Haushaltsausschuss billigt Zusatzkosten für Gerichtsgebäude

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Bildquelle: Abgeordnetenbüro Bernhard Pohl
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Pohl: Amtsgericht Kaufbeuren kann planmäßig fertiggestellt werden!

Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat die Mehrkosten für den Bau und die Erweiterung des Gerichtsgebäudes beschlossen. Die Abgeordneten folgten, Gegenstimmen der AfD, ansonsten einstimmig der Empfehlung des Berichterstatters Bernhard Pohl, haushaltspolitischer Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion. Der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete freut sich, die Mehrkosten von 5,2 Millionen Euro nun auch durch einen Beschluss abgedeckt sind. Die Gesamtmaßnahme kostet nun 20,7 Millionen Euro. „Im Wesentlichen sind die Mehrkosten auf Preissteigerungen beim Bau zurückzuführen. Im Rahmen der Baumaßnahme hat sich aber auch herausgestellt, dass für Brandschutz mehr Geld zu investieren ist. Auch einige in der Bauphase erst erkennbare Schäden an der Gebäudesubstanz und belastetes Aushubmaterial haben Kostensteigerungen in Höhe von 2 Million verursacht. Es ist eben bei Sanierungsarbeiten in alten Gebäuden immer mit Überraschungen zu rechnen“, stellt Pohl fest. Die beiden Bestandsgebäude stammen aus den Jahren 1805 und 1890.

Die Baumaßnahme ist bereits zu 75% fertiggestellt. Das Gebäude Ganghofer Str. 11 ist seit 2022 in Betrieb, der neue Zwischenbau ist fertiggestellt. Bis zum Abschluss der Maßnahme, die im Juni 2024 vorgesehen ist, muss nun noch das Gebäude Ganghofer Str. 9 fertiggestellt werden.

Bernhard Pohl blickt auf die Diskussionen zurück, die Letztlich zu der Sanierung geführt haben: „ Als ich 2008 neu in den Landtag kam, habe ich mir einen gemeinsamen Neubau von Polizei und Amtsgericht in einem Gebäude gewünscht. Davon war das Ministerium allerdings nicht zu überzeugen. Auch das Innenministerium war Anfangs nicht von der Idee begeistert, das Polizeigebäude neu zu bauen. Am Ende bekommen wir nun eine neue Polizei und eine attraktive Sanierung des Gerichts in den derzeitigen Bestandsbauten mit notwendiger Erweiterung. Im Interesse der Arbeitsbedingungen der Justizmitarbeiter begrüße ich die Maßnahme sehr. Ich freue mich natürlich auch für meine Rechtsanwaltskollegen, die das Gebäude nutzen“, betont der Abgeordnete.

Bernhard Pohl und der Mitberichterstatter Florian Ritter (SPD) betonten gemeinsam, dass die Mehrkosten absolut nachvollziehbar sind. Die Maßnahme wurde begonnen, als man noch keine Risikokosten für Baupreissteigerungen veranschlagt hat. Dies hat der Haushaltsausschuss zwischenzeitlich im zusammenwirken mit dem Bauministerium geändert. „Nach den seit einigen Jahren geltenden Vorschriften zur Kostenermittlung wäre die Sanierung und Erweiterung des Amtsgerichts Kaufbeuren vermutlich sogar im Kostenrahmen geblieben. Das ist bei einem nicht ganz einfachen Bau durchaus bemerkenswert und positiv hervorzuheben. Es ist insgesamt festzustellen, dass das staatliche Bauamt in Kempten, das auch hierfür die Verantwortung trägt, im Vergleich zu anderen Bauämtern in Bayern hervorragend arbeitet“, schließt Bernhard Pohl mit einem Lob.

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Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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