Biotopbäume im Allgäu – Wertvolle Lebensräume statt Brennholz

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Foto: AELF Kaufbeuren
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Kaufbeuren setzt auf Waldnaturschutz mit Biotopbäumen

Krumme und mit Pilzen übersäte Bäume, oft abgestorben und von Löchern durchzogen, werden im Wald als Biotopbäume bezeichnet. Diese markanten Bäume, die für die Holzverarbeitung ungeeignet scheinen, sind wertvolle Ökosysteme, in denen seltene Tier- und Pflanzenarten Schutz und Lebensraum finden. In den Wäldern rund um Kaufbeuren wurden nun von der Forstverwaltung besonders wertvolle Exemplare unter Schutz gestellt und als Biotopbäume markiert. „Öffentliche Waldbesitzer haben eine besondere Verantwortung für die biologische Vielfalt“, betont Florian Fingerle, Stadtförster von Kaufbeuren.

Bäume für Käfer, Fledermäuse und Pilze

Gemeinsam mit Florian Bolg, Förster der Bayerischen Forstverwaltung, durchstreift Fingerle die Wälder bei Kaufbeuren auf der Suche nach besonders wertvollen Biotopbäumen. Diese Bäume dürfen als Rückzugsort für verschiedene Arten wie Käfer, Spinnen, Fledermäuse und Pilze erhalten bleiben. „Für die Verarbeitung zu Sägeholz oder Brennholz wären diese Bäume ohnehin nicht geeignet und als Brennholz sind sie zu schade“, erklärt Fingerle. Stattdessen wird ihr ökologischer Wert anerkannt und gefördert.

Anstieg der Biotopbäume und Naturschutzmaßnahmen in Bayern

Die jüngste Bundeswaldinventur zeigt, dass der Anteil an Biotopbäumen in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen hat: Über neun Millionen ökologisch bedeutsame Bäume stehen in Bayerns Wäldern, darunter 2,8 Millionen Specht- und Höhlenbäume. Diese Bäume dienen als Nistplatz und Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Die naturnahe Forstwirtschaft und der Waldumbau haben sich dabei bewährt, um die Biodiversität nachhaltig zu fördern – auch in den Wäldern rund um Kaufbeuren und das Ostallgäu.

Integration von Forstwirtschaft und Naturschutz

Förster Florian Bolg sieht in der Verbindung von Naturschutz und Forstwirtschaft keinen Widerspruch. „Naturschutzaspekte lassen sich in bewirtschafteten Wäldern sehr gut integrieren“, so Bolg. Der Schutz von Biotopbäumen ist dabei Teil eines integrativen Ansatzes der modernen Forstwirtschaft unter dem Motto „Schützen und Nutzen“. Dabei berät Bolg als Ansprechpartner am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kaufbeuren (↲ WsK-Marktplatz) die Waldbesitzer im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms Wald über geeignete Maßnahmen, um Biotopbäume zu schützen und die Artenvielfalt zu erhalten.

Staatliche Förderung für Biotopbäume und Totholz

Seit 15 Jahren unterstützt der Freistaat Bayern mit dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald den Erhalt von Biotopbäumen und Totholz. Allein im Jahr 2024 wurden über 11 Millionen Euro in den Vertragsnaturschutz im Wald investiert. Für einen geschützten Biotopbaum erhalten Waldbesitzer eine Förderung zwischen 125 und 220 Euro. „Auch die Waldbesitzer im Ostallgäu und Kaufbeuren haben dieses Jahr mehr Maßnahmen umgesetzt als je zuvor“, sagt Stephan Kleiner, Bereichsleiter Forsten am AELF Kaufbeuren. In diesem Jahr wurden im Amtsgebiet Naturschutzmaßnahmen mit einer Fördersumme von über 270.000 Euro beantragt.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Biotopbäume und naturnahe Forstwirtschaft finden Sie auf der Website der Bayerischen Forstverwaltung: https://www.aelf-kf.bayern.de.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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