Finanzausgleich: Zwölf Milliarden Euro vom Freistaat an die Kommunen

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FREIE WÄHLER-Fraktion ein starker Partner der Kreise, Städte und Gemeinden

Am 4. November haben sich der Freistaat Bayern und die Kommunen auf einen Kommunalen Finanzausgleich geeinigt, der ein Volumen von zwölf Milliarden Euro umfasst. Die Vereinbarung trägt auch die starke Handschrift der FREIEN WÄHLER als Regierungsfraktion, für die Hubert Aiwanger als stellvertretender Ministerpräsident und Bernhard Pohl als stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses am Verhandlungstisch saßen.

Bernhard Pohl, Erster Stellvertretender Vorsitzender der Freie Wähler Landtagsfraktion bilanziert: „Die aufgrund einer verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik schwierige Haushaltslage des Bundes schlägt auch auf den Freistaat Bayern und die Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden durch. Umso erfreulicher ist es, dass die Verhandlungspartner eine im Rahmen der Möglichkeiten zufriedenstellende Lösung gefunden haben.“ Man sei sich aber darüber einig, dass die finanziellen Herausforderungen in der Zukunft nur dann gemeistert werden können, wenn die wirtschaftliche Talsohle rasch durchschritten werden kann. Außerdem führe kein Weg am Bürokratieabbau und der Senkung von Standards vorbei.

Die Ursachen sind laut Pohl vielfältig: „Stetig steigende Sozialausgaben gerade bei der Jugendhilfe, die Integration von Flüchtlingen, höhere Personalkosten und ständig steigende Kosten für Baumaßnahmen belasten die Haushalte der Kommunen in besonderem Maße. Die fehlenden Steuereinnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Rezession tragen ebenfalls dazu bei, die Haushaltsplanung für zahlreiche Kommunen in kaum je dagewesenem Umfang zu erschweren. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER als starker Partner der Kreise, Städte und Gemeinden die Linie vertreten, den eigenen Haushalt nicht zu schonen und stattdessen die Kommunen kräftig zu unterstützen“, kommentiert der Haushaltspolitiker.

Sofern der Bayerische Landtag als Haushaltsgesetzgeber seine Zustimmung erteile, stiegen die Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr auf 4,85 Milliarden Euro und damit um circa 410 Millionen Euro oder knapp neun Prozent gegenüber dem Vorjahr, rechnet Pohl vor: „Insgesamt stellt der Freistaat Bayern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 11,98 Milliarden Euro an Mitteln zur Verfügung. Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wird von 12,75 Prozent auf 13 Prozent angehoben.“

Im kommenden Jahr fließen knapp 33 Millionen Euro an staatlichen Mitteln für Schlüsselzuweisungen nach Kaufbeuren, so Pohl weiter. Die kreisfreie Stadt erhält damit fast drei Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen wie im vergangenen Jahr. „Angesichts der aktuellen Haushaltslage Kaufbeurens werden diese Zuweisungen auch dringend benötigt! Es ist ein wichtiges Signal, dass auch in diesem Jahr wirtschaftlich eher schwächer gestellte Städte und Gemeinden besonders berücksichtigt werden“, schließt Bernhard Pohl.

In den Landkreis Ostallgäu fließen 65,4 Millionen, so Pohl weiter: „Davon erhalten der Landkreis Ostallgäu 27,9 Euro, und die kreisangehörigen Gemeinden werden mit 37,5 Millionen Euro bedacht.“ Dies ist eine Steigerung der Zuweisungen an die Gemeinden um 88%.

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Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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