IHK-Experten informieren über wichtige gesetzliche Änderungen für 2025

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Neues Jahr, neue Vorschriften: Im Jahr 2025 treten einige rechtliche Änderungen in Kraft, die Unternehmen und ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen – von der E-Rechnung bis hin zu Einreiseregelungen

Die Experten der IHK Schwaben erklären, worauf man sich nach dem Jahreswechsel einstellen muss.

Elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr

Digital statt Papier: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen eingeführt. „Der neue Standard ist ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung der Geschäftsprozesse für Unternehmen“, sagt Simion Berg aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Die Unternehmen müssen Rechnungen bei Geschäftstransaktionen künftig in einem standardisierten Format empfangen. Details gibt es unter ihk.de/schwaben, Nr. 6048506.

Mehr Barrierefreiheit im Wirtschaftsleben

Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird 2025 auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Im Juni tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Anbieter bestimmter – vorwiegend digitaler Produkte und Dienstleistungen – diese so auszugestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. „Mit diesem Gesetz, das EU-Recht umsetzt, soll allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Das schließt Menschen mit Behinderung ebenso ein wie ältere Personen oder Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien“, erläutert IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler. Das Gesetz gilt u. a. für Mobiltelefone oder Hardwaresysteme, aber auch für Webseiten, Apps, elektronische Ticketdienste oder Bankdienstleistungen. Gefordert wird z. B., dass bei diesen Produkten eine Vorlesefunktion integriert wird. Für andere Geräte wie Selbstbedienungsterminals oder Geldautomaten gelten Übergangsfristen. Weitere Informationen unter ihk.de/schwaben, Nr. 6292836.

Verpackungen: Diese Auflagen gelten

Mit der europäischen Verpackungsverordnung und dem nationalen Verpackungsgesetz soll Verpackungsmüll vermieden werden. Für Hersteller, z. B. von PET-Flaschen bedeutet das: Ab 2025 dürfen sie diese Flaschen nur in Umlauf bringen, wenn diese zu 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Außerdem müssen ab dem kommenden Jahr verschiedene Verpackungen kompostierbar sein, z. B. Tee- oder Kaffeebeutel, auch Verpackungen von Einzelportionseinheiten für Kaffee- oder Teesysteme oder Aufkleber auf Obst und Gemüse. Näheres dazu unter ihk.de/schwaben, Nr. 4442434.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs. „Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze“, sagt der Arbeitsrechtsexperte der IHK Schwaben, Jonathan Wehrstein. Damit liegt die Minijobgrenze ab Januar 2025 bei 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.672 Euro.
Weitere Informationen gibt es unter ihk.de/schwaben, Nr. 237452.

CO2-Steuer: Erdgas, Diesel und Benzin werden teurer

Brennstoffe wie Erdgas, Diesel oder Benzin werden im neuen Jahr teurer. Grund ist der CO2-Preis, der 2025 steigt. Seit 2021 gilt die CO2-Bepreisung. Ab 2025 müssen 55 Euro je Tonne bezahlt werden. Unmittelbar betroffen davon sind u. a. Importeure von Brennstoffen, Hersteller von Treibstoffen oder Großhändler. Doch auch wenn nicht jedes Unternehmen die entsprechenden Zertifikate erwerben muss – die Kosten werden auf die Energie- und Kraftstoffpreise umgelegt, so dass viele Betriebe und auch Verbraucher die Auswirkungen zu spüren bekommen. „Die CO2-Bepreisung hat erheblichen Einfluss auf die Energiekostenstruktur der Unternehmen“, sagt Peter Stöferle, Mobilitätsexperte der IHK Schwaben. „Insbesondere energieintensive Betriebe oder Logistiker sind betroffen.“ Weitere Informationen zu dem Thema unter ihk.de/schwaben, Nr. 4727934.

