Großer Fortschritt bei den Planungen zum B12-Ausbau

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Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Foto: Tobias Koch

Gute Nachrichten zum vierspurigen B12-Ausbau hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Der Bund hat mit der Genehmigung des Vorentwurfs grünes Licht für die weiteren Planungen des nächsten Bauabschnitts zwischen Hirschzell und Untergermaringen gegeben.

„Damit haben die Planungsarbeiten zum B12-Ausbau eine weitere wichtige Hürde genommen“, berichtet Stracke. „Nun können die Planfeststellungsunterlagen für diesen wichtigen Streckenabschnitt im Detail durch das zuständige Staatliche Bauamt Kempten vorbereitet werden. Bis zum Frühjahr 2025 will das Amt sie bei der Regierung von Schwaben einreichen“, teilt der Abgeordnete mit. Die geplante vierspurige Anbindung Kaufbeurens an die A96 wird somit immer konkreter. Das Staatliche Bauamt Kempten werde Anfang März nächsten Jahres Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger in Kaufbeuren, Germaringen und Mauerstetten durchführen, um über den Stand der Planungen ausführlich zu unterrichten. „Ich begrüße dies ausdrücklich. Eine umfassende Bürgerinformation ist zentral für die Akzeptanz eines solchen großen Bauvorhabens“, erklärt Stracke. Der vierspurige Ausbau der B12 ist mit einer Gesamtlänge von 51 Kilometern das derzeit größte Verkehrsprojekt im Allgäu. Die Kostenschätzung für den Abschnitt zwischen Hirschzell und Untergermaringen liegen aktuell bei 108 Millionen Euro und haben sich damit im Vergleich zur ersten Kostenschätzung von knapp 83 Millionen Euro an die aktuellen Baupreise angepasst.

„Nach der Genehmigung des Entwurfs für den Abschnitt zwischen Kempten und Wildpoldsried bestätigt der Bund erneut, dass er seine Planungsvorstellungen zum Ausbau der B12 nicht verändert“, macht Stracke deutlich. Dies betreffe insbesondere den Querschnitt von 28 Metern. „Dadurch können die Planungen unverändert und ohne weitere Verzögerungen fortgesetzt werden“, erklärt er. Stracke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Frage auch Gegenstand im anhängigen Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist und dort rechtlich gewürdigt wird.

Im Fokus der Detailplanung werde die Leistungsfähigkeit des B12-Kreisverkehrs stehen, so Stracke mit Blick auf die weiter wachsenden Verkehrszahlen auf der B12, insbesondere im Umkreis von Kaufbeuren. Wie der Abgeordnete ausführt, werden bei der anstehenden Detailplanung die Belange des Klimaschutzes von vornherein berücksichtigt. Denn nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem ähnlich gelagerten Bauvorhaben wie die B12 müssen die Belange des Klimaschutzes auch bei bestandsorientierten Ausbauten in die erforderliche Gesamtabwägung miteinbezogen werden. Dies ist im planfestgestellten und zwischenzeitlich beklagten Bauabschnitt zwischen Untergermaringen und der Anschlussstelle A96 bei Buchloe nicht erfolgt, so dass für diesen Abschnitt ein Ergänzungsverfahren eingeleitet worden ist. Dieses soll Mitte des nächsten Jahres abgeschlossen werden. Bis dahin ruht das Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Wie Stracke weiter mitteilt, werden unabhängig von den laufenden Ausbau-Planungen der Bedarf und mögliche Standorte für Rastanlagen geprüft. Dazu wird ein Sonderverkehrsgutachten „Parkraumkonzept“ erstellt. Dabei habe das Bundesverkehrsministerium zu erkennen gegeben, dass abweichend zu bisherigen Überlegungen auch ein einziger Standort genügen könnte. Aus Sicht des Bundestagsabgeordneten ist dies ein positives Signal des Bundes. Bei den weiteren Überlegungen müsse neben der Verfügbarkeit von entsprechenden Grundstücken auch die besondere Belastungssituation, die der B12-Ausbau für die Germaringer Bürger bedeutet, im Blick behalten werden.

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