Ressourcen fehlen für eine echte Radverkehrsförderung

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Foto: Grüner Stadtverband Kaufbeuren
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Volksbegehren Radentscheid Bayern reicht Zulassungsantrag ein. Über 100.000 Menschen haben im Freistaat unterschrieben. Allein in Kaufbeuren wurden über 660 Unterschriften gesammelt

Das Bündnis Radentscheid Bayern reichte am 27. Januar den Zulassungsantrag mit den gesammelten Unterschriften beim Bayerischen Staatsministerium des Innern ein. Über 100.000 Menschen hatten im Freistaat von Mitte Juni bis Ende Oktober 2022 für die Zulassung des Volksbegehrens unterschrieben: vier Mal mehr als erforderlich! Die Gültigkeit der eingereichten Unterschriften wurde von den kommunalen Wahlämtern geprüft und bestätigt.

Das Staatsministerium des Inneren hat nun max. 6 Wochen Zeit zu entscheiden, ob es den Gesetzentwurf dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorlegen oder direkt den 14-tägigen Eintragungszeitraum für das Volksbegehren festsetzen möchte. In beiden Fällen rechnen die Verantwortlichen des Radentscheids Bayern damit, dass die Eintragungszeit noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Mindestens 1 Million landtagswahlberechtigte Menschen müssen dann in ihrem Rathaus für den Radentscheid unterschreiben.

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Ungeachtet der aktuellen Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder und Verkehrsminister Christian Bernreiter, entgegen bisheriger Verlautbarungen nun doch ein eigenes Radgesetz zu erarbeiten, hält das Bündnis Radentscheid Bayern an seinem Vorhaben fest.

„Wir sehen keinerlei Grund unser Volksbegehren nicht fortzusetzen, denn es darf nicht – wie schon beim Radverkehrsprogramm Bayern 2025 – abermals nur bei unrealistischen Absichtserklärungen der Staatsregierung bleiben. Ausreichende Ressourcen fehlen für eine echte Radverkehrsförderung im selbsternannten Radlland Bayern ebenso wie ein Maßnahmenplan. Unklare Standards, Verfahren und Zuständigkeiten erschweren einen raschen Ausbau der Radinfrastruktur zudem erheblich. Unser Entwurf würde die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen insgesamt beschleunigen und das Fahrrad zu einem gleichberechtigten Verkehrsmittel machen – auch für Kinder, Jugendliche und ältere oder beeinträchtigte Menschen“, sagt Bernadette Felsch, Beauftragte des Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern.

„Der Radverkehr wird immer noch an viel zu vielen Stellen ausgebremst. Auch die jüngsten Ankündigungen der Staatsregierung ändern daran nicht viel. Deshalb muss und wird mal wieder die Bevölkerung den nötigen Druck machen. Das ist nicht nur wichtig, weil Radfahren bis heute oft gefährlich ist. Sondern auch, weil die Fokussierung der Verkehrspolitik auf das Auto dazu geführt hat, dass entgegen aller Zielsetzungen der letzten 30 Jahre die Treibhausgas-Emissionen im Verkehrsbereich nicht gesenkt werden konnten. Das ist auch einer der Gründe, weshalb wir als BUND die Bundesregierung auf Einhaltung ihres eigenen Klimagesetzes verklagen“, sagt Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des Bündnispartners BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Das Kaufbeurer Aktionsbündnis Radentscheid Bayern meint: Eine Verbesserung der Radwege, Fahrradparkplätze und mehr Geld für die bauliche Umsetzung ist zukunftsweisend. Wir werden uns weiter für das Volksbegehren Radentscheid Bayern einsetzen und freuen uns auf viele Mitstreiter*innen und Unterstützer*innen. Wer mitmachen will kann sich unter: kontakt@gruene-kaufbeuren.de melden.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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