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„Klima wandel(t) Innenstadt“: 900.000 Euro Städtebauförderung für Kaufbeuren

Mit der neuen Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ unterstützt der Freistaat Bayern gemeindliche Projekte

Die Stadt Kaufbeuren und die Gemeinde Kirchheim in Schwaben erhalten vom Freistaat Bayern eine Förderung in Höhe von insgesamt 940.000 Euro aus dem bayerischen Städtebauförderungsprogramm.

Die Stadt Kaufbeuren erhält aus der Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ für den Ortsteil Neugablonz 900.000 Euro.

„Es freut mich, dass die Stadt Kaufbeuren Mittel in dieser Höhe erhalten. Diese unbürokratische Förderung kommt Stadterneuerungsprojekten zugute und ermöglicht eine nachhaltige und integrierte Entwicklung der Stadt- und Ortskerne. Auch hier zeigt sich wieder, dass der Freistaat Bayern ein verlässlicher Partner seiner Kommunen ist, da mehr als 75 Prozent der Programmmittel heuer in den ländlichen Raum fließen“, so Landtagsabgeordneter Peter Wachler.

Mit der neuen Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ unterstützt der Freistaat Bayern gemeindliche Projekte, die der klimagerechten Innenentwicklung dienen. Daneben setzt der Freistaat Bayern bewährte Initiativen fort, um Kommunen bei der Wiederbelebung von Brachen und leerstehenden Gebäuden, bei der Schaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden und bei der Innenentwicklung unter die Arme zu greifen.

In diesem Jahr stehen 89.666.000 Euro für 287 Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung.

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Stadt Kaufbeuren erhält heuer 9.349.000 Euro Förderung für kommunale Hochbaumaßnahmen

Welche Bau-Projekte in Kaufbeuren gefördert werden – jetzt auf Wir sind Kaufbeuren

„Es freut mich, dass wir heuer 10.524.200 Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen im Stimmkreis Kaufbeuren erhalten. Hiervon entfallen 9.349.000 Euro auf die Stadt Kaufbeuren und 1.175.200 Euro auf Gemeinden im Ost- und Unterallgäu“, sagt Landtagsabgeordneter Peter Wachler. „Der Freistaat Bayern bleibt verlässlicher Partner seiner Gemeinden und Landkreise – gerade mit Blick auf den Bau und Erhalt unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“, so Peter Wachler. „Es ist sehr erfreulich, dass sich auch mein Einsatz für die Projekte im Stimmkreis Kaufbeuren gelohnt hat.“

Es werden folgende Projekte in Kaufbeuren gefördert:

  • Ersatzneubau und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Zum Guten Hirten: 420.000 Euro
  • Neubau und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Kinderhaus Mosaik: 911.000 Euro
  • Erweiterung und Umbau der Konradin-Grundschule zur Ganztagsschule: 347.000 Euro
  • Erweiterung und Umbau der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren: 471.000 Euro
  • Neubau der Sporthalle der Schrader-Grundschule mit Erweiterung der Josef-Landes-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Kaufbeuren: 2.202.000 Euro
  • Neubau einer Kindertageseinrichtung, Grünwalder Straße: 40.000 Euro
  • Neubau einer Kinderkrippe in Neugablonz: 304.000 Euro
  • Neubau einer Kindertageseinrichtung, Falkenstraße: 1.320.000 Euro
  • Neuerrichtung der Kolping Kindertageseinrichtung: 390.000 Euro
  • Sanierung, Umbau und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Grund- und Mittelschule: 2.944.000 Euro

Die Gemeinde Mauerstetten erhält für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Vitus 101.000 Euro.

Für den Kommunalen Hochbau stehen in diesem Jahr insgesamt 1,07 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind sieben Prozent mehr als im Vorjahr. „Bildung bleibt die wichtigste Investition in die Zukunft unserer Kinder. Mit dieser kräftigen Erhöhung der Zuschüsse wird der Freistaat seiner Verantwortung gerecht, eine ausgewogene Infrastruktur in allen Landesteilen Bayerns zu erhalten“, erklärt Landtagsabgeordneter Peter Wachler. Gefördert werden vor allem der Bau und die Sanierung von Schulen, schulischen Sportanlagen und Kindertageseinrichtungen. Mit den verfügbaren Mitteln kann der für dieses Jahr gemeldete Bedarf nahezu vollständig gedeckt werden. Die Zuweisungen hat das Bayerische Finanzministerium heute bekanntgegeben.

„Die erheblichen Mittel für den kommunalen Hochbau sind ein fester Bestandteil der kommunalfreundlichen Landespolitik der CSU und des bayerischen Haushalts“, so Peter Wachler. Die Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten in diesem Jahr die Rekordsumme von 11,38 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich.

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Die Gustav-Leutelt-Schule ist ab dem kommenden Schuljahr beim Startchancen-Programm dabei

Mit dem Startchancen-Programm sollen besonders Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert werden

Die Gustav-Leutelt-Grund- und Mittelschule Kaufbeuren-Neugablonz wird ab dem kommenden Schuljahr mit dem Startchancen-Programm gefördert. „Es freut mich, dass wir mit dem Startchancen-Programm unsere erfolgreiche bayerische Spitzenposition bei der Bildung ausbauen und Schulen sowie Unterricht noch besser machen“, sagt Landtagsabgeordneter Peter Wachler.

In Bayern profitieren insgesamt 580 Schulen im Rahmen des sogenannten Startchancen-Programms von der Förderung. Der Freistaat gibt noch einmal die gleiche Summe zu den über 1,4 Milliarden Euro an Bundesmitteln in den Fördertopf. Damit stehen fast drei Milliarden Euro für die Laufzeit von zunächst zehn Jahren zur Verfügung. Die Gustav-Leutelt-Grund- und Mittelschule Kaufbeuren-Neugablonz gehört zu den ersten 100 Grund- und Mittelschulen, die im Freistaat bereits im nächsten Schuljahr von dem Programm profitiert.

„Mit dem Startchancen-Programm sollen besonders Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert werden“, so Landtagsabgeordneter Peter Wachler. „Das Geld ist für Baumaßnahmen, zusätzliches Personal wie Sozialarbeiter und auch zur freien Verwendung der Schulen gedacht. Für mich steht dabei fest: Besonders der Fokus auf die Grundkompetenzen der Schülerinnen und Schüler wie Lesen, Schreiben und Rechnen muss bei der Verwendung der Fördermittel im Vordergrund stehen. Unser Ziel ist, dass die bayerischen Schülerinnen und Schüler auch künftig die beste Bildung in Deutschland bekommen.“

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Abgeordneter Peter Wachler: Freistaat unterstützt Hochwasser-Betroffene mit 100 Millionen Euro

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde

Die Unwetter der vergangenen Tage haben in vielen Teilen Bayerns Hochwasser ausgelöst und beträchtliche Schäden verursacht. Das Kabinett hat kurzfristig unbürokratische und schnelle Soforthilfen beschlossen. „Viele Menschen sind vom Unwetter betroffen, die Schäden sind immens. Wir lassen niemanden alleine und unterstützen Geschädigte mit Soforthilfen. Gleichzeitig will ich mich bei allen Einsatzkräften bedanken, die Tag und Nacht gegen die Fluten kämpfen und die betroffenen Kommunen unterstützen. Gemeinsam verhindern wir Schlimmeres“, sagt Landtagsabgeordneter Peter Wachler.

Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbstständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen. In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
  • Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
  • Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage.

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

  • Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit jeweils bis zu 500 Arbeitnehmern. Es wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.