Angeboten werden Fundsachen, für die nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten kein Eigentümer gefunden wurde
Darunter sind Fahrräder, Echtschmuck, Handys. Das Auktionsverfahren ähnelt gängigen bekannten Onlineauktionsformaten. Allerdings werden die Fundsachen in einer Rückwärtsauktion versteigert: Anders als bei herkömmlichen Auktionen erhält dabei nicht derjenige den Zuschlag, der innerhalb einer bestimmten Zeitspanne das höchste Gebot abgibt, sondern derjenige, der bei einem fallenden Preis das erste Gebot abgibt. Der Datenschutz und die rechtlichen Vorgaben werden dabei natürlich eingehalten. Wer sich vorab über diese Art der Auktion schlau machen will, kann dies unter www.sonderauktionen.net tun.
Die Versteigerung wird sechs Wochen vor dem Start der Auktion ortsüblich bekannt gemacht. Hier können die Fundsachen bereits angeschaut werden
Für die Auktion selbst gibt es eine zehntägige Frist zwischen dem 11.04.2024 und dem 21.04.2024, innerhalb der die Interessenten steigern können. Viel Spaß beim Bieten!