Bayerns Freiwillige Feuerwehren erhalten rechtlichen Rückenwind für die Zukunft
München. „Ich freue mich sehr, dass die von vielen Feuerwehrleuten geforderte Erhöhung der Altersgrenze für den aktiven Dienst auf 67 Jahre kommt“, sagte der Landtagsabgeordnete Peter Wachler zur jetzt vom bayerischen Parlament beschlossenen Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Sie tritt bereits am 16. Juli 2025 in Kraft:
„Mit dieser Novelle haben wir wichtige Weichen für die Zukunft unserer Freiwilligen Feuerwehren gestellt, in denen 320.000 Männer und Frauen ehrenamtlich eine hervorragende Arbeit zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger machen! Ganz herzlichen Dank dafür!“
Ziel: Auch in Zukunft genügend Feuerwehrleute gewinnen!
Mit der Novelle werden die Rahmenbedingungen für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren optimiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. „Das ist die Voraussetzung dafür, um auch in Zukunft in ganz Bayern und damit natürlich auch hier in meinem Stimmkreis Kaufbeuren genügend Freiwillige gewinnen zu können“, betonte der Landtagsabgeordnete.
Erfreulich sei, so Peter Wachler, dass alle beteiligten Ausschüsse, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren, einstimmig und ohne Änderungen für die Novelle gestimmt haben: „Das belegt die hohe Akzeptanz der maßgeblich von der CSU vorgeschlagenen Änderungen. Insbesondere mit der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Dienst von 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von aktuell 67 Jahren wird dem Rechnung getragen“.
Weitere Änderungen des Gesetzes beinhalten unter anderem eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene, Neuerungen beim Kostenersatz bei Fehlalarmen durch sogenannte eCall-Notrufe sowie eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen durch Drohnen oder Löschroboter.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs finden Sie auf https://www.stmi.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/