Kostenfaktoren und Sozialhilfe: Wichtige Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige
Das Beratungsnetz Pflege Kaufbeuren lud kürzlich zu einer Infoveranstaltung mit dem Titel „Wohnen im Pflegeheim: Warum kostet das so viel und wer soll das bezahlen?“ in die AOK-Räume in Kaufbeuren ein. Pflegeexperten erklärten dabei umfassend die Gründe für die hohen Pflegeheimkosten und erläuterten Sozialhilfeoptionen für Menschen, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht.
Warum sind die Kosten in Pflegeheimen so hoch?
Stefan Eger, Pflegeberater bei Compass und ehemaliger Heimleiter, führte die zahlreichen Kostenfaktoren für Pflegeheime aus. Entscheidend sind die Personalkosten, da Pflegeheime an 365 Tagen rund um die Uhr in Schichtarbeit betrieben werden. „Pflegekräfte arbeiten in drei Schichten und erhalten Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste“, erklärte Eger. Hinzu kommen Ausbildungs- und Lohnnebenkosten für die Fachkräfte, die eine fundierte Ausbildung benötigen.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Unterbringung. Pflegeheime bieten eine umfassende Wohninfrastruktur mit Kosten für Heizung, Strom und Instandhaltung. Diese „Warmmiete“ im Pflegeheim ist anfällig für allgemeine Preissteigerungen am Markt. Auch zusätzliche infrastrukturelle Anforderungen wie Müllentsorgung und Lagerflächen tragen zu den Gesamtkosten bei. „Es geht nicht nur um die Pflege selbst, sondern um ein Gesamtsystem, das zuverlässig funktionieren muss“, so Eger.
Wer zahlt, wenn das eigene Einkommen nicht reicht?
Im zweiten Teil der Veranstaltung erklärte Mirjam Kraus von der Beratungsstelle des Bezirks Schwaben die Regelungen zur Kostenübernahme durch Sozialhilfe. Diese greift, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Pflegeheimaufenthalt nicht ausreichen.
Zunächst werden alle verfügbaren Vermögenswerte geprüft, einschließlich Barvermögen, Immobilien und Aktien. Es gibt jedoch Schonvermögensgrenzen, die aktuell bei 10.000 Euro pro Person liegen. Auch beim Auto bleibt ein Wert von bis zu 7.500 Euro unberührt. Kraus sprach zudem die sogenannte Hilfe zur Pflege an, eine Sozialhilfeform, die auch Schenkungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Hierbei gibt es Ausnahmen für „Anstandsschenkungen“, etwa Geburtstagsgeschenke.
Besondere Regeln für Immobilien
Gerade bei Immobilien gab Kraus wichtige Hinweise: Wenn etwa ein Ehepartner weiterhin im gemeinsamen Haus wohnt, wird dies als „angemessene Unterkunft“ anerkannt. Diese Bewertung erfolgt jedoch flexibel und nicht nach einer starren Quadratmeterregelung. Der Bezirk prüft die Angemessenheit im Einzelfall, wie Kraus betonte.
Frühzeitige Beratung nutzen
Abschließend wies Kraus darauf hin, dass der Sozialhilfeantrag rechtzeitig gestellt werden sollte, idealerweise drei Monate vor Bedarf. Die Beratungsstellen des Bezirks Schwaben sowie des Beratungsnetzes Pflege stehen frühzeitig für Fragen zur Verfügung und unterstützen bei der Antragstellung. Philip Dietrich, Sprecher des Netzwerks, empfahl in seinem Grußwort ebenfalls eine rechtzeitige Beratung. „Suchen Sie frühzeitig das Gespräch in einer der vielen Beratungsstellen in Kaufbeuren oder im Ostallgäu“, riet Dietrich den Zuhörenden.
Interessierte erhalten weitere Informationen auf der Website des Bezirks Schwaben www.bezirk-schwaben.de oder in den monatlichen Sprechstunden des Bezirks im Rathaus Kaufbeuren und im Landratsamt Ostallgäu.