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Bayern begrenzt öffentlichen Konsum: Rauchen von Cannabis soll unter anderem in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden

Bayerns Ministerrat hat wichtige Beschlüsse gefasst, um den öffentlichen Konsum von Cannabis trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung zu begrenzen

Ziel ist insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Unter anderem soll das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren.

Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.

Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen durch die Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen kontrolliert.

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Es ist falsch, dass Musik, Kunst, Werken und Gestalten zusammengelegt werden – Kultusministerin Anna Stolz schafft Klarheit

Selbstverständlich setzen wir dabei auf die ganzheitliche Bildung

Im Rahmen der Auszeichnung von 140 Grundschulen zur „Musikbegeisterten Grundschule“ in der Münchner Residenz schaffte Kultusministerin Anna Stolz Klarheit in der aktuellen PISA-Debatte. Sie bedauerte, dass in den letzten Tagen viel Falsches verbreitet worden sei.

Sie führte aus:

„Es ist schlichtweg falsch, dass Musik, Kunst sowie Werken und Gestalten in einem Gemeinschaftsfach zusammengelegt werden. Sie bleiben selbstverständlich eigenständige Fächer – auch im Stundenplan.Außerdem kann jedes dieser Fächer weiterhin mit genauso vielen Stunden wie bisher unterrichtet werden. Unsere Schulleitungen und Lehrkräfte erhalten die hierfür notwendigen Gestaltungsspielräume.“ Die Kultusministerin betonte: „Selbstverständlich setzen wir dabei auf die ganzheitliche Bildung. Deswegen werden keine Fächer gestrichen und es sollen auch keine Fächer gegeneinander ausgespielt werden. Die Profis vor Ort kennen die Talente und Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler am besten. Mehr Flexibilität ermöglicht deshalb eine noch passgenauere Förderung.“

Welchen besonderen Stellenwert die Musik in den bayerischen Schulen hat, zeigten insbesondere auch die 140 Grundschulen, die heute aus allen Ecken des Freistaats nach München gekommen sind, um die Auszeichnung Musikbegeisterte Grundschule entgegenzunehmen. Ihnen gratulierte Kultusministerin Anna Stolz herzlich: „Musik fördert die Kreativität, tut der Seele gut und stärkt noch dazu die Gemeinschaft. All das beweisen uns die Musikbegeisterten Grundschulen mit ihrem außergewöhnlichen Engagement – weit über den Musikunterricht hinaus.“ Die Kultusministerin dankte allen Beteiligten für die tatkräftige Unterstützung, insbesondere den Schulleitungen und Lehrkräften, dem Bayerischen Musikrat sowie der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle Musik.

Das Profil der Musikbegeisterten Grundschule

An den Musikbegeisterten Grundschulen ist die Musik konsequent im Schulalltag verankert, beispielsweise durch Klassenmusizieren wie Chor- und Instrumentalklassen, Morgenrituale, Lernlieder, Schulversammlungen sowie interdisziplinäre Angebote. Weiterhin überzeugten sie durch die Teilnahme am Aktionstag Musik in Bayern und bei verschiedenen Veranstaltungen in Schule und Öffentlichkeit sowie in der Kooperation mit externen Partnern. Das musikalische Konzept der Schule wird dabei von der gesamten Schulfamilie unterstützt.

Partner der Initiative sind die Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM) und der Bayerische Musikrat (BMR).

Neben einem repräsentativen Profilschild erhielten die Schulen für ihr außerordentliches Engagement einen Einmalbetrag in Höhe von 1.000 Euro, der insbesondere der Umsetzung von musikalischen Aktivitäten wie gemeinsamen Projekten beispielsweise mit Verbänden, Vereinen sowie mit Musikerinnen und Musikern vor Ort dient. Außerdem werden spezielle Fortbildungsangebote über die Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik sowie eine eigens für die Musikbegeisterte Grundschule verfasste fantastische Geschichte voller Abenteuer und Musik zur Verfügung gestellt.