Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten höhere Leistungen. AOK begrüßt finanzielle Entlastung

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Pflegebedürftige werden häufig zu Hause von ihren Angehörigen umsorgt und gepflegt. Foto: AOK-Bundesverband
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AOK-Beirat begrüßt finanzielle Entlastung

Ab diesem Jahr erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen höhere Leistungen. AOK-Beirat begrüßt finanzielle Entlastung

So steigt in der ambulanten Pflege das monatliche Budget für Sachleistungen durch Pflegedienste um fünf Prozent. Auch das Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige oder Freunde wird um fünf Prozent erhöht. Neben der Anhebung der Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es auch höhere Leistungszuschläge für pflegebedürftige Heimbewohner. Für Betroffene bedeutet dies im besten Fall eine Entlastung von 75 Prozent (bisher 70 Prozent) bei den pflegebedingten Eigenanteilen. Die Höhe der Leistungszuschläge ist nach der Verweildauer in der stationären Einrichtung gestaffelt.

AOK-Beirat begrüßt finanzielle Entlastung

„Die verbesserten Leistungen in der Pflege tragen dazu bei, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten – das ist ein wichtiger und richtiger Schritt“, so Wolfgang Seidler, Beiratsvorsitzender bei der AOK Kaufbeuren-Ostallgäu. In der Region profitieren rund 3.200 AOK-versicherte Pflegebedürftige von den höheren Leistungen, die auf das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) zurückgehen. Insgesamt sind es knapp 220.000 Pflegebedürftige bei der AOK Bayern. „Die Auszahlung der neuen Beträge erfolgt ab 2024 automatisch. Es mussten keine neuen Anträge gestellt werden“, freut sich Wolfgang Seidler über die unbürokratische Umsetzung durch die AOK.

Erleichterungen für pflegende Angehörige

Auch für pflegende Angehörige gibt es Erleichterungen – etwa die Ausweitung des Pflegeunterstützungsgelds. Grundsätzlich haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um im Akutfall für pflegebedürftige Angehörige die Pflege zu organisieren. Bisher war diese Leistung auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt. Künftig kann das Pflegeunterstützungsgeld pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden.

Pflege-App unterstützt im Alltag

Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegealltag zu unterstützen, hilft die AOK-Pflegeberatung beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung oder informiert zu Angeboten, die Angehörige entlasten können. „Neben der persönlichen Beratung vor Ort setzt die AOK Bayern auch auf digitale Hilfe – etwa mit der neuen Pflege-App“, so Wolfgang Seidler. Gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit benötigen Betroffene einen Fahrplan für die neue Lebenssituation. Hier setzt der digitale Begleiter mit Informationen, Checklisten und praktischen Anleitungen zur Pflege und zu Pflegeleistungen an. Zudem ermöglicht die App, sich digital mit weiteren pflegenden Angehörigen, Freunden und Nachbarn zu vernetzen.

Informationen rund um das Thema Pflege gibt es bei der AOK-Pflegeberatung in Kaufbeuren und im Ostallgäu unter der Rufnummer 08341 431-264.

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Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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