Informationen der Stadt Kaufbeuren zum aktuellen Stand der Sanierung des Gebäudes an der Gutenbergstraße 7

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Der ehemalige "Stachus" in der Gutenbergstraße 7 in Kaufbeuren. Foto: Claus Tenambergen / Wir sind Kaufbeuren

Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet

Die Stadt Kaufbeuren möchte über den aktuellen Stand der Sanierung des Gebäudes an der Gutenbergstraße 7, bekannt als „Stachus“, informieren.
Die Genehmigung zur Sanierung des Gebäudes wurde 2021 dem Besitzer, der das Gebäude 2019 erworben hatte, durch die Stadtverwaltung Kaufbeuren unter Denkmalschutz-Auflagen, die unter anderem die historischen Fenster betreffen, erteilt. Hier ist in entsprechenden Schreiben der Stadt an den Besitzer und Bauherren klar kommuniziert worden, wie genau die Fenster zu sanieren sind, um den Denkmalschutz des historischen Gebäudes zu erhalten.

Im Laufe der Sanierung sind gegen diese Auflagen von Seiten des Besitzers und Bauherren verstoßen worden: offensichtlich wurde ein Teil der historischen Fenster des Gebäudes im zweiten Obergeschoss entfernt. Aus diesem Grund hat die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren den Besitzer und Bauherren bereits im Juli 2024 mit Hinweis auf die Beschreibung in der Baugenehmigung, wie genau die Fenster zu sanieren sind, dazu aufgefordert, die entsprechenden Mängel abzustellen.

Durch den Planer und das Architekturbüro wurden der Unteren Denkmalschutzbehörde am 17. September 2024 per Email die Fensterdetails der ausführenden Firma vom 14. September 2024 zur Abstimmung gemäß den Auflagen des Erlaubnisbescheids vorgelegt. Hierbei wurde durch den Planer mitgeteilt, dass die Fensterstöcke nicht mehr auffindbar seien und legte eine Detailzeichnung zur Fenstererneuerung im zweiten Obergeschoss sowie ein Fassadenaufmaß vom 25. Februar 2023 vor.

Im Rahmen des Denkmalsprechtags am 24. September 2024 wurden vorliegende Fensterdetails zur Fenstererneuerung im zweiten Obergeschoss vorgelegt und vom Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) abgelehnt. Es wurde festgestellt, dass die vorgelegten Zeichnungen nicht den Auflagen des denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisbescheids entsprechen. Laut diesem sind die noch vorhandenen historischen Fenster im zweiten Obergeschoss zu erhalten und fachgerecht instand zu setzen.

Am 25. September 2024 wurde im Rahmen einer Ortseinsicht der Bauordnung und am 26. September 2024 der Stadtplanung der Stadt Kaufbeuren festgestellt, dass im zweiten Obergeschoss alle historischen Fensterrahmen und Fensterflügel entfernt wurden.

Aus diesem Grund wurde von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird noch im Oktober 2024 mit dem Landesamt für Denkmalpflege in einer Anhörung geklärt und abgewogen, in welchem Umfang das ursprüngliche Fassadenbild wiederherzustellen ist.

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