Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 

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Foto: Bayerische Polizei

Sicherheit weiterhin auf hohem Niveau

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West stellte heute die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vor. Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner und Leitender Kriminaldirektor Michael Haber präsentierten die aktuellen Zahlen und Entwicklungen im Rahmen einer Pressekonferenz.

 Allgemeine Kriminalitätslage

Die Gesamtzahl der registrierten Straftaten sank 2024 auf 34.386 Fälle, was einem Rückgang von 2,3 % entspricht (bereinigte Zahlen[1)). Auch die Kriminalitätshäufigkeitszahl (KHZ)[2] entwickelte sich positiv und sank von 3.486 auf 3.376.

Die Aufklärungsquote verzeichnete hingegen einen leichten Rückgang von 71,0 % auf 69,9 %.

„Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückzuführen, da zahlreiche Delikte, die in den Vorjahren zu hohen Aufklärungsquoten beigetragen haben, nun entfallen. Trotzdem bleiben unsere Zahlen auf einem hohen Niveau, und die Polizei Schwaben Süd/West ist weiterhin Garant für Sicherheit in der Region“, betonte Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner.

Tatverdächtige

Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen (bereinigte Zahlen) ging im Vergleich zum Vorjahr leicht um 3,5 % zurück. Im Jahr 2024 registrierte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West insgesamt 18.816 Tatverdächtige.

Von diesen waren 39,8 % (7.481 Personen) nichtdeutscher Herkunft[3]. Innerhalb dieser Gruppe wurden 2.005 Tatverdächtige als Zuwanderer erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen einen Anstieg um 2,2 %, ebenso wie die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer.

Zum Stichtag 31.12.2023 lebten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West insgesamt 1.018.639 Menschen.

„Wir registrierten im vergangenen Jahr die niedrigsten Fallzahlen seit zehn Jahren, mit Ausnahme der Corona-Jahre“,

sagte Polizeipräsidentin Dr. Strößner.

„Unsere Bürgerinnen und Bürger leben in einer der sichersten Regionen in Bayern.“

 Entwicklungen in verschiedenen Deliktsbereichen

Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner und Leitender Kriminaldirektor Michael Haber gaben detaillierte Einblicke in die Veränderungen innerhalb der einzelnen Deliktsbereichen.

Straßenkriminalität

Mit 5.027 Fällen stieg die Zahl der Delikte im Bereich der Straßenkriminalität[4] um 2,0 %. Etwa neun von zehn Fällen beziehen sich auf die Deliktsfelder Straßendiebstahl und Sachbeschädigungen.

Gewaltkriminalität

Der Deliktsbereich der Gewaltkriminalität[5] setzt sich aus mehreren Straftaten zusammen, deren Gemeinsamkeit eine besondere Gewaltbereitschaft des Täters zeigt. Die Gewaltkriminalität nahm um 18,1 % zu und machte 4,0 % der Gesamtkriminalität aus. Die Aufklärungsquote lag bei 87,3 % (2023: 86,3 %). Knapp 9 von 10 Gewaltstraftaten wurden geklärt. 23,4 % der Tatverdächtigen standen unter Alkoholeinfluss.

Wohnungseinbruchsdiebstahl

Mit 178 Fällen weist der Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) erneut einen deutlichen Rückgang zum Vorjahr (-18,0 %; -39 Fälle) auf. Seit dem Höchststand der Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2016 mit mehr als 500 Fällen wurden im vergangenen Jahr mit Ausnahme der Corona-Jahre 2020/2021 die wenigsten Einbruchdiebstähle in Wohnungen im Präsidiumsbereich verzeichnet. Die Fallzahlen liegen damit deutlich unter dem bayerweiten Durchschnitt (Anstieg der Fallzahlen in Bayern um 4,9 %.).

