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Politik Wirtschaft

Hochwasser: Wirtschaftsministerium bittet Unternehmen, Flutschäden rasch von Sachverständigen dokumentieren zu lassen

Aiwanger: „Wir haben die Soforthilfen für Flutschäden auf den Weg gebracht. Betroffene Unternehmen sollten Sachverständige zur Schadensfeststellung rasch beauftragen“

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die vom Ministerrat am Dienstag beschlossenen Soforthilfen für die von der aktuellen Flut betroffenen Unternehmen und Freiberufler auf den Weg gebracht. Die Richtlinien werden aktuell noch mit den beteiligten Stellen, insbesondere dem Finanzministerium und dem Obersten Rechnungshof (ORH), abgestimmt und sollen so rasch wie möglich in Kraft treten. Auf Basis dieser Richtlinien können Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden. Wie bei früheren Hochwasserereignissen handelt es sich hier um eine Investitionsförderung mit besonderen Erleichterungen, die eine zügige Bewilligung der Gelder ermöglichen.

Für die Hilfen wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen Gutachter benötigt. Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass, unabhängig vom Inkrafttreten der Richtlinien, schon jetzt mit der Behebung der Schäden begonnen werden kann. Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund der oben genannten beihilferechtlichen Vorgaben aber die Schadensdokumentation durch einen anerkannten Sachverständigen nötig.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Wir wollen, dass die Bewilligung möglichst rasch, reibungslos und unbürokratisch läuft. Betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur können Sachverständige beauftragen. Wenn die Schadenshöhe festgestellt ist, kann die Soforthilfe beantragt werden. In der Regel gehen die Betriebe aber auf ihre Versicherungen zu, die den Schaden übernehmen.“

Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur bis zu 500 Mitarbeitern wird laut Aiwanger eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Antragstellung wird bei den zuständigen Bezirksregierungen möglich sein.

Auch Gewerbebetriebe, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, werden unterstützt. Ihnen stehen bereits jetzt bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Anträge können bei den Landratsämtern gestellt werden.

Schließlich steht unterstützend auch bereits jetzt die LfA-Förderbank mit ihren etablierten, an die aktuelle Situation angepassten, Förderinstrumenten zur Verfügung.

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Panorama Politik Wirtschaft

Bis zu 200.000 Euro: Bayerns Wirtschaftsminister erläutert Flutschaden-Soforthilfe für Unternehmen

Naturkatastrophe

Aiwanger: „Unsere Flutschaden-Soforthilfe für die bayerische Wirtschaft ist ein passgenaues Unterstützungspaket. Bis zu 200.000 Euro sorgen dafür, dass Betroffenen geholfen wird.“

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat über Soforthilfen für von der aktuellen Flut betroffene bayerische Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft informiert. Dies sei ein „passgenaues Unterstützungspaket“ für die bayerische Wirtschaft. Aiwanger: „Wir helfen der bayerischen Wirtschaft mit den Soforthilfen, damit Betroffene nach der Naturkatastrophe nicht im Stich gelassen werden.“

Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur bis zu 500 Mitarbeitern wird laut Aiwanger eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.

Auch Gewerbetriebe, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, werden unterstützt. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).

Aiwanger: „Mit dieser Notlagen-Hilfe stellen wir sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wird. Wir setzen die Rahmenbedingungen, damit Bayerns Wirtschaft sich weiter entwickeln kann. Wir stehen an der Seite der betroffenen Betriebe, damit diese die Produktion wieder aufnehmen können. Ich danke auch allen Unternehmern, die in der aktuellen Extremsituation ihre Betriebe am Laufen halten und auch denen, die Verständnis dafür haben, wenn Mitarbeiter wegen Einsätzen bei Feuerwehr, THW und anderen Organisationen vom Arbeitsplatz freigestellt werden.“

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Panorama Verwaltung Wirtschaft

Bayerische Energie-Härtefallhilfen

Erweiterung der Antragsberechtigten. Aiwanger: „Ab sofort können auch Mittelständler bis 500 Mitarbeitern Energie-Härtefallhilfe beantragen.“ Das Antragsportal für den erleichterten Zugang zu den Energie-Härtefallhilfen ist nun frei geschaltet

