Aktuelle Informationen aus dem Kaufbeurer Rathaus. Foto: Claus Tenambergen/Wir sind Kaufbeuren
Am Sonntag, 08. März 2026, findet in Bayern die Kommunalwahl statt
Seit Montag, 26. Januar 2026, ist hierfür die Antragstellung zur Briefwahl online möglich. Die ersten Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich ab dem Wochenende um den 29./30. Januar den Wahlberechtigten zugestellt. Hierbei ist die Stadt auf die Zustelldienste angewiesen. Bis Freitag, 13. Februar 2026, muss die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe abgeschlossen sein.
Wer den Antrag auf Briefwahl nicht online, sondern schriftlich stellen möchte, wird daher gebeten, die Zustellung des Wahlbenachrichtigungsbriefes abzuwarten. Auf diesem Schreiben finden die Wählerinnen und Wähler nochmal einen QR-Code für die Online-Antragstellung sowie einen Antrag für die schriftliche Antragstellung zur Briefwahl.
Wenn sich die Wählerinnen und Wähler für die schriftliche Variante entscheiden, weist die Stadt darauf hin, dass diese unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
Bei jeder Antragstellung, egal ob online oder schriftlich, muss die wahlberechtigte Person darauf achten und zusätzlich angeben, ob der Versand der Briefwahlunterlagen an die gleiche Adresse für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 gewünscht wird.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Stadt an die Wählerinnen und Wähler ab Montag, 16. Februar 2026, möglich. Dies bittet die Stadt besonders bei frühzeitiger Antragstellung, zu beachten. Außerdem wird darum gebeten, dass der Empfang an der jeweils angegebenen Anschrift gewährleistet ist (z.B. gültiger Briefkasten). Bei Abwesenheiten ab dem 16. Februar (z.B. wegen eines Aufenthalts außerhalb von Kaufbeuren)



















