Die Gustav-Leutelt-Schule ist ab dem kommenden Schuljahr beim Startchancen-Programm dabei

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Gustav-Leutelt-Grund- und Mittelschule Kaufbeuren-Neugablonz. Foto: Gustav-Leutelt-Schule

Mit dem Startchancen-Programm sollen besonders Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert werden

Die Gustav-Leutelt-Grund- und Mittelschule Kaufbeuren-Neugablonz wird ab dem kommenden Schuljahr mit dem Startchancen-Programm gefördert. „Es freut mich, dass wir mit dem Startchancen-Programm unsere erfolgreiche bayerische Spitzenposition bei der Bildung ausbauen und Schulen sowie Unterricht noch besser machen“, sagt Landtagsabgeordneter Peter Wachler.

In Bayern profitieren insgesamt 580 Schulen im Rahmen des sogenannten Startchancen-Programms von der Förderung. Der Freistaat gibt noch einmal die gleiche Summe zu den über 1,4 Milliarden Euro an Bundesmitteln in den Fördertopf. Damit stehen fast drei Milliarden Euro für die Laufzeit von zunächst zehn Jahren zur Verfügung. Die Gustav-Leutelt-Grund- und Mittelschule Kaufbeuren-Neugablonz gehört zu den ersten 100 Grund- und Mittelschulen, die im Freistaat bereits im nächsten Schuljahr von dem Programm profitiert.

„Mit dem Startchancen-Programm sollen besonders Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert werden“, so Landtagsabgeordneter Peter Wachler. „Das Geld ist für Baumaßnahmen, zusätzliches Personal wie Sozialarbeiter und auch zur freien Verwendung der Schulen gedacht. Für mich steht dabei fest: Besonders der Fokus auf die Grundkompetenzen der Schülerinnen und Schüler wie Lesen, Schreiben und Rechnen muss bei der Verwendung der Fördermittel im Vordergrund stehen. Unser Ziel ist, dass die bayerischen Schülerinnen und Schüler auch künftig die beste Bildung in Deutschland bekommen.“

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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