Nach dem Beschluss des Ministerrats zur Absenkung der Bagatellgrenze, können ab jetzt auch Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern die Bayerische Energie-Härtefallhilfe online beantragen. „Ich hatte mich für eine Verbesserung und Vereinfachung des Hilfsprogramms im Sinne von kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Denn die Belastung durch hohe Energiekosten ist keine Frage der Betriebsgröße“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Diesem Beispiel soll die Bundesregierung folgen und zeitnah den Weg frei machen für einen Industriestrompreis von 4 Cent pro Kilowattstunde. Es braucht dringend gerade solche Subventionen von energieintensiven Unternehmen und eine Entlastung des Mittelstands und des Handwerks. Unsere Bayerische Energie-Härtefallhilfe setzt gerade da an, um kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund stark gestiegener Energiekosten einen Betriebsverlust oder eine Gewinnaufzehrung verzeichneten. Die ersten Bescheide nach den ursprünglichen Konditionen sind bereits genehmigt worden. Jetzt kann vielen weiteren Unterstützung gewährt werden. Auch wenn jetzt die Energiepreise wieder sinken, können auf diese Weise Härten aus 2022 oder dem vergangenen Winter besser ausgeglichen werden. Wir müssen alles in die Wege leiten, um die Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Branchen im internationalen Vergleich zu erhalten. Dies muss schnell und ohne bürokratische Hürden geschehen! Die Konditionen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfen sind vereinfacht und die Bagatellgrenze gesenkt worden. Dadurch erhalten auch kleine Unternehmen, die geringere Energiemengen verbrauchen, künftig leichter Unterstützung. Neu ist ebenfalls, dass auch Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern antragsberechtigt sind.“

Das Antragsportal für den erleichterten Zugang zu den Energie-Härtefallhilfen ist nun frei geschaltet. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe brachte der Ministerrat im Dezember 2022 als Ergänzung zu den Entlastungspaketen des Bundes an den Start. Bis jetzt waren nur Soloselbstständige und KMUs mit weniger als 250 Beschäftigte antragsberechtigt. Die Mitarbeiterzahl erhöht sich auf 500. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe Unternehmen ersetzt Energiemehrkosten aller Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Kohle, Flüssiggas) in den Jahren 2022 und/oder 2023. Mit den Neuerungen wurde die Bagatellgrenze von bisher 6.000 Euro auf 2.000 Euro (bis 9 Beschäftigte) pro Antrag gesenkt. Insgesamt ist die Bagatellgrenze nach Anzahl der Arbeitnehmer gestaffelt. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro Antragsteller.

> Alle Informationen und Details zur Energie-Härtefallhilfe sowie ein Link zur Antragsplattform sind online verfügbar

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Karriere Wirtschaft

Kostenfreie Meisterausbildung und Erhöhung des Meisterbonus

Bayern bereitet den Weg zur kostenfreien Meisterausbildung und erhöht den Meisterbonus dauerhaft auf 3.000 Euro. Aiwanger: „Wir machen die Meisterausbildung in Bayern attraktiver, berufliche Ausbildung bekommt auch finanziell mehr Wertschätzung“

Der Bayerische Ministerrat hat auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger beschlossen, den bayerischen Meisterbonus dauerhaft auf 3.000 Euro zu erhöhen. Bisher wurden erfolgreiche Absolventen mit 2.000 Euro belohnt. Die Aufstockung gilt rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2023 erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zum Meister oder zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss.

Staatsminister Aiwanger: „Der Wind dreht sich zugunsten praktischer Berufe. Mit dem erhöhten Meisterbonus investieren wir jährlich 30 Millionen Euro zusätzlich und zeigen damit unsere Wertschätzung für die berufliche Ausbildung auch finanziell. Wir brauchen Master und Meister. Qualifizierte Fachkräfte sind Dreh- und Angelpunkt für die Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts.“

Erst Anfang März hatte der Bundesrat einen bayerischen Antrag für eine bundesweit kostenfreie Meisterausbildung einstimmig angenommen. Um Kostenfreiheit zu gewährleisten, müsste der Bund das Meister-BAföG deutlich aufstocken. Aktuell ist das jedoch nicht umgesetzt. Dadurch werden im Regelfall maximal drei Viertel der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abgedeckt. Insbesondere im Handwerk fallen Restkosten von mehreren tausend Euro je Meisterfortbildung an.

Der Meisterbonus setzt einen starken Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Bayern wirkt damit dem Fachkräftemangel entgegen.

Beispielrechnungen: Bei der Weiterbildung zum Kfz-Techniker fallen rund 12.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an. Über das Meister-BAfÖG erhalten erfolgreiche Absolventen rund 9.000 Euro als Kostenzuschuss. 3.000 Euro müssten aus eigener Tasche bezahlt werden. Jedoch zahlt Bayern noch den Meisterbonus in Höhe von nun 3.000 Euro als Prämie obendrauf. Bei der Bäcker-Fortbildung übernimmt das Meister-BAfÖG bis zu 7.500 Euro der Weiterbildungskosten (ohne Lebenshaltung) in Höhe von 10.000 Euro. Mit dem bayerischen Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro bleiben den erfolgreichen Absolventen eine Bildungsprämie von 500 Euro.

Aiwanger: „Unsere Meister sind uns diese Investition wert. Das ist ein kraftvolles Zeichen der Wertschätzung für die berufliche Bildung. Der Bund muss jetzt nachziehen und das Meister-BAfÖG endlich aufstocken.“

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