Kategorien
Politik Verwaltung Wirtschaft

Ministerrat bringt eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern auf den Weg

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Juli 2024: Eigenes Ladenschlussgesetz / Abbau bürokratischer Hürden / Sonn- und Feiertage bleiben geschützt

Der Freistaat Bayern wird auf Beschluss des Ministerrates ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) erhalten. Damit wird der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode umgesetzt, der weitere lange Einkaufsnächte und den durchgängigen Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte als neue Form der Nahversorgung vorsieht.

Das BayLadSchlG wird das Bundesladenschlussgesetz von 1956 ersetzen. Im Sinne der Deregulierung und Entbürokratisierung werden zudem überflüssige Regelungen aufgehoben und bürokratische Hindernisse abgebaut. Die Balance der verschiedenen Interessen und der wichtige Schutzgedanke des Ladenschlussrechts bleiben gewahrt.

Folgende Eckpunkte werden gesetzlich verankert:

  • Die allgemeinen werktäglichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werden beibehalten.
  • Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist verfassungsrechtlich geschützt und wird nicht angetastet. Weiterhin erlaubt sind bis zu vier anlassbezogene verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr, welche durch die Gemeinden selbst festgesetzt werden.
  • Städte und Gemeinden bekommen erstmals die Möglichkeit, pro Jahr bis zu acht längere anlasslose Einkaufsnächte von Montag bis Samstag bis 24 Uhr abzuhalten. Bislang war es maximal einmal jährlich im Kerngebiet einer Gemeinde aufgrund einer Trägerveranstaltung möglich. Es bedarf künftig keiner Genehmigung durch die Bezirksregierungen mehr.
  • Durchgehender Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte: Diese wurden bislang als reine Warenautomaten angesehen, fielen folglich nicht unter das Ladenschlussgesetz des Bundes und durften an Werktagen 24 Stunden öffnen, an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt. Nach aktueller Rechtsprechung werden digitale Kleinstsupermärkte als Verkaufsstellen gewertet und unterliegen damit dem Ladenschlussgesetz des Bundes. Damit ein durchgehender Betrieb auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen möglich ist, bedarf es im BayLadSchlG einer Ausnahme. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese nun generell öffnen. Den zeitlichen Rahmen gibt die jeweilige Gemeinde vor. Eine Beschränkung des Sortiments digitaler Kleinstsupermärkte ist gegenüber dem üblichen Warenangebot von Supermärkten nicht vorgesehen. Die maximal zulässige Verkaufsflächengröße beträgt 150 Quadratmeter.
  • Der Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusorten an bis zu 40 Tagen im Jahr bleibt erhalten, sofern er auf ein bezirksbezogenes Warensortiment sowie touristisch relevante Warengruppen und Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind, beschränkt ist. In diese Kategorie fallen derzeit etwa 500 der 2.056 bayerischen Gemeinden. Durch konkretisierte Kriterien sollten künftig im Wesentlichen die bisherigen Ausflugs- und Wallfahrtsorte ihren Status beibehalten können. Das Verfahren zur Bestimmung der Ausflugs- und Wallfahrtsorte wird jedoch flexibilisiert.
  • Verkauf an Verkehrsanlagen: Hinsichtlich der Öffnungszeiten werden Verkaufsstellen an Fernbusterminals den internationalen Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt. Sie sind bislang nicht gesondert im Gesetz erfasst.
Kategorien
Politik Verwaltung

Bayern begrenzt öffentlichen Konsum: Rauchen von Cannabis soll unter anderem in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden

Bayerns Ministerrat hat wichtige Beschlüsse gefasst, um den öffentlichen Konsum von Cannabis trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung zu begrenzen

Ziel ist insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Unter anderem soll das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren.

Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.

Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen durch die Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen kontrolliert.

Kategorien
Bildung Politik Verwaltung

Es ist falsch, dass Musik, Kunst, Werken und Gestalten zusammengelegt werden – Kultusministerin Anna Stolz schafft Klarheit

Selbstverständlich setzen wir dabei auf die ganzheitliche Bildung

Im Rahmen der Auszeichnung von 140 Grundschulen zur „Musikbegeisterten Grundschule“ in der Münchner Residenz schaffte Kultusministerin Anna Stolz Klarheit in der aktuellen PISA-Debatte. Sie bedauerte, dass in den letzten Tagen viel Falsches verbreitet worden sei.

Sie führte aus:

„Es ist schlichtweg falsch, dass Musik, Kunst sowie Werken und Gestalten in einem Gemeinschaftsfach zusammengelegt werden. Sie bleiben selbstverständlich eigenständige Fächer – auch im Stundenplan.Außerdem kann jedes dieser Fächer weiterhin mit genauso vielen Stunden wie bisher unterrichtet werden. Unsere Schulleitungen und Lehrkräfte erhalten die hierfür notwendigen Gestaltungsspielräume.“ Die Kultusministerin betonte: „Selbstverständlich setzen wir dabei auf die ganzheitliche Bildung. Deswegen werden keine Fächer gestrichen und es sollen auch keine Fächer gegeneinander ausgespielt werden. Die Profis vor Ort kennen die Talente und Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler am besten. Mehr Flexibilität ermöglicht deshalb eine noch passgenauere Förderung.“

Welchen besonderen Stellenwert die Musik in den bayerischen Schulen hat, zeigten insbesondere auch die 140 Grundschulen, die heute aus allen Ecken des Freistaats nach München gekommen sind, um die Auszeichnung Musikbegeisterte Grundschule entgegenzunehmen. Ihnen gratulierte Kultusministerin Anna Stolz herzlich: „Musik fördert die Kreativität, tut der Seele gut und stärkt noch dazu die Gemeinschaft. All das beweisen uns die Musikbegeisterten Grundschulen mit ihrem außergewöhnlichen Engagement – weit über den Musikunterricht hinaus.“ Die Kultusministerin dankte allen Beteiligten für die tatkräftige Unterstützung, insbesondere den Schulleitungen und Lehrkräften, dem Bayerischen Musikrat sowie der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle Musik.

Das Profil der Musikbegeisterten Grundschule

An den Musikbegeisterten Grundschulen ist die Musik konsequent im Schulalltag verankert, beispielsweise durch Klassenmusizieren wie Chor- und Instrumentalklassen, Morgenrituale, Lernlieder, Schulversammlungen sowie interdisziplinäre Angebote. Weiterhin überzeugten sie durch die Teilnahme am Aktionstag Musik in Bayern und bei verschiedenen Veranstaltungen in Schule und Öffentlichkeit sowie in der Kooperation mit externen Partnern. Das musikalische Konzept der Schule wird dabei von der gesamten Schulfamilie unterstützt.

Partner der Initiative sind die Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM) und der Bayerische Musikrat (BMR).

Neben einem repräsentativen Profilschild erhielten die Schulen für ihr außerordentliches Engagement einen Einmalbetrag in Höhe von 1.000 Euro, der insbesondere der Umsetzung von musikalischen Aktivitäten wie gemeinsamen Projekten beispielsweise mit Verbänden, Vereinen sowie mit Musikerinnen und Musikern vor Ort dient. Außerdem werden spezielle Fortbildungsangebote über die Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik sowie eine eigens für die Musikbegeisterte Grundschule verfasste fantastische Geschichte voller Abenteuer und Musik zur Verfügung gestellt.