Antwort des Kaufbeurer Oberbürgermeisters Stefan Bosse auf die Mail der Kita-Gesamtelternbeiräte zur Thematik Gebührenerhöhung

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Kaufbeurens Oberbürgermeister Stefan Bosse. Foto: Stadt Kaufbeuren
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Sehr geehrte Damen und Herren des Gesamtelternbeirates der Kaufbeurer Kitas,

vielen herzlichen Dank für Ihre Mail vom 18.04.24 zur geplanten Gebührenerhöhung bei der Kinderbetreuung. Ich darf vorweg bemerken, dass ich Ihnen für Ihre sachliche Argumentation sehr dankbar bin und Ihren Unmut verstehen kann. Auch ich, und wahrscheinlich alle Stadträtinnen und Stadträte, hätten sehr gerne die Gebühren schon im vergangenen Jahr unverändert gelassen.

Die Rahmenbedingungen haben Sie zutreffend geschildert. Diese haben dazu geführt dass sich die Verschuldung der Stadt im Jahr 2023 von 24,8 Millionen Euro auf jetzt über 50 Millionen Euro nahezu verdoppelt hat. Ohne Maßnahmen zur Begrenzung der weiteren Verschuldung wäre die Schuldenlast in den kommenden 4 Jahren auf über 200 Millionen Euro angestiegen und hätte mittelfristig zur Handlungsunfähigkeit der Stadt geführt.

Dem Stadtrat und mir war bei allen Maßnahmen wichtig, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern auch künftig in allen Bereichen Konditionen bieten, die sie in vergleichbaren Städten ebenfalls vorfinden.

So wurde einer Anhebung der Steuersätze bei der Grund- und Gewerbesteuer nur bis zu dem Wert zugestimmt, der dem Durchschnittssteuersatz von kreisfreien Städten unserer Größenordnung entspricht. Dies ist der Grund für die von Ihnen kritisierte Anhebung um „nur“ 11,7% bei der Grundsteuer B und 7 % bei der Gewerbesteuer. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Kritik auch, dass die Grundsteuer alle Haushalte trifft, natürlich die Eigentümer von Gebäuden, aber über die Nebenkosten auch alle Mieter. Und bei der Anhebung der Gewerbesteuer ist zu berücksichtigen, dass Betriebe bei einer zu starken Anhebung die Stadt verlassen und jedenfalls neue Betriebe sich hier nicht ansiedeln würden, was zu einer weiteren Verschlechterung der Einnahmesituation führen könnte.

Es ist schwierig, alle von geplanten Gebührenerhöhungen betroffenen Personen so rechtzeitig und umfassend zu informieren, dass sie sich vor einer Entscheidung angemessen äußern können.

Ausgangspunkt der jetzt geplanten Erhöhung war die öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Kaufbeuren am 30. Januar 2024. Der Verwaltungsausschuss empfahl dabei dem Stadtrat unter anderem, möglichst schnell möglichst alle Gebühren um etwa 20 % anzuheben. Über diese Sitzung gab es eine öffentliche Berichterstattung.

Deshalb wurde die geplante Erhöhung der Kita-Gebühren am 5. März 2024 mit den Trägern aller Kindertageseinrichtungen besprochen und die bekannten 3 Alternativen zur Abstimmung gestellt. Hierbei sprach sich eine überdeutliche Mehrheit der Träger für die Variante 1 aus. Hintergrund dieser Empfehlung war das von allen Trägern dargestellte erhebliche Betriebskostendefizit in den Einrichtungen, das teilweise existenzbedrohende Ausmaße angenommen habe.

Mit diesen Informationen wurde am 12. März 2024 der Jugendhillfeausschuss des Stadtrates in öffentlicher Sitzung informiert. Der Ausschuss sprach dabei einhellig eine Empfehlung an den Stadtrat aus, die Erhöhung der Kitagebühren nach Modell 1 vorzunehmen. Auch über diese Sitzung wurde öffentlich berichtet.

Am Dienstag, 19. März 2024, befasste sich der Stadtrat in öffentlicher Sitzung mit der Empfehlung des Verwaltungsausschusses und beschloss den Haushalt für 2024. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle Schritte für die geplanten Gebührenerhöhungen einzuleiten. Auch über diese Sitzung gab es eine öffentliche Berichterstattung.

Schließlich befasste sich erneut der Verwaltungsausschuss am 9. April 2024 in öffentlicher Sitzung mit der geplanten Gebührenerhöhung und empfahl dem Stadtrat die Umsetzung der Variante 1. Am gleichen Tag wurden Sie von Frau Stölzle und Frau Pfefferle über die Planungen umfassend informiert.

Aus meiner Sicht entspricht die gesamte Vorgehensweise mit mehreren öffentlichen Sitzungen, Berichterstattungen darüber und schließlich direkter Information vor der eigentlichen Entscheidung am 23. April 2024 der von Ihnen geforderten Transparenz und Kommunikation durch die Stadt Kaufbeuren. Eine Teilhabe am demokratischen Meinungsbildungsprozess wurde Ihnen damit ermöglicht, auch wenn wir alle uns mehr Zeit für diese wichtigen Entscheidungen gewünscht hätten.

Nicht nachvollziehen kann ich Ihr Argument „finanzieller Fehlplanungen“ in der Vergangenheit. Kritisieren Sie damit, dass wir in der Vergangenheit vermieden haben, Eltern stärker finanziell zu belasten??? Es war dem Stadtrat immer wichtig, die Belastung von Eltern möglichst gering zu halten oder am besten ganz zu vermeiden. Das gilt auch für die jetzige Elterngeneration.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Stadt Kaufbeuren trotz ihrer finanziell engen Rahmenbedingungen auch weiter jeden Kita- und Krippenplatz mit monatlich durchschnittlich etwa 500 Euro fördert. Dagegen erscheinen die jetzt geplanten monatlichen Erhöhungen für die Hauptbuchungszeiten von 4 – 5 Stunden in den Krippen um 36 Euro im Monat und von 5 -6 Stunden in den Kitas um 24 Euro im Monat vertretbar. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Gebührensituation in vergleichbaren Städten.

Ihr Anliegen nach einer besseren Personalausstattung in den Betreuungseinrichtungen teilen wir alle uneingeschränkt. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, dafür zu arbeiten. Die jetzt geplante Anhebung der Gebühren wird ein kleiner Baustein auf diesem Weg sein.

Ich freue mich, wenn wir uns am Dienstag in der Bürgersprechstunde des Stadtrates um 16.30 Uhr im Rathaus sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stefan Bosse
Oberbürgermeister

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Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 6,1 l/100km; Stromverbrauch WLTP: kWh/100km; Elektrische Reichweite: km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 139 g/km;

Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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