33,4 Mio. KfW-Fördergelder für Kaufbeuren und das Ostallgäu

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Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Foto: Tobias Koch
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Stracke: Deutlicher Rückgang bei Wohnungsbauförderung

Unternehmen, Privatpersonen und die kommunale Infrastruktur aus dem Ostallgäu und Kaufbeuren haben im ersten Halbjahr 2023 Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 33,4, Millionen Euro erhalten. Darüber informiert der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU):

„Über die Hälfte der Fördergelder werden in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien eingesetzt, bei den privaten Kunden der KfW machen sie mit 13,5 Millionen Euro sogar den Großteil der Förderung aus. Über die Mittelstandsbank wurden vor allem Förderkredite für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vergeben. Hier erhielten 11 Unternehmen insgesamt 9,7 Millionen Euro.“

Im Bereich der Infrastruktur wurden im ersten Halbjahr insgesamt 3,1 Millionen Euro für die Soforthilfe und Preisbremse Gas und Wärme ausgezahlt. „Damit konnte der Preisschock bei den Verbrauchern im Dezember 2022 abgefedert werden. Statt Abschläge und Vorauszahlungen an die Kunden abzugeben, erhielten die Versorger eine Ausgleichszahlung vom Bund“, erklärt Stracke.

Ein erheblicher Rückgang der Förderung ist im Bereich Wohneigentum zu beobachten. Hier macht sich zum einen der Wegfall des Baukindergeldes bemerkbar, das seinerzeit von der unionsgeführten Regierung eingeführt wurde. „Im vergangenen Jahr wurde allein im Ostallgäu und Kaufbeuren im ersten Halbjahr über 46-mal ein Baukindergeld-Zuschuss ausgezahlt. Das von der Ampel als Ersatz aufgesetzte Programm zur Förderung von Wohneigentum bleibt indes hinter den Erwartungen zurück“, erklärt Stracke. „Seit Beginn des Programms im Juni wurden deutschlandweit gerade einmal 104 Anträge gestellt. Zum Vergleich: Nach Start des Baukindergeldes im September 2018 wurden innerhalb einer Woche 9.574 Anträge gestellt.“

Zum anderen hat die Ampel aber auch die Förderprogrammatik für energieeffizientes Wohneigentum umgestellt. Während im selben Vorjahreszeitraum noch über 40 Millionen Euro in den Neubau von Wohngebäuden in Form günstiger Kredite oder eines Zuschusses investiert wurden, betrug die Fördersumme im ersten Halbjahr 2023 gerade einmal 13 Millionen Euro. Das bedeutet 66 Prozent weniger Fördergelder. Gründe hierfür sind nach Aussage der KfW unter anderem die veränderte Haushaltslage, wodurch weniger Mittel vom Bund bereitgestellt wurden und die auch im Bausektor gestiegenen Preise, die dazu führen, dass Bauvorhaben auf Eis gelegt werden.

Stracke sieht die Ursachen aber auch in der mangelhaften Politik der Ampel. „Die Wohnungsbaupolitik der Ampel ist nicht nur meilenweit vom eigenen Ziel, 400.000 neue Wohnung pro Jahr zu bauen, entfernt, sondern erschwert durch eine undurchdachte Fördersystematik und verschärfte Energieeffizienzstandards auch den Neubau im privaten Sektor.“

Der Abgeordnete fordert bessere Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie. „Die Spirale von immer strengeren und die Kosten nach oben treibenden Baustandards muss gebrochen und die unübersehbare Vielzahl von Bauvorschriften radikal entschlackt werde. Dafür haben wir als Union schon vor über einem Jahr konkrete Vorschläge gemacht. Die Ampel muss nun endlich ein klares Konzept vorlegen, wie sie die Krise beim Wohnungsbau beenden will.“

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Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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