01.06. – neuester Stand zu den Baumfällarbeiten im Wertachauwald

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Foto: Forstbetriebsgemeinschaft Kaufbeuren w.V.

Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung des Waldgebietes Wertachauen mit dem Grundstückseigentümer, der beauftragten Firma, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der unteren Naturschutzbehörde wurden die Hintergründe der Fällarbeiten dargelegt

01.06.2023: Neuester Stand zu den Baumfällarbeiten im Wertachauwald

Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung des Waldgebietes Wertachauen mit dem Grundstückseigentümer, der beauftragten Firma, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren wurden die Hintergründe der Fällarbeiten dargelegt.

Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung des Waldgebietes Wertachauen mit dem Grundstückseigentümer, der beauftragten Firma, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren wurden die Hintergründe der Fällarbeiten und die damit verbundene naturschutzfachliche und -rechtliche Problematik ausführlich dargelegt.

Die Beauftragten der Grundstückseigentümer sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigten die forstfachlichen Gründe, die die Maßnahmen und Ihren Umfang erforderlich machen. Aufgrund des Befalls vieler Bäume mit Eschentriebsterben, Borkenkäfer und Hallimasch ist eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben, die kurzfristigen Handlungsbedarf erforderlich macht.

Vor allem bei den Eschen besteht ein sehr hohes Sicherheitsrisiko durch abbrechende Äste oder unvermutet umstürzende Bäume. Die Waldarbeiter können die Fällung der Bäume daher aus Arbeitsschutzgründen nur mit entsprechenden Maschinen ausführen, da eine händische Aufarbeitung lebensgefährlich wäre. Der Maschineneinsatz setzt wiederum die Herstellung von Rückegassen voraus, was wesentlich zum Umfang der Fällarbeiten beigetragen hat.

Seitens der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren wurde die mit Umfang und Zeitraum der Arbeiten verbundene besondere Problematik hinsichtlich des Artenschutzes dargelegt: So müssen die Belange des Besonderen Artenschutzes nach geltender Rechtslage auch bei dringenden Maßnahmen in angemessener Form berücksichtigt werden. Die genaue Vorgehensweise ist dabei jeweils im Einzelfall zu klären.

Bezüglich der bereits durchgeführten Maßnahmen werden die Ermittlungen hinsichtlich der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben fortgeführt.

Beim Treffen wurde erörtert, wie die Belange des Artenschutzes bei den noch ausstehenden unverzichtbaren Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherung berücksichtigt werden können. Hierzu sind zunächst kurzfristig ergänzende Untersuchungen erforderlich. Auf Grundlage der Ergebnisse wird das weitere Vorgehen mit allen Beteiligten festgelegt.

Aufgrund der in Teilbereichen des Waldgebiets nach wie vor bestehenden Gefährdung durch Bruchäste oder umstürzende Bäume werden bis zur abschließenden Klärung der artenschutzrechtlichen Aspekte Sperrungen im Bereich des Waldgebietes erforderlich sein. Konkret betrifft das den Siebenkatzenweg über die Wertach bis zur König-Rudolf-Straße, der gesperrt wird und deshalb für die Bürgerinnen und Bürger bis auf weiteres nicht genutzt werden kann. Wichtig zu wissen: Der Übergang von der Honoldstraße bis zur König-Rudolf-Straße kann wie gewohnt genutzt werden, da hier die Gefahrenbäume beseitigt wurden. Über ein abgestuftes Vorgehen wird angestrebt, diese Sperrungen sowohl räumlich als auch zeitlich auf ein Minimum zu begrenzen.

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31.05.2023: Aktuelle Meldung der Stadt Kaufbeuren zu den Baumfällarbeiten im Wertachauwald

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Auwald an der Wertach gibt es von Seiten der Stadtverwaltung Kaufbeuren ergänzende Informationen, wie sich die Situation aktuell darstellt:

Die Fällungen fanden in einem Bereich des Auwaldes statt, der von vielen Wegen durchzogen und von den Kaufbeurer Bürgerinnen und Bürgern entsprechend genutzt wird. Das Eschentriebsterben, andere Baumkrankheiten sowie der Borkenkäfer waren Auslöser dieser Durchforstungsaktion. Bei Nutzung der Wege und Trampelpfade bestand und besteht nach wie vor eine konkrete Gefahr.

