Silvester mit Rücksicht: Lärm, Brandgefahr und Tierschutz im Fokus
Die Stadt Kaufbeuren weist auf das weiterhin geltende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II hin. Betroffen ist der gesamte Altstadtbereich. Das Verbot gilt für Silvester und den Neujahrstag und dient in erster Linie dem vorbeugenden Brandschutz.
Zur Kategorie II gehören gängige Feuerwerksartikel wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung, die bereits in den Vorjahren in Kraft war.
Rücksichtnahme über das Stadtzentrum hinaus
Neben der rechtlichen Regelung appelliert die Stadt an die Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger – auch außerhalb der Altstadt. Gerade in Wohngebieten wie dem Kronenberg kam es in der Vergangenheit zu zahlreichen Beschwerden. Lärm, Lichtblitze und Rauch beeinträchtigen nicht nur die Nachbarschaft, sondern auch Haus- und Wildtiere.
Tiere besonders betroffen
Ein Beispiel ist der Pferdehof am Schönblick. Hier reagieren die Tiere nachweislich empfindlich auf die akustischen und visuellen Reize der Feuerwerkskörper. Der durch Feuerwerk verursachte Stress kann bei Tieren zu Panikreaktionen führen.
Auch die Umwelt leidet unter Feuerwerksresten. Herabfallende Teile können Bäume, Sträucher und Grünflächen beschädigen oder gar Brände auslösen.




















