Expertenwissen zur kommunalen Selbstverwaltung – verständlich und praxisnah vermittelt
Am Donnerstagabend, 27. November 2025, fand in Kaufbeuren im gut gefüllten Kolpinghaus ein ausführlicher Vortrag zum Thema „Grundlagen des Kommunalrechts in Deutschland“ statt. Eingeladen zur Veranstaltung hatten die KAB Kaufbeuren, die Pfarreiengemeinschaft Kaufbeuren, das Generationenhaus Kaufbeuren, die VHS Kaufbeuren und die Kolpingsfamilie Kaufbeuren.
Referent Dominik Weishaupt, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsbetriebswirt (BVS), Dozent, Bereichsleiter und stellvertretender Hauptamtsleiter der Stadt Augsburg, führte die Teilnehmenden verständlich und praxisnah in die zentralen Strukturen und Funktionsweisen der kommunalen Selbstverwaltung ein – mit besonderem Fokus auf die Rechtslage in Bayern und die spezifischen Rahmenbedingungen der Stadt Kaufbeuren.
Im Mittelpunkt des Vortrags standen die Wesensgarantien der kommunalen Selbstverwaltung, darunter Personal-, Planungs-, Satzungs- sowie Finanz- und Abgabenhoheit. Diese Grundpfeiler sichern den Gemeinden weitreichende Autonomie. Zudem wurde die Stellung der Kommunen im Staatsaufbau erläutert: als Teil der Exekutive und als eigenständige Gebietskörperschaften mit Hoheitsgewalt.
Ein zentraler Schwerpunkt lag auf der Unterscheidung der kommunalen Aufgabenbereiche. Weishaupt erläuterte anschaulich die Unterschiede zwischen dem eigenen Wirkungskreis – mit Pflicht- und freiwilligen Aufgaben wie Wasserversorgung, Kindergärten oder Kulturangeboten – sowie dem übertragenen Wirkungskreis, zu dem staatliche Aufgaben wie Melde- und Passwesen oder die Durchführung von Wahlen gehören.
Ausführlich vorgestellt wurden außerdem die Hauptorgane der kommunalen Verwaltung: der Oberbürgermeister als „Triathlet“ zwischen Verwaltungsleitung, Vorsitz im Stadtrat und Organ der Gemeinde sowie der Stadtrat als zentrales Beschlussgremium. Zuständigkeiten, Zusammensetzung und die Rolle von Ausschüssen wurden ebenso beleuchtet wie die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Mandatsträger.
Ein weiterer inhaltlicher Baustein war das kommunale Haushaltsrecht. Behandelt wurden unter anderem der Haushaltsausgleich, die Bedeutung von Steuern, Gebühren und staatlichen Zuweisungen sowie die Rolle des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) und strukturelle Lösungsmodelle wie Zweckverbände oder Kommunalunternehmen.
Abschließend informierte der Vortrag über die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Neben Petitionsrecht, Bürgerversammlungen und Bürgeranträgen wurden insbesondere Bürgerbegehren und Bürgerentscheide als wirkungsvolle Instrumente direkter Demokratie hervorgehoben. Die Bedeutung von Geschäftsordnung und Öffentlichkeitsgebot für transparente Entscheidungsprozesse wurde dabei besonders betont.
Der Vortrag bot den Teilnehmenden eine umfassende Orientierung über Aufgaben, Strukturen und Entscheidungsprozesse der kommunalen Ebene – und zeigte zugleich auf, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv Einfluss auf kommunalpolitische Themen nehmen können.



















