Freie Wähler starten Massenpetition

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Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freie Wähler Landtagsfraktion, Susan Enders , Generalsekretärin, Bernhard Pohl, stv. Fraktionsvorsitzender, Anna Stolz, MdL, Staatssekretärin Kultusministerium, Foto: Freie Wähler Landtagsfraktion

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler eine Massenpetition gegen die von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90 / Die Grünen) geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gestartet. Pohl/Knabner: Gebäudeenergiegesetz – so nicht Herr Habeck!

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler hat am 11. Mai 2023 eine Massenpetition gegen die von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90 / Die Grünen) geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gestartet. Die Landesvereinigung der Freien Wähler Bayern hat sich bei ihrer Landesversammlung am 13. Mai 2023 dem angeschlossen. Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl, stellvertretender Vorsitzender der Freien Wähler Landtagsfraktion und die Landesschatzmeisterin und Kreisvorsitzende der Freien Wähler Ostallgäu Susen Knabner werden in den kommenden Wochen Unterschriften für eine Massenpetition an den Deutschen Bundestag sammeln. Erklärtes Ziel ist es, bayernweit mindestens 50.000 Unterstützer zu gewinnen.

Bernhard Pohl erklärt, warum er gemeinsam mit seinen Kollegen der Landtagsfraktion diesen außergewöhnlichen Schritt geht: „Habecks Wärmewende ist zwar ein bundespolitisches Thema. Es würde aber niemand verstehen, wenn ich den Menschen vor Ort sagen würde, ich bin nur für die Erhöhung der Haushaltsmittel im Staatsstraßenbau und der Dorfentwicklung zuständig. Wir können doch nicht Zigtausende mit ihrem Problem allein lassen und nicht wenigstens versuchen, sie vor den Plänen aus dem grünen Gruselkabinett zu schützen. Deshalb appellieren wir an Alle, gemeinsam ein Zeichen gegen eine irrationale und eigentumsfeindliche Politik zu setzen“, wählt der Landespolitiker drastische Worte.
Susen Knabner stellt hierzu fest: „Das Vorhaben ist weder gut gemeint noch gut gemacht. Das Ziel, CO2-Emmissionen zu reduzieren, schafft man nicht mit einer Fixierung auf Wärmepumpen. Wir brauchen eine Technologieoffenheit und letztlich kommt es doch nicht darauf an, wie wir CO2 einsparen, sondern dass es passiert. Dazu ist es völlig unnötig, die Hauseigentümer mit Investitionen in Größenordnungen von zum Teil 100.000, – Euro und mehr zu belasten.“

Knabner verweist auch darauf, dass die Pläne in der Praxis gar nicht umsetzbar sind: „Ich frage mich schon, wo auf einmal eine Armada von zusätzlichen Handwerkern herkommen soll. Wir haben jetzt schon Vorlaufzeiten beim Einbau von Wärmepumpen von teilweise sechs Monaten. Will man die Betroffenen unabsehbar lang in der Kälte sitzen lassen? Sollen sie zwischenzeitlich ins Hotel ziehen?“. Sie hinterfragt auch die geplante Altersgrenze von 80 Jahren: „Ein wohlhabender 80-Jähriger wird verschont, während ein 78-jähriger Hauseigentümer mit schmaler Rente die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Vielleicht sollte man dem dann raten, zwei Jahre bei den Kindern einzuziehen, das Gebäude leer stehen zu lassen und dann mit dem 80. Geburtstag bezahlbar zu sanieren. Das kann es doch nicht sein!“

Bernhard Pohl weist zusätzlich darauf hin, dass dieses Gesetzesvorhaben dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder wenigstens zu erhalten, völlig zuwiderläuft. „Die Corona Pandemie und der Ukraine Krieg haben zu erheblichen Belastungen der Wirtschaft und damit unseres gesamten Wohlstands geführt. Das haben offenbar noch nicht alle verstanden. Tatsächlich haben derzeit die Menschen weniger im Geldbeutel als vorher. Da kann man doch nicht noch einen draufpacken und Familien mit mittleren Einkommen oder Rentnern, die ihr ganzes Leben gearbeitet und sich ein Eigenheim erspart haben, so etwas vorsetzen“, empört sich der Abgeordnete.

Pohl vermutet, dass der Gesetzgeber soziale Härten mit Subventions- und Förderprogrammen abfedern will. Auch das stößt auf deutliche Kritik. „Als Haushaltspolitiker kann ich nur davor warnen, dass wir die Bürger ständig mit neuen Belastungen überziehen und den berechtigten Zorn dadurch abmildern, dass wir soziale Härten mit milliardenschweren Unterstützungsleistungen abfedern. An die Stelle der soliden Haushaltspolitik der letzten Jahre setzt die Ampel in Berlin nun auf Schuldenrekorde, auch wenn sie das mit nebulösen Begriffen wie Sondervermögen tarnt. Damit gefährdet diese Regierung nachhaltig die Handlungsfähigkeit des Staates. Berlin sollte sich an Bayern ein Beispiel nehmen und für den Klimaschutz viel stärker in Forschung und Entwicklung als in Schikane der Bürger investieren. Wir haben mit der Hightech Agenda die richtigen Weichen gestellt und werden aus Bayern heraus Technologie für Mobilität, für Industrieproduktion und für den Wohnungsbau entwickeln, die weltweit zur Senkung von Emissionen und zum Schutz des Klimas einsetzbar sind“, erklärt Pohl abschließend.

Die Petition kann unterzeichnet werden

  • In Kaufbeuren: Bürgerbüro Bernhard Pohl, Gutenbergstraße 2a, 87600 Kaufbeuren
  • In Marktoberdorf: Café Greinwald, Georg – Fischer-Straße 22, 87616 Marktoberdorf
  • In Füssen: Max Doser GmbH & Co. KG, Kemptenerstr. 73, 87629 Füssen

Es sind auch Infostände geplant, an denen sich Interessierte in die Listen eintragen können.

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Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 6,1 l/100km; Stromverbrauch WLTP: kWh/100km; Elektrische Reichweite: km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 139 g/km;

Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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