Ladepunkte für E-Autos werden Pflicht

Wer ein gewerbliches Gebäude, ein Hotel oder ein Geschäft mit größerem Parkplatz hat, muss ab dem kommenden Jahr Ladeinfrastruktur für E-Autos vorhalten. So sieht es das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (kurz „GEIG“) vor. Demnach muss nach dem 1. Januar 2025 jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. „Es gibt aber auch Ausnahmen“, erläutert die IHK-Expertin Dr. Kristin Wirth. Ist das Nichtwohngebäude im Eigentum eines kleineren und mittleren Unternehmens (KMU) und wird das Gebäude auch überwiegend von diesem selbst genutzt, greift das Gesetz nicht. Mehr dazu unter ihk.de/schwaben, Nr. 4813004.

Mehr Geld für Auszubildende

Gute Nachrichten für alle Azubis: Die Mindestausbildungsvergütung steigt auf 682,- Euro im ersten Ausbildungsjahr. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Das Berufsbildungsvalidierungs- und
-digitalisierungsgesetz bringt 2025 weitere Veränderungen im Bereich der beruflichen Bildung mit sich: So können sich Beschäftigte berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung erworben wurden, leichter feststellen und bescheinigen lassen. Außerdem ist es künftig möglich, dass einzelne Teile der Ausbildung digital und mobil durchgeführt werden. „Allerdings nur, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und die Ausbildungsinhalte dafür geeignet sind“, betont IHK-Ausbildungsexperte Dr. Christian Fischer. Weitere Informationen dazu gibt es unter ihk.de/schwaben, Nr. 6237538.

Einreise ins Vereinigte Königreich

Egal ob Geschäftsreise oder privater Urlaub: Staatsangehörige fast aller EU-Staaten, darunter auch Deutschland, die nach Großbritannien reisen, benötigen ab 2. April 2025 neben dem Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung. Dazu muss vorab eine so genannte Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragt werden. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem ESTA-System, das viele USA-Reisende bereits kennen. Wie sich die neue Regelungen konkret auswirkt, ist hier nachzulesen: ihk.de/schwaben, Nr. 6284158.

Produktsicherheit im Online-Handel

Jetzt wird es auch für Online-Händler ernst: Die Übergangsfrist, die ihnen im Rahmen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gewährt wurde, endet im Dezember 2024. Online-Plattformen müssen ab dann ebenfalls prüfen, ob ihre Produkte richtig gekennzeichnet sind und neben der Anschrift des Herstellers auch dessen elektronische Adresse, z. B. die E-Mail-Adresse, tragen. So können Verbraucher direkt Kontakt aufnehmen. Was diese Regelung für Händler und Verbraucher konkret bedeutet, ist unter ihk.de/schwaben, Nr. 6131454 nachzulesen.

Mehr Schutz vor Cyberkriminalität

Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, bringt aber auch Risiken mit sich. Mit neuen Regelungen, die Unternehmen, Verbraucher, aber auch Beschäftigte betreffen, will man diesen begegnen. So tritt der Cyber Resilience Act (CRA), der ab Ende 2024 gilt, bis 2027 stufenweise in Kraft. Er soll bei Produkten, die digitale Elemente enthalten, für mehr IT-Sicherheit sorgen. Die CRA-Regeln gelten sowohl für Verbraucherprodukte wie Smartphones oder digitales Spielzeug als auch für komplexe High-End-Anwendungen in der Industrie. Was konkret auf Unternehmen zukommt, ist hier zu erfahren: ihk.de/schwaben, Nr. 6278060. Auch die neue Maschinenverordnung enthält Regelungen, mit denen den Anforderungen an digitale Anwendungen Rechnung getragen wird. Hintergrund ist, dass durch die Fortschritte bei der Digitalisierung neue Regelungen, etwa bei der Mensch-Roboter-Zusammenarbeit oder bei autonomen Maschinen und Fernüberwachungsstationen, nötig sind. „Bei der Maschinenverordnung gilt eine zweijährige Übergangsfrist bei der Umsetzung. Wir empfehlen jedoch, sich schon jetzt mit den neuen Anforderungen auseinander zu setzen“, so Muschik. Weiterführende Informationen dazu sind hier zu finden: ihk.de/schwaben, Nr. 5834172.

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Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 6,1 l/100km; Stromverbrauch WLTP: kWh/100km; Elektrische Reichweite: km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 139 g/km;

Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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Firma: Auto Singer GmbH & Co. KG
Straße: Augsburger Str. 85-87
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