Die Digitalisierung geht stetig weiter.
Im August 2017 trat das sogenannte „Onlinezugangsgesetz“ (OZG) in Kraft. Dieses verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen staatliche Leistungen einfach und sicher online beantragen können.
Seit Einführung dieses Gesetzes hat sich in der Stadtverwaltung viel getan und die Digitalisierung geht stetig weiter.
Im Ausländeramt ist es beispielsweise möglich, viele verschiedene Anträge im Bereich des Ausländerwesens – besonders in Bezug auf Aufenthaltstitel – online zu stellen. Dies spart den Betreffenden eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde und damit viel Zeit. Hier können alle erforderlichen Unterlagen im Laufe des Onlineverfahrens als Scan oder Foto hochgeladen werden. Einzig und allein das Nehmen der Fingerabdrücke muss zwingend beim Ausländeramt der Stadt vor Ort erfolgen. Bei diesem Termin besteht dann die Möglichkeit den Direktversand des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) gegen eine Gebühr von 15 Euro zu wählen. In diesem Fall wird der Aufenthaltstitel direkt nach Hause geschickt und der Kunde spart sich eine weitere Vorsprache in der Behörde.
Zusätzlich ist seit Kurzem auch die digitale Helferin, der Chatbot „ANNA“, im Einsatz und unterstützt ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in 19 verschiedenen Sprachen bei ihren Anliegen rund um das Ausländerwesen.
Nähere Informationen zu den digitalen Anträgen gibt es auf der Homepage der Stadt über den mitgelieferten QR-Code.





















