Zuweisung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen

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Foto: Marketingagentur Tenambergen
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Die Stadt Kaufbeuren wurde am 20.01.2023 darüber unterrichtet, dass voraussichtlich in der Woche vom 23.01. bis 27.01.2023 etwa 180 Personen zugewiesen werden. Geplant wurde mit 86 Personen

Bei den Personen handelt es sich um ukrainische Flüchtlinge. Ausgehend von einem bayerischen Quotenminus von rd. 7000 Personen im Bundesvergleich bestehen seitens des Freistaats Bayern Vereinbarungen mit Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, dass dort ankommende ukrainische Flüchtlinge in Bayern untergebracht werden. Innerhalb Bayerns wiederum besteht für den Regierungsbezirk Schwaben ein Quotenminus von rd. 2500 Personen. Dieses Quotenminus ist über Zuweisungen von Flüchtlingen an die Kreisverwaltungsbehörden voraussichtlich noch in dieser Woche abzubauen.

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Entsprechend der bisher angewandten DV-Asyl würden auf die Stadt KF insgesamt nur 86 Personen entfallen. Für diese Anzahl von Personen wurden unsererseits ausreichend Unterkünfte bereitgestellt. Deshalb versucht die Stadt Kaufbeuren aktuell eine Reduzierung der zugewiesenen Flüchtlinge zu erreichen. Die Nutzung einer Turnhalle soll so möglichst vermieden werden.

Angesichts der kurzen Vorbereitungszeit sind wir nach derzeitigem Stand leider gezwungen eine Turnhalle für die nicht nur vorübergehende Unterbringung von etwa 100 Personen vorzubereiten. Hierzu laufen Gespräche mit dem Bayerischen Roten Kreuz um die Turnhalle an der Sophie-la-Roche-Realschule entsprechend auszustatten. Die Schulleitung wurde noch am Wochenende vom Sachverhalt informiert, damit schnellstmöglich Lösungen für den Schulsport gefunden werden. Bezüglich der Vereinsnutzung wurde ebenfalls Kontakt mit den Verantwortlichen aufgenommen damit schnell angemessene Alternativen bereitgestellt werden können.

Um eine mögliche Turnhallennutzung so kurz wie möglich zu halten, laufen derzeit Überprüfungen von geeigneten Containerstandorten.

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Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 6,1 l/100km; Stromverbrauch WLTP: kWh/100km; Elektrische Reichweite: km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 139 g/km;

Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

Kontakt

Firma: Auto Singer GmbH & Co. KG
Straße: Augsburger Str. 85-87
PLZ Stadt: 87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 – 9515 – 0
Email: info-kf@autosinger.de
Internet: www.autosinger.de


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