Neue Regeln im Umgang mit Bioabfällen – Was erlaubt ist und was nicht
Strengere Vorgaben für den Biomüll
Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regeln für die Nutzung der Biotonne. Demnach dürfen Kunststoffe nur noch in einem Anteil von weniger als einem Prozent des Gesamtgewichts enthalten sein. Verboten sind somit alle Arten von Kunststoffbeuteln – auch die als „kompostierbar“ gekennzeichneten Plastiktüten.
Was darf in die Biotonne?
Die Biotonne ist ausschließlich für biologisch abbaubare Abfälle vorgesehen. Dazu zählen unter anderem:
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Schnittblumen
- Topfpflanzen ohne Topf
- Organische Küchenabfälle
- Speisereste, auch Fleisch- und Fischabfälle
- Eierschalen
- Obst- und Gemüseabfälle
Tipps zur hygienischen Entsorgung
Um Geruchsbildung und Madenbefall in den Sommermonaten oder ein Festfrieren im Winter zu vermeiden, empfiehlt Abfallberater Hubert Bufler von der Stadt, Bioabfälle in ein Stück Küchenkrepp oder Zeitungspapier einzuschlagen. Diese Materialien sind biologisch abbaubar und helfen dabei, Feuchtigkeit zu binden.
Fremdstoffe führen zu Konsequenzen
Nicht in die Biotonne gehören Stoffe wie Glas, Steine oder andere nicht-organische Materialien. Wird bei Kontrollen ein Fehlwurf festgestellt, bleibt die Tonne zunächst stehen – eine Abholung erfolgt erst nach ordnungsgemäßer Nachsortierung. Darüber hinaus kann die Stadt Bußgelder verhängen.