„Dank unserer präventiven Maßnahmen wie Schwerpunktkontrollen, Aufklärungskampagnen und der verstärkten Sensibilisierung der Bevölkerung konnten wir diesen erfreulichen Trend fortsetzen“,

so Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner

Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Kriminalpolizeiinspektionen in Kempten, Memmingen und Neu-Ulm informieren die Bürgerinnen und Bürger weiterhin kostenlos darüber, wie sie das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, minimieren können. Diese Beratungsangebote wurden im vergangenen Jahr intensiv genutzt und ergänzten die präventiven Maßnahmen wirkungsvoll. Die Hälfte der angezeigten Wohnungseinbruchdiebstähle scheitern an den Sicherungstechniken. Informationen und Tipps finden Sie unter folgenden Links:

Einbruchschutzkampagne – „K-EINBRUCH“

Polizei-Beratung – Tipps/Einbruch

Sexualstraftaten

Der größte Anteil der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist wie im Vorjahr das Delikt „Verbreitung kinderpornografischer Schriften“. Es ist ein Anstieg von 24,4 % auf 490 Fälle im Bereich der Verbreitung Kinderpornografie festzustellen. Der Anteil der Tatverdächtigen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren sank von 38,1 % (2023) auf 30,3 %. Hier scheinen die zahlreichen Präventionsveranstaltungen und -kampagnen bei den Jugendlichen und Heranwachsenden sich positiv auf die Entwicklung der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr auszuwirken.

Die Zahl der Vergewaltigungsfälle bleibt mit 95 Delikten nahezu auf dem Vorjahresniveau (96 Fälle). Bei mehr als ¾ aller Fälle bestand eine formelle/informelle Vorbeziehung zwischen Opfer und Täter. Eine erfreuliche Entwicklung zeigt sich im Bereich des sexuellen Missbrauchs, insbesondere auch von Kindern, wo die Fallzahlen um 10,9 % zurückgegangen sind.

Rauschgiftdelikte

Der Deliktsbereich Rauschgiftkriminalität umfasst jeglichen Umgang mit Betäubungsmitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Die Zahl der Rauschgiftdelikte ist stark rückläufig und stark von Kontrollen abhängig. 2024 wurden 1.971 Fälle registriert (-43,3 % im Vergleich zu 2023 mit 3.476 Fällen). Die Aufklärungsquote lag bei 94,4 %.

Hauptgrund für diesen Rückgang ist die Änderung des Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den Besitz und Eigenanbau unter bestimmten Bedingungen legalisiert und Konsumverbotszonen eingeführt hat.

Gegensätzliche Entwicklung bei anderen Drogen: Während die Fallzahlen im Bereich Cannabis stark gesunken sind, stiegen die Verstöße bei Heroin und Kokain. Heroinverstöße nahmen um 35,7 % (38 Fälle) und Kokainverstöße um 14,1 % (251 Fälle) zu.

Trotz des Rückgangs der Cannabis-Fälle brachte das KCanG neue Herausforderungen mit sich. Die Abgrenzung von Konsumverbotszonen, etwa im 100-Meter-Radius um Schulen, gestaltete sich schwierig, ebenso die Kontrolle des Eigenanbaus in Mehrpersonenhaushalten. Zudem stiegen die Drogendelikte im Straßenverkehr um 8,2 % auf 1.291 Fälle, hinzu kamen 713 Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabis. Der Rückgang der Cannabis-Delikte spiegelt die Gesetzesänderung wider, während Heroin und Kokain sowie Drogendelikte im Straßenverkehr weiterhin polizeiliche Herausforderungen darstellen.

„Die Anwendung des Konsumcannabisgesetzes stellt die Polizei vor Herausforderungen, beispielsweise bei der Überwachung der Konsumverbotszonen oder der Kontrolle des Eigenanbaus von Marihuana in Wohnungen. Berücksichtigt man die Sicherstellung großer Mengen von Marihuana an den Grenzen und im Inland kann von der Eindämmung des Schwarzmarktes keine Rede sein!“,

sagt Leitender Kriminaldirektor Haber.

Detaillierte Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, insbesondere auch landkreisbezogene Zahlen, können dem Sicherheitsbericht entnommen werden. Der Sicherheitsbericht 2024 und der Tabellenteil mit regionalen Zahlen können unter folgendem Link abgerufen werden: Sicherheitsbericht und Tabellenteil 2024 PP SWS

Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013)

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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