In der Veranstaltungsreihe „Roter Salon“ der SPD Kaufbeuren stand kürzlich das Thema Organspende auf dem Programm

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von links: Moderatorin Cornelia Sebald, Dr. Hildegard Kees-Kautzky und Fabian Wamser. Foto: SPD Ortsvereins Kaufbeuren

Sensibles Thema mit medizinischen, rechtlichen und persönlichen Aspekten

In der Veranstaltungsreihe „Roter Salon“ der SPD Kaufbeuren stand kürzlich das Thema Organspende auf dem Programm. Unter der Moderation von Cornelia Sebald, Pflegedienstleiterin im BKH Kaufbeuren, informierten Dr. Hildegard Kees-Kautzky, Transplantationsbeauftragte des Klinikums Kaufbeuren-Ostallgäu, und Fabian Wamser, Rechtsanwalt und Rettungssanitäter, über den Stand der Dinge und beantworteten Fragen.

Zunächst wurde der Rahmen abgesteckt: Organspende ist ein hochsensibles Thema, das medizinische, rechtliche, ethische und persönliche Aspekte umfasst. Aktuell warten rund 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Im Jahr 2024 wurden landesweit 953 Organe transplantiert – vor allem Nieren, Herzen und Lungen. Die Vergabe erfolgt nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht; die Warteliste wird bei der unabhängigen Vermittlungsstelle Eurotransplant geführt. Täglich kommen rund 14 Patienten hinzu.

Eine zentrale Frage des Abends war die Zukunft der Organspende in Deutschland: Einverständniserklärung oder Widerspruchslösung? Beim Modell der Einverständniserklärung ist entweder die eigene Einwilligung oder die Einwilligung der Angehörigen erforderlich. Bei der alternativen Widerspruchslösung werden Organe entnommen, sofern kein aktives Nein in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegt. Da dies jedoch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt, müssen die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden. Zudem schreibt das Verfassungsrecht zwingend vor, dass Bürgerinnen und Bürger sich vorab mit dem Thema befassen und ihre Entscheidung jederzeit widerrufen können müssen.

Das Beispiel Spanien zeigt, dass die Spendenrate in Ländern mit Widerspruchsregelung 4- bis 5-mal höher ist als in Deutschland. Auch deshalb gibt es nun erneut eine Initiative im Bundestag. 2020 hatte ein Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung keine Mehrheit gefunden. Damals wurde immerhin ein zentrales Organspenderegister eingeführt, das aber immer noch nicht in größerem Maße genutzt wird.

Im zweiten Teil konnten die Teilnehmenden Fragen stellen. Hierbei brachten die Referenten auch praktische Erfahrungen aus ihrer Arbeit ein. Konsens bestand darin, dass viele Menschen davor zurückscheuen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Hier könnten Familiengespräche zur Enttabuisierung und Klärung beitragen. Auf die Frage, welchen Wert „alte“ Organe überhaupt noch hätten, wurde auf ein neues Verteilungskonzept („alte Organe für alte Patienten“) verwiesen. Zur Sprache kam auch die Sorge, dass es bei der Feststellung des Hirntods zu Fehlern kommen könne. Dr. Kees-Kautzky konnte hier beruhigen: Daran seien immer zwei sehr erfahrene Ärzte beteiligt, von denen mindestens einer Neurologe sein müsse.

Fazit: Für Tausende von Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, könnte die Widerspruchsregelung lebensrettend sein. Man könnte aber auch an der Einverständnislösung festhalten, wenn sich mehr Menschen dazu entschließen würden, einen Organspendeausweis mit sich zu führen. Derzeit besitzen nämlich, trotz einer generellen Zustimmungsquote von 80 bis 85 % der Bevölkerung, nur rund 10 % einen solchen Ausweis.

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