Staatlicher Elternbeitragszuschuss entfällt – Stadt kann Mehrbelastung nicht ausgleichen – Geschwisterermäßigung wird geprüft
Kaufbeuren – Auf Familien mit Kindergartenkindern kommen ab dem 1. Januar 2027 höhere Betreuungskosten zu. Der Kaufbeurer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2026 mit großer Mehrheit beschlossen, die bisherigen Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen unverändert beizubehalten. Den durch die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) wegfallenden staatlichen Elternbeitragszuschuss von monatlich 100 Euro wird die Stadt nicht aus eigenen Mitteln ersetzen. Damit steigt die finanzielle Belastung der betroffenen Familien um 100 Euro pro Monat.
Das Thema stieß auf großes öffentliches Interesse. Zahlreiche Eltern verfolgten die Stadtratssitzung vor Ort. Sämtliche Sitzplätze im Neuen Sitzungssaal waren belegt.
Reform verändert die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen
Zum 1. Januar 2027 tritt eine Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes in Kraft. Ziel der Reform ist es, die staatliche Förderung der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die bisherigen Förderstrukturen zu vereinfachen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erhöhung des sogenannten Qualitätsbonus. Dieser soll künftig unmittelbar in die Finanzierung des laufenden Betriebs der Kindertageseinrichtungen fließen. Dazu zählen neben den tariflichen Personalkosten auch Sach- und Unterhaltskosten. Der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder entfällt als eigenständige Förderkomponente und wird in den Qualitätsbonus überführt. Von der erhöhten Betriebskostenförderung sollen in den Jahren 2027 bis 2029 alle Betreuungsformen profitieren.
Darüber hinaus sieht die Reform eine neue Teamkräfteförderung sowie eine Funktionsstellenpauschale vor. Nach Angaben der Stadt fallen die Zuschüsse für Teamkräfte allerdings geringer aus als bei der bisherigen Förderung. Dies hat eine Reduzierung von Assistenzkräften zur Folge. Für die Kindergarteneltern bedeutet die Neuregelung, dass der bisherige Zuschuss nicht mehr direkt zur Entlastung der Familien eingesetzt werden kann. Die zusätzliche Betriebskostenförderung gleicht den Wegfall des Elternbeitragszuschusses nicht vollständig aus.
Stadt verweist auf jährliches Defizit von rund 15 Millionen Euro
Die Stadt Kaufbeuren begründet ihre Entscheidung, den Zuschuss nicht aus kommunalen Mitteln zu übernehmen, mit der angespannten Haushaltslage und den hohen Kosten der Kinderbetreuung. Nach Angaben der Stadt ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen grundsätzlich nicht kostendeckend. Insbesondere die gestiegenen Personal- und Sachkosten hätten die finanziellen Defizite in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Für jeden Betreuungsplatz wendet die Stadt bislang durchschnittlich rund 8.000 Euro jährlich aus eigenen Mitteln auf. Allein bei den städtischen Kindertageseinrichtungen entsteht dadurch ein jährliches Defizit von rund 15 Millionen Euro.
Würde Kaufbeuren den wegfallenden Elternbeitragszuschuss für Kinder in kommunalen und freigemeinnützigen Kindergärten selbst finanzieren, wären dafür nach Berechnungen der Stadt jährlich rund 1,5 Millionen Euro erforderlich. Eine solche zusätzliche Ausgabe sei angesichts der Haushaltslage nicht möglich. Nach Darstellung der Stadt wäre sie zudem mit den laufenden Konsolidierungsmaßnahmen und den Voraussetzungen für den Erhalt von Stabilisierungshilfen nicht vereinbar. Oberbürgermeister Stefan Bosse sieht darin ein grundsätzliches Problem der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen: „Der aktuelle Kostendruck bringt auch die Trägervielfalt in Gefahr, wenn Beiträge nicht mehr auskömmlich sind. Das ist kein Kaufbeurer Problem, sondern im ganzen Land ein gravierendes Problem. Der ganze Bereich der Kindertageseinrichtungen ist massiv unterfinanziert.“
Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen möglich
Für Familien mit keinem oder geringem Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweise oder vollständige Übernahme der Betreuungskosten zu stellen. Familienreferentin Cornelia Otto betont trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen die Bedeutung einer verlässlichen Kinderbetreuung: „Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist uns ein großes Anliegen. Die Qualität der Kinderbetreuung ist für uns von zentraler Bedeutung. Gute Familienpolitik bleibt ein Standortfaktor und damit auch ein Wirtschaftsfaktor.“
Stadtrat lässt Geschwisterermäßigung prüfen
Neben der Entscheidung über die Elternentgelte befasste sich der Stadtrat auch mit einem separaten Antrag von Grünen und SPD. Darin fordern die beiden Parteien eine Prüfung der Geschwisterermäßigung, um insbesondere Familien mit mehreren Kindern kurzfristig finanziell zu entlasten. Der Stadtrat stimmte diesem Prüfauftrag ebenfalls mit großer Mehrheit zu. Die Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2027 vorgestellt werden. Ob und in welcher Form eine Geschwisterermäßigung umgesetzt werden kann, ist damit noch offen.
Quelle: Stadt Kaufbeuren



















