Kein Feuerwerk in der Altstadt: Abbrennverbot an Silvester
Die Stadt Kaufbeuren weist gemäß der weiterhin gültigen Allgemeinverfügung darauf hin, dass aus Brandschutzgründen an Silvester und am Neujahrstag das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II im gesamten Altstadtbereich untersagt ist. Unter diese Kategorie fällt Kleinfeuerwerk, wie beispielsweise Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.
Die Stadt Kaufbeuren bittet auch in diesem Jahr darum, die Beeinträchtigung von Mensch, Tier und Natur möglichst gering zu halten. Wer pyrotechnische Gegenstände abbrennt und abschießt, sollte Rücksicht auf Anwohnerinnen und Anwohner nehmen und Abstand von Gehölzen, dem Pferdehof Oberbeuren und dem Kronenberg halten.