billig anzusehen. Da diese aber nun mit Teilen der Sondernutzungssatzung nicht konform war, durfte er diese einlagern. Besonderer Dank an dieser Stelle geht an die Aktienbrauerei, die ihm Ersatzweise mit Tischen und Stühlen aushalf. Wir reden hier von alten Beständen, dafür aber konform. Aufgrund dieser Tatsache ist zumindest an dieser Stelle kein finanzieller Schaden entstanden, schöner ist die „neue Bestuhlung“ deswegen noch lange nicht. Wie im oberen Beispiel befindet sich das Lokal auch in einem Bereich mit 1,5m Abstand zur Hauswand. Die Parksituation in der Ludwigsstraße beschränkt sich in der Realität nicht auf die paar ausgewiesenen Parkplätze. Gerade im Bereich Merk/Käsladen mit den Bäumen ist dies einfach nicht realistisch. Eine Duldung hätte auch in diesem Fall entschärfenden Charakter gehabt.

A-Migo / Rosental

Herr M. kämpft als eines der letzten Einzelhandelsgeschäfte im Rosental um jeden Kunden. Eine Außenwerbung ist für ihn daher in seiner Situation natürlich von hoher Relevanz. Nach einem Briefwechsel mit der Stadt soll er diese jedoch auch noch einschränken. Wir reden hier auch von dem Unterschied der Zulässigkeit einer halben und einer ganzen Schaufensterpuppe im Außenbereich. In nächster Zeit schließt zudem auch die Wäscherei und die Schneiderin im Rosental, womit sich die Leerstandsituation dort noch verschärft. Gerade in solchen Bereichen wäre eher eine Förderung zu empfehlen, eine Ein- und Beschränkung der Gewerbetreibenden ist jedoch nur eines: für den Einzelnen katastrophal.

Dies sind nur 3 Beispiele in einer langen Reihe von ähnlichen Geschichten.

Hierbei vertreten wir folgende Positionen, die zusammen mit den Betroffenen erarbeitet wurden:

  • Die Umsetzung der Forderungen und eine praxisorientierte Lösungsfindung sollen im Gespräch mit der Gastronomie/dem Handel im jeweiligen Einzelfall erfolgen. Vorläufige Duldungen um finanzielle Schäden abzuwenden.
  • Investitionsschutz: Neuanschaffungen (Bestuhlung, Sonnenschirme etc.), die vor dem Erscheinen der neuen Richtlinien getätigt wurden, sollen von der Stadt toleriert werden, wenn sie sich noch in einem guten Zustand befinden. Es darf kein Schaden für den Einzelnen entstehen.
  • Handel braucht Stabilität. Nach der Erneuerung der Fußgängerzone und dem anhaltenden Leerstand von Teilen der Altstadt ist eine Haltung und Umsetzung, die dem Handel und der Gastronomie schadet, abzulehnen und sollte dringend überdacht werden.
  • Die „Richtlinien zum Vollzug der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaufbeuren“ werden grundsätzlich akzeptiert, wir wünschen uns allerdings eine offene Diskussion und praktische Lösungen zwischen der Verwaltung der Stadt Kaufbeuren und den Betroffenen.

Wir verstehen, dass es Regeln geben muss, allerdings ist eine etwas diplomatischere Herangehensweise zu wünschen.

Eine Duldung von Seiten der Verwaltung könnte den Schaden abschwächen, diese ist im §18/2 der Sondernutzungssatzung enthalten. In Härtefällen auch bis Ende 2020.

Wir bitten daher die Bürgermeister, Stadträte und die Verwaltung ihr Vorgehen kritisch zu überdenken.

Finden Sie eine praktikable Lösung miteinander – nicht gegeneinander.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Fischer
2. Vorstand für Werbung und Marketing
Aktionsgemeinschaft Kaufbeuren

Unterstützt von:

Bücher Edele / Herren + Damenmode Hein / Burgcafe / Cafe am Fünfknopfturm / Hotel Hirsch / Bäckerei Dolp / Gabriella / Hotel am Turm / Amigo Kaufbeuren / Suree Siam Store / Cafe Picollo / Roundhouse / Lewee Kaufbeuren / Scenic / Kaufbeurer Blume / Kalimera Taverna / Bella Frutta / Cigarren-Ruf / Restaurant Mediterrano / Engels Genussreich / Jedermanns / Blumen Dörfler / Dies + Das / Essbar / Kaufbeurer Biersalon / Sportsbar / Eiscafe Roma /Weberhaus Kaufbeuren / Cantina Conil /Liah Lounge / Antonella / Weltladen-Kaufbeuren / S&K Reiseinsel Kaufbeuren / Kaufmann Schenken + Wohnen / Le Bijou / Street-one / Esprit Store / De Crignis Wein / Kerzenhaus Zeller / Parfümerie Zeller / Messer Rättich /Käsestube Kaufbeuren / Divan Restaurant / Handelsverband Bayern Sektion Kaufbeuren / Aktionsgemeinschaft Kaufbeuren / Glocke Kaufbeuren / Goldschmiede Friedrich / First Arena / Platzl Weinstube / Reformhaus Merk / Geyrhalter Raum + Design /

Kaufbeuren 26.02.2019

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Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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