Umweltminister Glauber: Kabinett beschließt neu erlassene Wolfsverordnung

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Foto: K.I. generiert

Signal für konsequenten Vollzug

Die Staatsregierung hat am 15. Oktober nach Abschluss der Verbändeanhörung die neu erlassene Wolfsverordnung beschlossen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Unser Ziel ist ein konsequentes Wolfsmanagement. Dazu soll die Wolfsverordnung beitragen. Wir haben schnell gehandelt und das Verfahren zum Neuerlass der Verordnung einschließlich der Verbändeanhörung zügig durchgeführt. Wir wollen die Weidetierhaltung überall und auf Dauer ermöglichen. Die Weidetierhaltung ist eine der Grundlagen für die Artenvielfalt in Bayern. Dazu ist ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf erforderlich. Ein konsequentes Wolfsmanagement muss auch den schnellen Abschuss von auffälligen Wölfen umfassen.“ Die Wolfsverordnung bleibt inhaltlich gegenüber der bisherigen Verordnung unverändert.

Schutzziele der Wolfsverordnung sind die Gesundheit des Menschen und die öffentliche Sicherheit sowie die Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden. Zum Schutz des Menschen und der öffentlichen Sicherheit sind Maßnahmen gegen verhaltensauffällige Wölfe möglich, beispielsweise, wenn sich ein Wolf mehrfach einem Menschen unter 30 Metern annähert. Zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden können Maßnahmen gegen einen Wolf zugelassen werden, wenn dieser in einem ausgewiesenen „nicht schützbaren Weidegebiet“ ein Nutztier oder einen Equiden verletzt oder tötet. Mit der Wolfsverordnung wird außerdem das Verfahren zur Ausnahmeerteilung erheblich beschleunigt. Es ist ausdrücklich normiert, dass auf die genetische Individualisierung des Wolfs vor einer Entnahme verzichtet werden kann. So können Maßnahmen gegen einen Wolf gerichtet werden, der in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem die Maßnahme auslösenden Ereignis angetroffen wird. Zuständig für die auf der Wolfsverordnung basierenden Maßnahmen ist einheitlich die untere Naturschutzbehörde.

Die Wolfsverordnung musste nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu erlassen werden, weil der VGH die bislang geltende Wolfsverordnung aus formalen Gründen für unwirksam erklärt hat.

Daneben wird sich der Freistaat gegenüber Bund und EU auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus einsetzen. Die EU hatte erst kürzlich den Weg dafür freigemacht, dass eine Absenkung des Schutzstatus im Rahmen der Berner Konvention erfolgen kann. „Für den Umgang mit dem Wolf sind Rechtsänderungen durch EU und Bund erforderlich. Wichtig ist es vor allem, die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland zu schaffen“, so Glauber.

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