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Bayerische Energie-Härtefallhilfen

Erweiterung der Antragsberechtigten. Aiwanger: „Ab sofort können auch Mittelständler bis 500 Mitarbeitern Energie-Härtefallhilfe beantragen.“ Das Antragsportal für den erleichterten Zugang zu den Energie-Härtefallhilfen ist nun frei geschaltet

Nach dem Beschluss des Ministerrats zur Absenkung der Bagatellgrenze, können ab jetzt auch Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern die Bayerische Energie-Härtefallhilfe online beantragen. „Ich hatte mich für eine Verbesserung und Vereinfachung des Hilfsprogramms im Sinne von kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Denn die Belastung durch hohe Energiekosten ist keine Frage der Betriebsgröße“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Diesem Beispiel soll die Bundesregierung folgen und zeitnah den Weg frei machen für einen Industriestrompreis von 4 Cent pro Kilowattstunde. Es braucht dringend gerade solche Subventionen von energieintensiven Unternehmen und eine Entlastung des Mittelstands und des Handwerks. Unsere Bayerische Energie-Härtefallhilfe setzt gerade da an, um kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund stark gestiegener Energiekosten einen Betriebsverlust oder eine Gewinnaufzehrung verzeichneten. Die ersten Bescheide nach den ursprünglichen Konditionen sind bereits genehmigt worden. Jetzt kann vielen weiteren Unterstützung gewährt werden. Auch wenn jetzt die Energiepreise wieder sinken, können auf diese Weise Härten aus 2022 oder dem vergangenen Winter besser ausgeglichen werden. Wir müssen alles in die Wege leiten, um die Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Branchen im internationalen Vergleich zu erhalten. Dies muss schnell und ohne bürokratische Hürden geschehen! Die Konditionen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfen sind vereinfacht und die Bagatellgrenze gesenkt worden. Dadurch erhalten auch kleine Unternehmen, die geringere Energiemengen verbrauchen, künftig leichter Unterstützung. Neu ist ebenfalls, dass auch Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern antragsberechtigt sind.“

Das Antragsportal für den erleichterten Zugang zu den Energie-Härtefallhilfen ist nun frei geschaltet. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe brachte der Ministerrat im Dezember 2022 als Ergänzung zu den Entlastungspaketen des Bundes an den Start. Bis jetzt waren nur Soloselbstständige und KMUs mit weniger als 250 Beschäftigte antragsberechtigt. Die Mitarbeiterzahl erhöht sich auf 500. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe Unternehmen ersetzt Energiemehrkosten aller Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Kohle, Flüssiggas) in den Jahren 2022 und/oder 2023. Mit den Neuerungen wurde die Bagatellgrenze von bisher 6.000 Euro auf 2.000 Euro (bis 9 Beschäftigte) pro Antrag gesenkt. Insgesamt ist die Bagatellgrenze nach Anzahl der Arbeitnehmer gestaffelt. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro Antragsteller.

> Alle Informationen und Details zur Energie-Härtefallhilfe sowie ein Link zur Antragsplattform sind online verfügbar

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Kostenfreie Meisterausbildung und Erhöhung des Meisterbonus

Bayern bereitet den Weg zur kostenfreien Meisterausbildung und erhöht den Meisterbonus dauerhaft auf 3.000 Euro. Aiwanger: „Wir machen die Meisterausbildung in Bayern attraktiver, berufliche Ausbildung bekommt auch finanziell mehr Wertschätzung“

Der Bayerische Ministerrat hat auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger beschlossen, den bayerischen Meisterbonus dauerhaft auf 3.000 Euro zu erhöhen. Bisher wurden erfolgreiche Absolventen mit 2.000 Euro belohnt. Die Aufstockung gilt rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2023 erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zum Meister oder zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss.

Staatsminister Aiwanger: „Der Wind dreht sich zugunsten praktischer Berufe. Mit dem erhöhten Meisterbonus investieren wir jährlich 30 Millionen Euro zusätzlich und zeigen damit unsere Wertschätzung für die berufliche Ausbildung auch finanziell. Wir brauchen Master und Meister. Qualifizierte Fachkräfte sind Dreh- und Angelpunkt für die Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts.“

Erst Anfang März hatte der Bundesrat einen bayerischen Antrag für eine bundesweit kostenfreie Meisterausbildung einstimmig angenommen. Um Kostenfreiheit zu gewährleisten, müsste der Bund das Meister-BAföG deutlich aufstocken. Aktuell ist das jedoch nicht umgesetzt. Dadurch werden im Regelfall maximal drei Viertel der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abgedeckt. Insbesondere im Handwerk fallen Restkosten von mehreren tausend Euro je Meisterfortbildung an.

Der Meisterbonus setzt einen starken Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Bayern wirkt damit dem Fachkräftemangel entgegen.

Beispielrechnungen: Bei der Weiterbildung zum Kfz-Techniker fallen rund 12.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an. Über das Meister-BAfÖG erhalten erfolgreiche Absolventen rund 9.000 Euro als Kostenzuschuss. 3.000 Euro müssten aus eigener Tasche bezahlt werden. Jedoch zahlt Bayern noch den Meisterbonus in Höhe von nun 3.000 Euro als Prämie obendrauf. Bei der Bäcker-Fortbildung übernimmt das Meister-BAfÖG bis zu 7.500 Euro der Weiterbildungskosten (ohne Lebenshaltung) in Höhe von 10.000 Euro. Mit dem bayerischen Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro bleiben den erfolgreichen Absolventen eine Bildungsprämie von 500 Euro.

Aiwanger: „Unsere Meister sind uns diese Investition wert. Das ist ein kraftvolles Zeichen der Wertschätzung für die berufliche Bildung. Der Bund muss jetzt nachziehen und das Meister-BAfÖG endlich aufstocken.“

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