Der Grundstückseigentümer hat forstwirtschaftliche Kompetenz einschließlich der Forstbetriebsgemeinschaft Kaufbeuren hinzugezogen, um die notwendigen Arbeiten in mehreren Besprechungen zu planen.

Forstwirtschaftliche Tätigkeiten im Wald sind ganzjährig zulässig. Dabei muss aber ebenfalls der allgemeine und der spezielle Artenschutz geprüft und gewahrt werden. Auch zur Thematik Artenschutz hat sich der Grundstückseigentümer Unterstützung geholt. Es wurde dann eine Vorgehensweise für den Holzeinschlag festgelegt. Abteilungen der Stadt Kaufbeuren waren allerdings zu keiner Zeit aktiv selbst beteiligt. Die Stadtverwaltung Kaufbeuren wurde lediglich parallel zu den örtlichen Zeitungsredaktionen und Nachrichtenportalen darüber informiert, dass in diesem Gebiet Arbeiten anstehen und es zu temporären Einschränkungen bei der Nutzung der Wege kommen kann.

Aufgrund von Bürgerbeschwerden und der Anzeige des Bund Naturschutzes wurde die untere Naturschutzbehörde ab Donnerstag tätig. Bis zur Klärung, ob alle Belange des Artenschutzes gewahrt wurden und werden hat die untere Naturschutzbehörde die Arbeiten am Samstag eingestellt. Die Angelegenheit wird momentan unter Hinzuziehung der Beteiligten geprüft.

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30.05.2023. Sondermeldung der Stadt Kaufbeuren: Das Umweltamt der Stadt Kaufbeuren hat am vergangenen Samstag die Arbeiten der Forstbetriebsgemeinschaft im Bereich der Wertachauen in Kaufbeuren bis auf weiteres eingestellt.

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Meldung vom 19.05.2023
Dem Arbeitsfortschritt folgend werden Teilbereiche für Fußgänger und Radfahrer vollständig gesperrt, öffentliche Straßen sind nicht betroffen. Der Grund sind Baumfällarbeiten, die zur Sicherung des Verkehrs dringend notwendig sind.

In der Wertachaue stehen instabile Fichten und vom sogenannten Eschentriebsterben befallene Eschen. Dieser Pilz bringt die Bäume zum Absterben, ein Gegenmittel gibt es nicht. Die Wurzeln der Bäume sind zusätzlich durch Fäule geschwächt. Es besteht eine akute Gefahr für Fußgänger und Radfahrer durch umstürzende Bäume. Der sehr rasche Krankheitsverlauf macht es notwendig, dass der Grundeigentümer unverzüglich handelt und die Gefahren beseitigt.

Auf weiten Teilen der betroffenen Waldfläche befindet sich bereits eine natürliche Waldverjüngung aus standortgerechten heimischen Laubbäumen wie Ahorn, Ulmen, Buchen und Weiden. Teilweise werden Bäume und Teile davon als Totholz auf der Fläche verbleiben, dies unterstützt den nahtlosen Übergang zu einem naturnahen Mischwald. Auch stehendes Totholz, Lebensraum für zahlreiche Arten wie z. B. Spechte und weitere höhlenbrütende Vögel sowie Fledermäuse, wird aktiv geschaffen.

Ausgeführt werden die Arbeiten von einer regionalen Fachfirma. Dies teilen der betroffene Grundeigentümer und die Forstbetriebsgemeinschaft Kaufbeuren mit. Für die Dauer von etwa 4 Wochen ist mit Beeinträchtigungen für Fußgänger und Radfahrer zu rechnen. Witterungsbedingt kann es zu Verzögerungen bei den Arbeiten kommen.

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Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 6,1 l/100km; Stromverbrauch WLTP: kWh/100km; Elektrische Reichweite: km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 139 g/km;

Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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