Vergabeprozess der Kita-Plätze geht weiter

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Stellungnahme der Stadtverwaltung Kaufbeuren zur aktuellen Problem-Situation. Laut Verwaltung wird sie weiterhin alles Machbare leisten, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen. Dazu gehören ausreichende Plätze sowie qualifiziertes Personal

Die ungekürzte Stellungnahme der Stadtverwaltung Kaufbeuren

Das Referat für Kinder, Jugend und Bildung sowie die gesamte Stadtverwaltung Kaufbeuren wird weiterhin alles Machbare leisten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Kaufbeuren sicher zu stellen. Dazu gehören ausreichende Plätze in Kitas sowie qualifiziertes Personal, das die Kinder bildet, betreut und fördert.

Die aktuelle Situation in der Kindertagesbetreuung stellt sich wie folgt dar: Für 605 Kita-Plätze wurden in den vergangenen Wochen bereits Zusagen für das Betreuungsjahr 2023/2024 versandt. Leider warten dennoch etliche Eltern auf eine abschließende Zusage. Die Gründe dafür sind vielfältig und werden deshalb Schritt für Schritt erläutert:

1. Wie kam es zu der aktuellen Situation?

  • Verzögerungen bei geplanten Bauvorhaben aller Träger. Das bedeutet bauliche Erweiterungen der vorhandenen Kapazitäten sind später erfolgt als geplant oder noch nicht fertig gestellt. Ohne die notwendigen Räumlichkeiten sind Aufstockungen der Kapazitäten nicht umsetzbar. 
  • Überproportionaler Zuzug aus dem In- und Ausland (Zuwanderung nach Kaufbeuren). Die Gründe für diesen Zuzug reichen von internationalen Flüchtlingsbewegungen bis hin zum verbesserten Arbeitsmarkt, weshalb sich Menschen hier ansiedeln. 
  • Verdreifachung der Integrations-Kinder seit 2019 (19) bis 2023 (58). Hintergrund: Die I-Kinder haben besonderen Betreuungsbedarf und benötigen deshalb zwei Kita-Plätze. 
  • Der Mangel an Fachkräften wird deutschlandweit zu einer immer größer werdenden Herausforderung. Dies betrifft in Kaufbeuren gleichermaßen die kommunalen Kindertageseinrichtungen als auch die Einrichtungen der freien Träger.

2. Die Platzvergabe erfolgt nach vorher definierten Kriterien. Dazu gehören:

  • die rechtzeitige Anmeldung bis Ende Februar
  • Vorschulkinder
  • Bestandskinder, die in der Kindertageseinrichtung von einer in die andere Betreuungsform wechseln (z.B. von der Krippe in den Kindergarten)
  • Geschwisterkinder, deren Bruder oder Schwester bereits in der entsprechenden Einrichtung sind
  • unterjährige Kinder, z. B. Zuzug oder Vollendung des ersten bzw. dritten Lebensjahres im laufenden Betreuungsjahr
  • alle weiteren Kinder

3. Die Platzvergabe erfolgt ebenfalls nach Aspekten der Dringlichkeit. Die verschiedenen Unterteilungen dafür sind:

  • Kinder von Erwerbstätigen, Arbeit-Aufnehmenden (alleinerziehende Erwerbstätige/Arbeit-Aufnehmende oder beide Eltern, die im Betreuungsjahr nachweislich erwerbstätig sind/werden)
  • Kinder von Eltern, die arbeitsuchend gemeldet sind oder nach dem SGB II leistungsberechtigt sind
  • in Abstimmung mit dem Sozialdienst des Jugendamtes haben Vorrang:
    o Kinder von alleinerziehenden Eltern
    o Kinder, deren Eltern Hilfen zur Erziehung erhalten
    o Kinder mit besonderem Förderbedarf (Inklusion)

Das städtische Service-Team der Kindertagesbetreuung und die Kindertageseinrichtungen arbeiten mit Hochdruck daran, weitere Kinder aufnehmen zu können. Der Vergabeprozess ist demnach also noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Bearbeitung der offenen Anfragen erfolgt in den kommenden Wochen durch die Stadt Kaufbeuren. Beispielsweise sind die geplanten Einschulungen noch nicht abgeschlossen. Dies wiederum wirkt sich auf die Zahl der verfügbaren Plätze in den Kindergärten aus, da wie oben beschrieben, Bestandskinder vorrangig behandelt werden, um eine Umgewöhnung zu vermeiden. Zudem hatten die Eltern bis Anfang April Zeit, ihre zugesicherten Plätze anzunehmen oder entsprechend abzulehnen. Deshalb ist das Geschehen noch sehr dynamisch und keineswegs endgültig.

Welche Maßnahmen trifft die Abteilung Kindertagesbetreuung der Stadtverwaltung Kaufbeuren?

Wie geht es jetzt für die betroffenen Eltern, die noch auf eine Zusage warten, weiter?

In den nächsten Wochen werden noch Zusagen erteilt. Das Service-Team der Kindertagesbetreuung bittet die Eltern, deren Kinder aktuell noch keine Zusage für das kommende Betreuungsjahr (bis 31.12.2023) erhalten haben, sich bei uns zu melden. Um alle Fälle nach der Dringlichkeit zu prüfen, benötigen wir eine Bestätigung des Arbeitsgebers mit den jeweiligen Wochenstunden und Arbeitstagen. Hierzu wird es ein Formblatt geben, das den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

Referatsleiterin Cornelia Otto, zuständig für die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung, erklärt: „Ich kann Ihnen versichern, dass wir die aktuelle Situation verbessern möchten. Dazu werden wir jeden einzelnen Fall gründlich prüfen und bewerten.“

Die Abteilung Kindertagesbetreuung steht Ihnen bei der Suche nach einer Lösung tatkräftig zur Seite. Sie erreichen das Service-Team von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch/Donnerstag von 14:00 bis 16:00 unter der Telefonnummer 08341 437-9255 oder unter der E-Mail-Adresse kinderbetreuung@kaufbeuren.de.

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Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 6,1 l/100km; Stromverbrauch WLTP: kWh/100km; Elektrische Reichweite: km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 139 g/km;

Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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