Das Kaufbeurer Stadtmuseum erhält für die Ausstellung neue Perspektiven auf die NS-Zeit Fördermittel in Höhe von 25.000 €

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Kulturfonds Bayern 2024 im Landtag beschlossen. Fünf Millionen Euro für künstlerische und kulturelle Projekte

Auch in diesem Jahr erhalten zahlreiche Kunst- und Kulturprojekte in Bayern eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Kulturfonds: Dazu stellt die Staatsregierung circa fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die geförderten Projekte stammen dabei aus verschiedenen künstlerischen Bereichen. „Bayern steht für kulturelle Vielfalt. Daher freue ich mich sehr, dass wir im gesamten Freistaat bedeutende Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft finanziell unterstützen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Kunst- und Kulturschaffende ihre Ideen und Konzepte auch realisieren können“, so Bernhard Pohl, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Kaufbeuren.

Pohl weiter: „Kunst ist nicht nur Lebenselixier für den Geist, sondern schafft darüber hinaus auch viele Arbeitsplätze. Kultur, Veranstaltungen und Kreativschaffende bilden zusammen eine enorm bedeutende Wirtschaftsbranche. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, relevante Kultur- und Kreativprojekte in ganz Bayern entsprechend zu fördern.“ Von den Zuwendungen profitierten neben Theatern, Museen und Musikinstitutionen auch Archive, Bibliotheken und Einrichtungen zur Literaturförderung. 4,5 Millionen Euro stellt der Freistaat allein für diese Förderbereiche zur Verfügung. Weitere 107.600 Euro fließen etwa in den internationalen Ideenaustausch sowie 367.960 Euro in die Förderung zeitgenössischer Kunst. „Bayerns Kultureinrichtungen verdienen eine bestmögliche Unterstützung. Daher freue ich mich, dass gerade in Kaufbeuren das Stadtmuseum im Rahmen einer Ausstellung zu neuen Perspektiven auf die NS-Zeit mit Mitteln in Höhe von 25.000, – Euro gefördert wird. Auch im Ostallgäu werden Projekte gefördert, die maßgeblich zur Kulturlandschaft beitragen. Insgesamt gehen dabei knapp 200.000,- Euro an Fördermitteln ins Ostallgäu. Zeitgenössische Kunst der VerpackereiGö in Görisried, ein Musikfestival des Musikverein Stadtkapelle Buchloe und die Füssener Festtage Alter Musik erhalten allesamt Zuwendungen aus dem Fördertopf der Kulturfonds. Besonders erfreulich ist auch, dass die Neuschwanstein Konzerte auch 2024 weiter gefördert werden, dieses Mal mit 134.900, – Euro. Hierfür setzte ich mich bereits seit vielen Jahren ein. Im vergangenen Jahr habe ich in Kooperation mit dem früheren Vizepräsidenten des Bezirkstages Johann Fleschhut bereits 200.000, – Euro über Fraktionsinitiativen aus dem Staatshaushalt organisiert. “, erklärt Pohl.

Das Fördergebiet umfasse den gesamten Freistaat. Vorrangig unterstützt werden jedoch auch in diesem Jahr örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren. „Die Bandbreite der Maßnahmen reicht dabei von Zuwendungen für Sonderausstellungen, Theaterproduktionen und Musikfestivals über die Schaffung zusätzlicher Archiv- und Theaterräume bis hin zur finanziellen Unterstützung von Musik, Theater- und Tanzprojekten. „Wir als FREIE WÄHLER-Fraktion freuen uns besonders darüber, dass mit dem Kulturfonds mehr Kultur in die Fläche kommt und insbesondere auch kleinere Kulturinitiativen Unterstützung und damit auch Wertschätzung erfahren“, betont Pohl – und wünscht allen Antragstellern bei der Umsetzung ihrer Projekte viel Erfolg.

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Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 6,1 l/100km; Stromverbrauch WLTP: kWh/100km; Elektrische Reichweite: km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 139 g/km;

Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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