Informationen und Formulare ab sofort auf kaufbeuren.de
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat aufgrund der aktuellen Überschwemmungen im Freistaat die Möglichkeit von Soforthilfen für Betroffene geschaffen.
Außerdem wurden Antragsstellungen auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger, die solche Soforthilfen in Anspruch nehmen möchten, sollen die dafür vorgesehenen Anträge bei den zuständigen Landratsämtern/kreisfreien Städten stellen.
Die Stadt Kaufbeuren stellt auf ihrer Homepage www.kaufbeuren.de ab sofort alle erforderlichen Informationen und Formulare für die Beantragung der Soforthilfen zur Verfügung. Für Rückfragen zu gestellten Anträgen, steht von Seiten der Stadtverwaltung Frau Huber aus der Kämmerei telefonisch unter 08341 437-212 zur Verfügung.