Über 160 Teilnehmer bei VDK-Informationsveranstaltung „Haben Sie gut vorgesorgt“. Fotos: Gerd Wolff
Als Referentin hatten die Ortsverbände Frau Susanne Kristin, Fachanwältin für Familienrecht und schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig, eingeladen.
Informationsveranstaltung „Haben Sie gut vorgesorgt“ des Sozialverbandes VdK, Ortsgruppen Kaufbeuren, Neugablonz und Mauerstetten-Germaringen am 18.11.2023
Zur Informationsveranstaltung „Haben Sie gut vorgesorgt“ konnten die drei Vorsitzenden Brigitte Hillebrand, Renate Domin und Herr Kreher der VdK Ortsverbände Kaufbeuren, Neugablonz und Mauerstetten-Germaringen, in der Mehrzweckhalle Mauerstetten, über 160 Teilnehmer begrüßen.
Als Referentin hatten die Ortsverbände Susanne Kristin, Fachanwältin für Familienrecht und schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig, eingeladen. Diese informierte die Teilnehmer kompetent, anschaulich und an Hand von diversen Beispielen über die Notwendigkeit von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie über Patientenverfügungen.
Des Weiteren informierte Kristin auch über die Notwendigkeiten von Beglaubigungen bzw. Beurkundungen dieser Unterlagen, wo man diese bekommt und deren Gültigkeiten.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.
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