Staatliches Bauamt Kempten informiert – Bayerischer Landtag gibt Mittel für Behördenzentrum in Kaufbeuren frei

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An dieser Stelle, am Rande des Parkstadions, wird das neue Behördenzentrum in Kaufbeuren errichtet. Foto: Claus Tenambergen
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Gesamtkosten in Höhe von 36,5 Mio. Euro

2015 hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer Heimatstrategie beschlossen, rund 2.000 Arbeitsplätze in den ländlichen Raum zu verlagern. Am 21. Februar gab nun der Bayerische Landtag die Mittel für ein Behördenzentrum in Kaufbeuren mit Gesamtkosten in Höhe von 36,5 Mio. Euro frei. Auf rund 2.760 qm Nutzungsfläche sollen in den nächsten Jahren eine Bearbeitungsstelle des Landesamts für Finanzen, eine Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung sowie ein BayernLab entstehen. Insgesamt bietet der Neubau Raum für 130 Arbeitsplätze. Er ist zentral und verkehrsgünstig auf dem Hanggrundstück zwischen Bahnhofstraße und Parkstadion gelegen und trägt damit zur geplanten Umgestaltung und Aufwertung des gesamten Bahnhofsareals bei.

Das Entwurfskonzept des vom Staatlichen Bauamt Kempten eingeschalteten Architekturbüros Löhle Neubauer aus Augsburg sieht einen kompakten, quadratischen, viergeschossigen Baukörper mit begrüntem Innenhof vor. In dem transparent gestalteten Erdgeschoss sollen die Räume des BayernLabs untergebracht werden, das zum Bahnhofsplatz hin orientiert ist und allen Bürgern als offenes Zentrum für digitale Wissensbildung zur Verfügung stehen soll. Unter dem Motto „Anschauen – Anfassen – Ausprobieren“ lädt es alle Interessierten zu Ausstellungen, Vorträgen und Informationsveranstaltungen rund um das Thema Digitalisierung ein. Die drei Stockwerke darüber dienen der Büronutzung. Die geplante Tiefgarage wird in den Baukörper und den bestehenden Böschungsverlauf integriert und tritt nach außen nicht in Erscheinung. Oberhalb davon stehen von der Bahnhofstraße aus ebenerdig erreichbare Besucherstellplätze zur Verfügung.

Die Planung setzt auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit Maßstäbe: Das Behördenzentrum wird im Passivhausstandard errichtet. Sein Heizwärmebedarf wird damit unter 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegen. Eine Grundwasserwärmepumpe soll den gesamten Wärme- und Kältebedarf CO2-neutral über erneuerbare Energien abdecken. 30 Prozent der Stellplätze werden mit Elektroladepunkten ausgestattet. Auf den begrünten Dachflächen ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 56 kWp geplant. Die damit erzeugte jährliche Strommenge entspricht dem Strombedarf von ungefähr 15 Haushalten. Damit ist insgesamt eine jährliche Einsparung von 27 Tonnen CO2 möglich.

Die Fassaden sind als Holzkonstruktion geplant, was zusätzlich 125 Tonnen CO2 langfristig bindet. Bei den massiven Bauteilen sollen zudem Recycling-Materialien zum Einsatz kommen. Im Zuge einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden im Vorfeld sämtliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf Flora und Fauna ausführlich untersucht – besonders auch mit Blick auf den Vogelschutz. Deshalb ist es notwendig, die derzeit entlang der Böschung vorhandenen Bäume noch vor Beginn der Brutsaison in den nächsten Tagen bis Ende des Monats Februar zu fällen. Sie werden im rückwärtigen Teil des Grundstücks durch Pflanzung von 25 neuen, hochstämmigen und standorttypischen Bäumen sowie ebenso vielen Solitärsträuchern vollständig ersetzt. Die Bepflanzung nördlich des Neubaus wird dabei so angeordnet, dass sie auch als Leitgehölz für Fledermäuse dient. Zum Schutz der Vogelpopulationen ist zusätzlich der Bau von Nistkästen geplant. Alle Eingriffe finden in enger Abstimmung mit Naturschutzexperten statt.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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