Wachstumschancengesetz erster wichtiger Schritt

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Die IHK Schwaben begrüßt den vorgestellten Entwurf der Bundesregierung, fordert aber darüber hinaus ein umfassendes Reformpaket

„Ein wichtiger erster Schritt“, so kommentiert Dr. Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, das geplante Wachstumschancengesetz der Bundesregierung. Die angekündigten Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und steuerlichen Forschungsförderung, sieht die Wirtschaft als richtiges Signal: „Um jedoch die strukturellen Probleme Deutschlands anzugehen, benötigen wir ein umfassendes Reformpaket“, so Lucassen.

Bereits im Frühjahr zeigte die Konjunkturumfrage der IHK Schwaben deutlich, dass der erhoffte Investitionsschub im Inland nach der Corona- und Energiekrise ausgeblieben ist. Schon damals war die Investitionszurückhaltung der bayerisch-schwäbischen Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen deutlich spürbar. Seither haben sich zentrale Konjunkturindikatoren weiter eingetrübt.

Von der ökologischen und digitalen Transformation über den Arbeits- und Fachkräftemangel bis hin zu anhaltend hohen Energiepreisen: Die Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Um diese erfolgreich zu meistern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes langfristig zu sichern, ist aus Sicht der Wirtschaft ein entschlossenes Handeln der Bundesregierung erforderlich. Der vorgelegte Entwurf des Wachstumschancengesetzes als Teil eines 10-Punkte-Plans ist für Lucassen in dieser Hinsicht grundsätzlich begrüßenswert.

Anreize für Investitionen und Innovationen

Die IHK Schwaben befürwortet die angekündigten Maßnahmen beispielsweise mit Blick auf verbesserte Abschreibungsbedingungen, der Ausweitung des Verlustvortrages und der Investitionsprämie. Auch die geplante stärkere Forschungsförderung wertet Lucassen als wichtigen Impuls: „Wir sehen das als einen Beitrag, um den nötigen Innovationsschub im Mittelstand auszulösen.“

Nicht nur ankündigen, sondern auch umsetzen

Ebenso Teil des vorgestellten 10-Punkte-Plans ist die Ankündigung eines Bürokratieentlastungsgesetzes. Dieses soll Instrumente festlegen, die Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und möglichst keine neuen Hemmnisse verursachen. Die IHK Schwaben fordert bereits seit Jahren ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dr. Marc Lucassen: „Vor rund einem Jahr hatte die Ampel-Koalition der Wirtschaft ein Belastungsmoratorium versprochen. Tatsächlich kamen jedoch zahlreiche neue Belastungen hinzu. Daher erwarten die Unternehmen nun endlich den Abbau von bürokratischen Auflagen. Zudem müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsprozesse insgesamt deutlich beschleunigt werden.“

Weitere Maßnahmen zur Standortsicherung notwendig

Aus Sicht der Wirtschaft sind in den letzten Monaten die strukturellen Probleme des Standorts Deutschland sichtbar geworden. IHK-Hauptgeschäftsführer Lucassen fordert daher: „Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu stärken und eine schleichende Deindustrialisierung zu verhindern, muss die Bundesregierung zeitnah ein strukturelles Reformpaket – beispielsweise in Form einer ambitionierten Agenda 2030 – auf den Weg bringen. Kleinteilige Eingriffe werden uns auf Dauer nicht weiterbringen.“

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Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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