Wie Stabilisierungshilfen des Freistaats Bayern Kommunen entlasten
Die finanzielle Lage vieler bayerischer Kommunen ist weiterhin angespannt. Um handlungsfähig zu bleiben, sind Städte wie Kaufbeuren auf Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats Bayern angewiesen. Auch im Jahr 2025 stellt der Freistaat erneut Mittel in Millionenhöhe bereit: Insgesamt 92 Millionen Euro für Stabilisierungshilfen und 46 Millionen Euro für Bedarfszuweisungen.
Kaufbeuren erhält dabei zum zweiten Mal in Folge eine bedeutende Zuweisung. Der Verteilerausschuss hat beschlossen, der Stadt 3,7 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen – nach 3,5 Millionen Euro im Vorjahr.
Bernhard Pohl: „Kein Bürgergeld für Kommunen“
Der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler), stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag, begrüßt die Unterstützung: „Die Stadt Kaufbeuren ist dringend auf die Stabilisierungshilfen angewiesen. Damit wird der Konsolidierungskurs der Stadt maßgeblich unterstützt. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit.“
Dabei betont Pohl, dass die Zuweisungen keine Selbstverständlichkeit sind: „Stabilisierungshilfen sind keine Almosen oder Bürgergeld für Kommunen. Von der Stadt wird ein Sparwille und rigorose Haushaltsdisziplin erwartet. Oberbürgermeister Stefan Bosse und der Stadtrat haben dies verinnerlicht und höchst professionell umgesetzt.“
Auch die Rolle der Verwaltung hebt Pohl hervor: „Markus Pferner und sein Team haben großartige Arbeit geleistet. Nur so ist es gelungen, die hohe Zahl des vergangenen Jahres noch einmal zu steigern.“
Oberbürgermeister Bosse: „Eine wichtige Unterstützung in kritischer Zeit“
Oberbürgermeister Stefan Bosse (CSU) betont die Dringlichkeit der Mittel: „Stagnierende Steuereinnahmen aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland haben dazu geführt, dass Städte wie Kaufbeuren an substanzielle Einschnitte denken müssen. Um weiter handlungsfähig zu bleiben, tut uns die Finanzzuweisung ausgesprochen gut.“
Bosse sieht in der Entscheidung auch ein Zeichen des Vertrauens in die Stadtpolitik: „Der Freistaat glaubt an unseren Konsolidierungswillen und belohnt unsere Anstrengungen. Das heißt für mich aber auch, dass wir unseren Kurs in den kommenden Jahren fortsetzen müssen.“
Peter Wachler: „Politisches Zeichen für unsere Region“
Auch der Landtagsabgeordnete Peter Wachler (CSU) hebt die Bedeutung der Entscheidung hervor: „Der Freistaat Bayern steht fest an der Seite seiner Kommunen – und verschafft ihnen zusätzlichen Spielraum. Das ist ein wichtiges politisches Zeichen für unsere gesamte Region.“
Er zeigt sich zuversichtlich, dass Kaufbeuren die Auflagen erfüllen kann, damit die Mittel ausgezahlt werden: „Ich bin zuversichtlich, dass die Stadt Kaufbeuren die erforderlichen Auflagen in Kürze erfüllt.“
Hintergrund: Was sind Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen?
Die Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen werden jährlich durch einen Verteilerausschuss vergeben, dem unter anderem das Finanz- und Innenministerium sowie die vier kommunalen Spitzenverbände angehören.
Bedarfszuweisungen helfen Kommunen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder besonderen Belastungen. Stabilisierungshilfen sind speziell für strukturschwache Kommunen gedacht, die ihre Verschuldung reduzieren müssen – um zum Beispiel im Gesundheits- oder Bildungsbereich handlungsfähig zu bleiben.
Die Beträge für das Jahr 2026 werden voraussichtlich am 30. Oktober 2025 im Rahmen der Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich festgelegt.



















