Barrierefreiheit im Fokus: Neues Hörschleifen-System ermöglicht Teilhabe für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen bei öffentlichen Sitzungen
Die Stadt Kaufbeuren macht einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit: Ab sofort ist der Sitzungssaal im Neubau des Rathauses mit einer mobilen Hörschleife ausgestattet, die es Menschen mit Hörbeeinträchtigungen ermöglicht, an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen und alles klar und deutlich zu verstehen.
Mit dieser Maßnahme wird ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Gewährleistung der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger geleistet.
„Im Bundesteilhabegesetz und im Sozialgesetzbuch IX ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderung volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden muss“, betont Claudia Teodorovic, Behindertenbeauftragte der Stadt Kaufbeuren. „Das BTHG sagt klar: ‚Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung ist je nach Bedarf zu unterstützen, zu ermöglichen oder zu fördern‘“, so Teodorovic weiter.
In diesem Zusammenhang verweist sie auf den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, der festlegt, dass „niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass öffentliche Einrichtungen Barrierefreiheit gewährleisten. „Hörsamkeit in Räumen ist von Bedeutung für ein angenehmes und barrierefreies Miteinander“, so die Behindertenbeauftragte.
„Durch den Einbau der mobilen Hörschleife in unseren Sitzungssaal gelingt ein weiterer wertvoller Beitrag in Richtung Barrierefreiheit und Inklusion“, erklärt Hannah Rieger, die Beauftragte des Stadtrates für Inklusion. „Jeder Mensch, unabhängig von seinen individuellen Bedürfnissen, soll die Möglichkeit haben, an öffentlichen Diskussionen und Entscheidungen teilzunehmen“, so Rieger. Die Installation der Hörschleife sei ein bedeutender Schritt, um das kommunale Leben noch inklusiver zu gestalten und sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden. „Wir setzen uns weiterhin dafür ein, Barrieren abzubauen und eine Umgebung zu schaffen, in der jeder gleichberechtigt teilhaben kann“, betont Rieger abschließend.
Die Maßnahmen der Stadt Kaufbeuren entsprechen dem Motto von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Demokratie braucht Inklusion.“ Die Einführung der mobilen Hörschleife ist ein praktisches Beispiel für das Engagement der Stadt, Barrieren zu überwinden und allen Bürgerinnen und Bürgern die gleiche Möglichkeit zur Teilnahme an kommunalen Entscheidungsprozessen zu geben.
Die Hörschleife wurde gefördert durch die Aktion Mensch im Rahmen des Förderprogramms „#1 Barriere weniger“ und in Zusammenarbeit mit dem Generationenhaus Kaufbeuren e. V. realisiert.