Abgeordneter Peter Wachler: Freistaat unterstützt Hochwasser-Betroffene mit 100 Millionen Euro

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Landtagsabgeordneter Peter Wachler (CSU). Foto: Stimmkreisbüro Peter Wachler
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Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde

Die Unwetter der vergangenen Tage haben in vielen Teilen Bayerns Hochwasser ausgelöst und beträchtliche Schäden verursacht. Das Kabinett hat kurzfristig unbürokratische und schnelle Soforthilfen beschlossen. „Viele Menschen sind vom Unwetter betroffen, die Schäden sind immens. Wir lassen niemanden alleine und unterstützen Geschädigte mit Soforthilfen. Gleichzeitig will ich mich bei allen Einsatzkräften bedanken, die Tag und Nacht gegen die Fluten kämpfen und die betroffenen Kommunen unterstützen. Gemeinsam verhindern wir Schlimmeres“, sagt Landtagsabgeordneter Peter Wachler.

Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbstständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen. In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
  • Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
  • Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage.

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

  • Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit jeweils bis zu 500 Arbeitnehmern. Es wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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