Vorschläge sind bis 24.07.2024 schriftlich an das Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren zu richten
In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2025 bis 2030 wieder die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter statt. Derzeit werden daher in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht gebildeten Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine Auswahl erfolgen wird. Die kreisfreie Stadt Kaufbeuren darf gemessen an der Einwohnerzahl sechs Personen auf die Vorschlagsliste aufnehmen. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu kontrollieren, durch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Über juristische Fachkenntnisse müssen ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Beratungen mit den Berufsrichtern nicht verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters/einer ehrenamtlichen Verwaltungsrichterin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die ehrenamtliche Richterin bzw. der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und seinen/ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Kaufbeurens haben. Nähere Informationen zur Bewerbung um das Amt als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter und zu Ausschlussgründen können der Homepage der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit entnommen werden. Hier möchten wir ausdrücklich Daraufhinweisen, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Richter, Soldaten, Rechtsanwälte, Notare und Abgeordnete ab der Landebenen aufwärts grundsätzlich nicht für das Ehrenamt berufen werden dürfen.
Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters/der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterin zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Vorschläge sind bis 24.07.2024 schriftlich an das Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren zu richten. Antragsformulare sind auf Nachfrage im Bürgerbüro in der Stadtverwaltung, Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren, und auf der Internetseite der Stadt Kaufbeuren unter www.kaufbeuren.de zu erhalten.