Wenn das Büro zur Sauna wird: Was Unternehmen und Beschäftigte bei Sommerhitze wissen sollten

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Foto: K.I. generiert

Kein Anspruch auf Hitzefrei – auch bei 30 Grad und mehr

Sommerhitze am Arbeitsplatz ist für viele eine Herausforderung. Doch gesetzlich „hitzefrei“ gibt es nicht. Eine Expertin der IHK Schwaben erklärt, worauf es ankommt – und welche Lösungen helfen können.

Kein Anspruch auf Hitzefrei – auch bei 30 Grad und mehr

Während viele bei hochsommerlichen Temperaturen den Weg an den Badesee suchen, bleibt Beschäftigten im Büro oder in der Produktion diese Möglichkeit meist verwehrt. Rechtsexpertin Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben macht deutlich:

„Der Gesetzgeber sieht Hitzefrei am Arbeitsplatz nicht vor.“

Trotz hoher Temperaturen gibt es keinen automatischen Anspruch darauf, die Arbeit niederzulegen.

Vorgaben zur Raumtemperatur: Ab wann Handlungsbedarf besteht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt Richtwerte vor, an denen sich Unternehmen orientieren müssen. Demnach:

  • Ab 26 Grad Raumtemperatur sollten erste Maßnahmen zur Senkung ergriffen werden.
  • Ab 30 Grad sind Arbeitgeber verpflichtet, aktiv für Abkühlung zu sorgen.

Rechtlich verbindlich wird es also, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden – doch auch dann ist ein Verlassen des Arbeitsplatzes nicht erlaubt.

„Auch wenn alle Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, dürfen Beschäftigte nicht einfach nach Hause gehen“, erklärt Schönmetzler.

Praktische Lösungen für heiße Tage

Die Expertin empfiehlt stattdessen Flexibilität auf beiden Seiten. Gerade Unternehmen mit Spielraum in der Organisation könnten individuelle Lösungen ermöglichen:

  • Gleitzeitregelungen oder die Nutzung von Arbeitszeitkonten bieten die Möglichkeit, besonders heiße Tageszeiten zu meiden.
  • Kleine Hilfen wie ein Ventilator am Schreibtisch oder ein kühles Getränk können ebenfalls zur Erleichterung beitragen.

„Beschäftigte und Führungskräfte sollten gemeinsam nach Kompromissen suchen“, so Schönmetzler.

Fazit: Kommunikation und Flexibilität helfen bei Sommerhitze

Gesetzlich ist „hitzefrei“ zwar nicht vorgesehen – dennoch liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, für erträgliche Bedingungen zu sorgen. Gleichzeitig können Beschäftigte durch flexible Arbeitszeiten und das Gespräch mit Vorgesetzten mithelfen, die heißen Tage angenehmer zu gestalten.

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