Die Allgemeinverfügung hier zum Download als PDF
Gemäß einer weiterhin gültigen Allgemeinverfügung weist die Stadt Kaufbeuren darauf hin, dass an Silvester und am Neujahrstag aus Brandschutzgründen das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II im gesamten Altstadtbereich untersagt ist.
Dazu gehören zum Beispiel Kleinfeuerwerk, wie Raketen, Schwärmern, Knallkörpern, Batterien usw.
Zusätzlich bittet die Stadt Kaufbeuren im Allgemeinen darum, auf das Abschießen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen generell zu verzichten. Bitte nehmen Sie auf Anwohner Rücksicht und halten Sie beispielsweise Abstand zu Gehölzen, dem Pferdehof Oberbeuren sowie vom Kronenberg.